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Part of the book series: Die Volksernährung ((VE,volume 7))

Zusammenfassung

Die erste allgemeine Bodenbenutzungsaufnahme wurde im Jahre 1878 durchgeführt. Nach den Plänen des Bundesrats sollte sie alle fünf Jahre wiederholt werden. Die zweite Aufnahme fand dementsprechend 1883 statt. Der fünfjährige Turnus ist aber dann nicht mehr innegehalten worden. Weitere Aufnahmen erfolgten nur noch in den Jahren 1893, 1900 und 1913.

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Literatur

  1. Nähere Einzelheiten und Begründungen für diesen Standpunkt siehe P. Quante: „Die Zuverlässigkeit der deutschen Anbau- und Erntestatistik“, Zeitschrift des Preußischen Statistischen Landesamts, 64. Jg. 1924, 3. u. 4. Abteilung, besonders S. 4ff.

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  2. Vgl. Quante: a. a. O. S. 21.

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  3. Preußen ergänzte 1893 diese Erläuterung u. a. noch dahin, „daß, wenn von derselben Frucht zwei Nutzungen in einem Jahre stattgefunden haben, nicht die eine als Haupt-, die andere als Nebennutzung zu betrachten, sondern nur die hauptsächliche Nutzung überhaupt zu berücksichtigen ist“(Preußische Statistik, Heft 133, S. X).

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  4. Vgl. Preußische Statistik, Heft 52, S. VIII und 18ff. Das Reich hatte allerdings auch bestimmt: „Andere Getreide und Hülsenfrüchte, Mischfrucht, Menggetreide (die einzelnen angebauten Arten sind zu nennen)“; doch wurde diese Anweisung in den meisten Staaten nicht befolgt.

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  5. Vgl. Zeitschrift des Kgl. Bayerischen Statistischen Bureau 1879, S. 69ff.

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  6. Vgl. Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde 1880, S. 81 ff.; 1884, S. 446ff.

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  7. Nicht aufgeführt sind hier die Fragen nach örtlich wichtigen Fruchtarten. Soweit keine Abweichungen für frühere Jahre vermerkt sind, war die Fragestellung die gleiche wie 1913. W = Winter; S = Sommer; H = als Hauptfrucht oder Hauptnutzung des Jahres; N = als Nebennutzung (Vor-, Neben-, Nach- oder Stoppelfrucht) des Jahres, 1878, 1883 als Neben-, Vor-, Nach- oder Stoppelfrucht des Jahres.

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  8. Aus dieser Sammelgruppe wurden 1900 in Preußen herausgehoben: Gurken, Zwiebeln, Spargel, Meerrettich, Blumenkohl, Kohlrabi (vgl. Preußische Statistik, Heft 168).

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  9. Siehe S. 10 Anm. 1.

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  10. Vgl. Kalender und Statistisches Jahrbuch für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1886, S. 102ff.; 1895, S. 224ff.; 1902, S. 269ff.

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  11. Vgl. Statistische Mitteilungen über das Großherzogtum Baden, III., IV. und XI. Bd.

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  12. Genaueres siehe bei Quante: a. a. O. S. 11.

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  13. Für das Fürstentum Lippe, wo 1878 keine Bodenbenutzungsaufnahme stattfand, sind durchweg die Zahlen von 1883 eingesetzt. Für Hessen, beide Mecklenburg, Sachsen-Weimar und Hamburg ist die Verteilung der 1878 nur im ganzen angegebenen „weder land- noch forstwirtschaftlich benutzten Fläche“ auf „Haus- und Hofräume“, „Öd- und Unland“ und „Wegeland, Anlagen, Gewässer usw.“ im Verhältnis der 1883 nachgewiesenen Flächen bewirkt.

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  14. 1913 waren die Flächen des Acker- und Gartenlandes, bei denen der Ertrag der auf ihnen gehegten Obstanlagen die Hauptnutzung bildet, gesondert aufzuführen.

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  15. Von 1893 ab auch Weingärten.

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  16. Davon 450 490 ha unkultivierte Moorflächen.

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  17. Von 1900 ab auch öffentliche Parkanlagen. Die Fläche ist von 1878 bis 1883 durch Aufnahme der vorher nicht katastrierten Elb- und Wesermündungen um 5550 ha, von 1883 bis 1893 durch Aufnahme von bisher gemeindefreien Binnengewässern im Kreise Hadersleben um 9250 ha und durch Eingemeindung der Flensburger Förde in den Stadt- und Landkreis Flensburg um 6100 ha gestiegen.

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  18. Die Zunahme beruht im wesentlichen auf Neuvermessungen u. ä.

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  19. Vgl. hierzu insbesondere Quante: a.a.O. S. 52f.; Meerwarth: „Nationalökonomie und Statistik“. Berlin und Leipzig 1925. S. 334.

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  20. Vgl. Quante: a. a. O. S. 32ff.

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  21. Beim Ackerland war 1907 anzugeben: Sommerweizen, Winterweizen, Spelz, Roggen, Gerste, Hafer, Menggetreide, Zuckerrüben, Kartoffeln, Futterpflanzen, Gemüse in feldmäßigem Anbau, sonstige Ackerfrüchte, Ackerweide, Brache.

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  22. Bei der landwirtschaftlichen Betriebszählung vom 16. Juni 1925 ist im Gegensatz hierzu eine Größenklassenbildung sowohl nach der Gesamtfläche als auch nach der landwirtschaftlich benutzten Fläche vorgesehen.

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  23. Ausschl. Einkorn, Buchweizen, Hirse, Mais, die bei „sonstigen Ackerfrüchten“ erscheinen.

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  24. Vgl. S. 41 ff.

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  25. a) Getreide und Hülsenfrüchte: Winter- und Sommerweizen, Winterspelz, Winter- und Sommerroggen, Sommergerste, Hafer, Buchweizen (Heidekorn), Erbsen, Ackerbohnen (Saubohnen), Wicken, Lupinen, Menggetreide (2 oder mehrere Getreidearten im Gemenge), Mischfrucht (Getreide und Hülsenfrüchte gemischt), sonstige Getreidearten oder Hülsenfrüchte (als Sommerspelz, Winter- und Sommereinkorn, Wintergerste, Hirse, Mais, Linsen, Gartenbohnen, Peluschken) — die 5 letztgenannten zum Körner- bzw. Fruchtgewinn —; b) Hackfrüchte und Gemüse: Kartoffeln, Runkelrüben zur Fütterung, Zuckerrüben, Möhren, Weiße (Brach-, Stoppel-) Rüben als Hauptfrucht, Kohlrüben (Wrucken, Oberrüben), Kraut und Feldkohl, sonstige Hackfrüchte und Gemüse (als Topinambur, Gurken, Zwiebeln, Spargel usw.); c) Handelsgewächse: Winterraps, Hopfen, Flachs (Lein), sonstige Handelsgewächse (als Sommerraps, Dotter, Mohn, Senf zum Körnergewinn, Hanf, Tabak, Zichorien, Weberkarden, Kümmel usw.); d) Futterpflanzen: Klee, Luzerne, Esparsette, Serradella als Hauptfrucht, Grassaat aller Art einschl. Kleegras (Mischung von Klee und Gras), Grünfutternutzung von Getreide und Hülsenfrüchten (als Mais, Wicken, Lupinen, Menggetreide, Mischfrüchte), auch von Senf; e) Lupinen zum Unterpflügen; f) Brache (nicht bestellte, im Sommer 1899 erst für 1900 beackerte Felder); g) Ackerweide. Vgl. Preußische Statistik, Heft 161, S. IVf.

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  26. 1907 traten in Preußen Erbsen, Ackerbohnen, Wicken, Zuckerrüben und Flachs hinzu. Von 1911 ab waren hier auch die Dauer- und die Ackerweiden, festzustellen, von 1912 ab auch die Futterrüben, schließlich seit 1914 die Wintergerste. (Vgl. Preußische Statistik, Heft 211, S. I; Heft 230, S. IVf.; Heft 235, S. I; Heft 248, S. 11f.) Sachsen erhob über das Reichs-Programm hinaus Wintergerste, Buchweizen, Erbsen, Wicken (auch im Gemenge), Futterrüben, Zuckerrüben, Kraut, Flachs, und zwar von 1899 bis 1915. Von allen diesen Fruchtarten wurden von Reichs wegen nur seit 1914 die Zuckerrüben zur Zuckerfabrikation erfragt.

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  27. Vgl. die eingehende Darstellung bei Quante: a. a. O., S. 1f.

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  28. Vgl. ebenda S. 31.

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  29. Da in den Jahren mit Bodenbenutzungsaufnahmen keine besonderen Ernteflächenerhebungen stattfanden, mußten 1900 und 1913 die Gemeindevorsteher für die rechtzeitige Berechnung der Ernte die betreffenden Anbauflächen auszugsweise vor der Einsendung des großen Formulars mitteilen. Diese Zahlen tragen natürlich alle Mängel einer vorläufigen Feststellung an sich, müssen also für eine einwandfreie Ernteberechnung durch die — endgültigen — Bodenbenutzungszahlen ersetzt werden.

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  30. Die Erntefläche war gesondert anzugeben für 1. Winterweizen, 2. Sommerweizen, 3. Spelz, Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), 4. Winterroggen, 5. Sommerroggen, 6. Gerste, 7. Gemenge aus Getreidearten der Ziffern 1–6, auch mit Hülsenfrüchten, 8. Hafer (allein), 9. Hafer im Gemenge mit Getreide oder Hülsenfrüchten.

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  31. Die Erntefläche war nicht anzugeben für Mais, Tabak, Hopfen, Zichorie u. ä.

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  32. Vgl. hierzu insbesondere Quante: a. a. O. S. 33f.

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  33. Vgl. hierzu Huber: „Die Statistik in Deutschland“(herausgegeben von Zahn), II Bd. S. 176: „Bei den staatlichen Forsten und bei den der staatlichen Leitung bzw. Aufsicht unterstellten Forsten (Gemeinde-, Stiftungs-, Körperschaftsforsten usw.) ist das Interesse für eine zahlenmäßige. Kenntnis nicht nur der Flächen u. dgl., sondern auch der Betriebsergebnisse uralt, so alt wie der Besitz der Forsten selbst. Die Forstverwaltungen kennen genau die Fläche der ihnen unterstellten Waldungen, ihr Alter, ihre Erträgnisse, die dafür gemachten Aufwendungen usw.“

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  34. Vgl. seine Reichstagsrede vom 12. Oktober 1916 bei Quante a. a. O. S. 2 sowie seine „Einführung“ zu den „Beiträgen zur Kriegswirtschaft“: „Die im Kriege endlich — wenn auch naturgemäß nur in unvollkommener Weise — versuchte bessere Klarstellung hat ergeben, daß auf jenem Wege eine Überschätzung der landwirtschaftlichen Bestellungsfläche wahrscheinlich um 5–10%... stattgefunden hat“.

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  35. Beiträge zur Kommunalen Kriegswirtschaft, Nr. 31 vom 12. Mai 1917.

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  36. Vgl. Quante: a. a. O. S. 35ff.

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  37. Vgl. Deutsche Tageszeitung Nr. 625 vom 7. Dezember 1917.

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  38. Läßt man, was zu Vergleichszwecken nötig ist, in beiden Jahren die Ergebnisse für Westpreußen, Posen und Elsaß-Lothringen außer Betracht, so ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche 1919 um etwa 700 000 ha kleiner als im Vorjahr.

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  39. In Preußen ging die Anbauerhebung für 1920 erheblich weiter; aus den Sammelgruppen des Reichsfragebogens wurden hier noch folgende Fruchtarten ausgeschieden: Buchweizen, Erbsen und Peluschken, Speisebohnen (Stangen-, Buschbohnen), Ackerbohnen (Sau-, Pferdebohnen), Wicken, Lupinen, sonstige Hülsenfrüchte, auch im Gemenge, zur Grünfuttergewinnung und zum Unterpflügen, Mohrrüben (Möhren, Karotten), Kohlrüben (Steckrüben, Bodenkohlrabi, Wruken, Dotschen), Flachs und Lein; Hanf, Nessel und andere Gespinstpflanzen, Serradella (vgl. Preußische Statistik, Heft 264, S. 4*). Seitdem sind neue Fruchtarten nicht mehr hinzugekommen. In Bayern wurde 1920 Winter- und Sommerspelz unterschieden. Seit 1922 werden hier wie in Preußen die Hülsenfrüchte einzeln erhoben: Erbsen, Bohnen, Winsen, Wicken, Lupinen, außerdem die gleichen Fruchtarten zur Samengewinnung besonders erfragt (vgl. Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts 1921, S. 39ff.; 1923, S. 40ff.). Baden sondert in der Nachkriegszeit Felderbsen, Linsen und Ackerbohnen sowie Flachs und Hanf aus (vgl. Statistische Mitteilungen über das Land Baden, Jg. 1922, S. 126f.).

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  40. Quante: a. a. O.

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  41. Quante: a. a. O.

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  42. Vgl. auch den Aufsatz in der Zeitschrift des Preußischen Statistischen Landesamts 1925, 3. und 4. Abteilung: P. Quante: „Die Bodenbenutzung in Preußen im Jahre 1925 im Vergleich mit den Ergebnissen von 1913“.

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Kuczynski, R. (1926). Anbaustatistik. In: Deutschlands Versorgung mit Nahrungs- und Futtermitteln. Die Volksernährung, vol 7. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47590-0_2

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