Zusammenfassung
Das Topmanagement einer Unternehmung wird von den Mitgliedern des Organs gebildet, das im Kreis der gesellschaftsrechtlichen Gremien nach seinen gesetzlichen und statutarischen Befugnissen den organisationstheoretischen Vorstellungen von der Hierarchiespitze bzw. Unternehmungsleitung am nächsten kommt (Leitungsorgan). Die organisatorischen Fragen des Topmanagements – kurz also das Feld der Leitungsorganisation – beziehen sich im Kern auf zwei Gestaltungsbereiche. Zum einen sind im Fall einer multipersonalen Besetzung des Leitungsorgans die Kompetenzen der einzelnen Topmanager und ihre Kooperation innerhalb dieses Gremiums zu regeln (organinterne Leitungsorganisation). Zum anderen muss das Topmanagement (bei uni- wie bei multipersonalen Leitungsorganen) organisatorisch mit den nachgelagerten Ebenen der Unternehmungshierarchie verknüpft werden. Dieses Gestaltungsproblem der organübergreifenden Leitungsorganisation markiert gewissermaßen das hierarchiebezogene Pendant zur organisatorischen Einbindung des Leitungsorgans in das System der rechtlichen Gremien, die den Gegenstand der Spitzenorganisation bildet.
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v. Werder, A. (2015). Grundfragen der Leitungsorganisation. In: Führungsorganisation. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4447-4_6
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