Zusammenfassung
In dem folgenden abschließenden Kapitel ist auf die Probleme der zweckmäßigen Ausgestaltung der öffentlichen Finanzierungshilfen einzugehen. In methodischer Hinsicht ergeben sich dabei Schwierigkeiten insofern, als es sich bei den öffentlichen Finanzierungshilfen mehr oder weniger um einseitige Leistungen der öffentlichen Hand handelt. „Das Geber-Empfänger-Verhältnis ist kein tauschwirtschaftliches. ... Den Zuwendungen darf keine Gegenleistung an den Fiskus, die das marktwirtschaftliche Entgelt (Preis) für die Subventionsleistung darstellen würde, gegenüberstehen. Da der Staat indessen grundsätzlich nicht legitimiert ist, etwas zu ‚verschenken‘, muß die Frage nach der ‚subventionsimmanenten Bedingtheit einer Gegenleistungspflicht eines Subventionsempfängers‘ dahingehend beantwortet werden, daß sich dieser ‚in einer Weise verhält, die dem öffentlichen Interesse als Gegenleistung erscheint‘ (Hans Peter Ipsen). Das Korrelat des öffentlich determinierten Zweckes der Zuwendungen, ihrer Leistungsbedingtheit also, ist eine entsprechende Verhaltensweise des Begünstigten“317).
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Literatur
NEINHOLD, Wilhelm Art.: Subventionen, HdSW, Bd. 10, Stuttgart, Tübingen, Göttingen 1958, Seite 236 ff., Seite 238.
Vgl. dazu insbesondere die Ergebnisse der sog. Wohlfahrtstheorie, u.a.: GIERSCH, Herbert, Das Problem der Objektivität des wirtschaftlichen Urteilens und der Lösungsversuch der neueren Lehre vom wirtschaftlichen Wohlstand. Z.f.d. ges. Staatswissenschaft, 1951, S. 247; LERNER, Abba, The Economics of Control, Principles of Welfare Economics, New York 1949 (4. Aufl.); PETER, Hans, Welfare Economics, Finanzarchiv 1950, S. 6; REDER, M. Warren, Theories of Welfare Economics, The Journal of Political Economy, 1950, S. 158; SCITOVSKY, Tibor, D., The State of Welfare Economics, The American Economic Review 1951, S. 303.
Dieser Gedankengang scheint auch an zuständiger Stelle durchaus Beachtung zu finden, wenn in der sog. “Subventionsdenkschrift” des BMF darauf hingewiesen wird, daß nicht die Summe der gewährten öffentlichen Kredite als Leistung der öffentlichen Hand angesehen werden dürfe, sondern lediglich der jeweils eintretende Zinsverlust der öffentlichen Hand aus der Hergabe verbilligter Kredite. Vgl. dazu im einzelnen: Bundestagsdrucksache Nr. 1229 v. 28. Juli 1959. Seite B.
GUTENBERG, Erich, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. I, 2. Aufl., Berlin-Göttingen-Heidelberg 1955, S. 332/3. Zum Verhältnis zwischen Rationalprinzip und erwerbswirtschaftlichem Prinzip vgl. ders. ebd., Seite 337.
Auf die verhältnismäßig geringe Bedeutung des erwerbswirtschaftlichen Prinzips vor allem in mittelständischen Betrieben weist besonders SCHNETTLER (Der Zins im Wirtschaftsbetrieb, Stuttgart 1939, S. 132) hin: “Der Betrieb ist hier (bei vielen Kleinbetrieben des Einzelhandels und des Handwerks) mehr Nährstelle für die Familie; die Gewinnerzielung tritt hier ganz in den Hintergrund. Um des Vorteiles der Selbständigkeit willen… verzichtet man auf die Verzinsung der investierten Kapitalien; das Gefühl des eigenen selbstverantwortlichen Schaffens ist diesen Betriebsinhabern ein vollwertiges Äquivalent.”
GUTENBERG, Erich, Untersuchungen über die Investitionsentscheidungen industrieller Unternehmen, Köln-Opladen 1959.
SCHNETTLER, A., Betriebsanalyse, 1. Aufl., Stuttgart, 1958, S. 16.
Hinsichtlich der Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnungen bei Investitionsentscheidungen vgl. SCHNETTLER, A., Betriebsanalyse, a.a.O., S. 339 ff.; GUTENBERG, Investitionsentscheidungen, a.a.O., S. 195 ff.; ders., Der Stand der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der betrieblichen Investitionsplanung, ZfhF 1954, S. 557 ff.; EMMINGER, O., Steuerung der Investitionen durch Zins und Rentabilität, Finanzarchiv 1950/51, S. 92 ff.; HUSEMANN, Heinrich, Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Wirtschaftlichkeitsrechnung, DB 1953, S. 25 ff.; JAKOB, Herbert, Das Ersatzproblem in der Investitionsrechnung und der Einfluß der Restnutzungsdauer alter Anlagen auf die Investitionsentscheidung, ZfhF 1957, S. 131 ff.; LÜCKE, Wolfgang, Investitionsrechnungen auf der Grundlage von Ausgaben oder Kosten? ZfhF 1955, S. 310 ff.; SCHINDLER, Heinz, Investitionsrechnungen auf der Basis neuer theoretischer Erkenntnisse, ZfhF 1956, S. 462 ff.; SCHNEIDER, Erich, Wirtschaftlichkeitsrechnung, 1951; SEISCHAB, Hans, Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeitsrechnung, Aktuelle Betriebswirtschaft, Festschrift zum 60. Geburtstag von Konrad MELLEROWICZ, 1952; VORMBAUM, Herbert, Zur Praxis der Wirtschaftlichkeitsrechnung, ZfB 1953, S. 154 ff.
Einzelheiten hinsichtlich der Messung der finanziellen Stabilität vgl. SCHNETTLER, Betriebsanalyse, 2. Aufl., a.a.O., S. 236 ff.; vgl. ferner MELLEROWICZ-JONAS, Bestimmungsfaktoren der Kreditfähigkeit, Berlin 1954; JONAS, Grenzen der Kreditfinanzierung, Wiesbaden 1960; UHER, Julian, Kreditwürdigkeit und Bilanz, Wien 1955; BERGER, Kurt, Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditgutachten, Berlin-Stuttgart 1949; KOBERSTEIN, Kreditwürdigkeitsprüfung der Unternehmung, Frankfurt/M., 1957; HENDIKSON, Kurt H., Die Technik der Kreditwürdigkeitsprüfung, Wiesbaden.1956.
Das beweist der Erfolg der sog. Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft. Die Rentabilität des Mitteleinsatzes schien von vornherein gesichert, es fehlte lediglich auf Grund der Funktionsunfähigkeit des Kapitalmarktes an disponiblen Fremdmitteln, die dann aber ohne finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand beschafft wurden. Vgl. oben B I a 123, sowie THIESS, Erich, Die betriebswirtschaftliche Problematik der Investitionshilfe, BFuP 1956, S. 213 ff.
Vgl. dazu JONAS, Heinrich, H., Grenzen der Kreditfinanzierung, Wiesbaden 1960, Seite 27 f. und die dort herangezogene Literatur.
Vgl. TÖNDURY-GSELL, Finanzierungen, Zürich 1948, S. 47 ff.
Das Postulat entspricht der sog. “Goldenen Bankregel”, vgl. dazu KOSIOL, Erich, Finanzplanung und Liquidität, ZfhF 1955, S. 251 ff., Seite 267; SCHMIDT, Ralf-Bodo, Die finanzwirtschaftliche Deckungsbilanz für private Unternehmen, BFuP 1953, S. 213 ff.; MELLEROWICZ, K., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Berlin 1952, Bd. 3, S. 75.
Hinsichtlich der Bedingtheit dieses Postulates vgl. KOCH, Helmut, Art.: Finanzplanung, Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. Aufl., 2. Bd., Sp. 1910 ff., Sp. 1912; DEUTSCH, Paul, Begriff und Inhalt der betrieblichen Finanzwirtschaft, ZfB 1959, S. 587 ff., S. 597 f.
Man begnügt sich deshalb meist heute, den begünstigten Unternehmen eine Anzeigepflicht hinsichtlich aller Änderungen rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, die die Struktur des Unternehmens, die Vermögens-und Einkommensverhältnisse betreffen, aufzuerlegen, jedenfalls sofern diese Änderungen das geschäftsübliche AusniaB überschreiten. (Vgl. z.B. Mindesterfordernisse für Kreditverträge zu landesverbürgten Krediten in Nordrhein-Westfalen vom 9.8.1955.)
Zur Kapitalbedarfsrechnung vgl. SCHNEIDER, Erich, Wirtschaftlichkeitsrechnung 2. Aufl., 1957; STROBEL, Arno, Die Liquidität, Stuttgart 1953; KOLBE, Kurt, Der Finanzbedarf, 1956; HORN, Adam, Betriebsgröße und Kapitalbedarf, 1957; BECKMANN, Liesel, Kapitalbedarfsrechnung, Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. Aufl., Bd. 2, Sp. 2966 f.
Hinsichtlich der möglichen Abschreibungswirkungen vgl. SCHNETTLER, Albert, Der Zins im Wirtschaftsbetrieb, Stuttgart, 1939, S. 119 f.; ders. Betriebsanalyse, a.a.O., S. 118 f.; LOHMANN, Martin, Abschreibungen, was sie sind und was sie nicht sind, Wpr 1949, S. 353 ff., RUCHTI, Hans, Die Abschreibung, Stuttgart 1953.
BRECKNER, F., ERP-Finanzierung, Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. Aufl., 1. Bd., Sp. 1677.
So bei den meisten aus ERP-Mitteln finanzierten Großprojekten. Vgl. aber auch Richtlinien der Bundesregierung zur Durchführung der Kreditaktion für die Steigerung der Produktivität in Mittel-und Kleinbetrieben (BAnz. 1953, Nr. 154).
Zum Beispiel bei den Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen (Ges. v.27.12.1950, BGB1. I, S. 648). Darlehen sollen hier lediglich in Höhe von 40% der Neubau-und Anschaffungskosten gewährt werden.
Vgl. Anmerkungen zu Ziff. 17 der Anlage la zu den Richtlinien für Zuwendungen des Bundes an außerhalb der Bundesverwaltung stehende Stellen und für den Nachweis der Verwendung der Mittel nach § 64 a RHO, abgedr. b. VIALON, Haushaltsrecht, Berlin und Frankfurt 1953, S. 605.
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v. Wysocki, K. (1961). Probleme der zweckmäßigen Ausgestaltung öffentlicher Finanzierungshilfen. In: Öffentliche Finanzierungshilfen. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 946. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07539-4_4
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