Zusammenfassung
Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und wird nach einer zweijährigen Übergangsphase ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Sie verfolgt zwar das Ziel, das Datenschutzrecht in Europa zu vereinheitlichen. Gleichzeitig enthält sie für den Beschäftigtendatenschutz zwei Öffnungsklauseln, nämlich Art. 88 DS-GVO für den nicht-öffentlichen Bereich und — bisher unbeachtet — Art. 6 Abs. 2 DS-GVO für den öffentlichen Bereich. Der Beitrag untersucht die Weite und das Verhältnis beider Öffnungsklauseln und geht der Frage nach, ob dadurch ein unterschiedlicher Beschäftigtendatenschutz für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich entsteht.
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Der Aufsatz ist ein Beitrag zum Forschungsprojekt „Always Online? — Ein neues Kommunikationsparadigma für die Kommunikationsgesellschaft (Social Link)”, das vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen des Forschungsförderungsprogramms LOEWE finanziert wird.
Natalie Maier, LL.M. Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (Prof. Dr. Alexander Roßnagel)
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Maier, N. Der Beschäftigtendatenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung. Datenschutz Datensich 41, 169–174 (2017). https://doi.org/10.1007/s11623-017-0750-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-017-0750-y