Zusammenfassung
Die Jüdin Berenike aus Aphrodites Polis reicht bei den Archonten des 38. Jahres eine Eingabe gegen den Juden Demetrios aus Peimpasbytis ein. Demetrios hatte im 37. Jahr von Berenike die Sklavin Rhome und deren Kind im Säuglingsalter gekauft. Den Kaufpreis blieb er schuldig. Zusätzlich zum Kaufvertrag wurde ein Ammenvertrag abgeschlossen, der sich offenbar auf den verkauften Säugling bezog. In diesem Ammenvertrag wurde der Amme ein µιcθóc in Aussicht gestellt, der in der Petition genau beschrieben wird. Auch dieser µιcθóc wurde nicht bezahlt. Die Petentin fordert nun den Kaufpreis samt der bei Zahlungsverzug fälligen ήμιoλία und die Erträge (πóρoc) aus dem Ammenvertrag. Der Umstand, daß der Ammenvertrag mit dem Kaufvertrag verbunden wurde und die Petentin die Belange der Amme mit-vertritt, läßt vermuten, daß die Amme in einer engen Beziehung zur Petentin stand. Da Ammendienste häufig von Sklaven geleistet wurden, mag die Amme eine Sklavin der Petentin gewesen sein.
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Literatur
Vgl. oben S. 26.
In Z. 4 wird als Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf-und Ammenvertrages (ÉmctioXii ópxov natipiov) der Monat Phamenoth genannt. Da am 15. Phamenoth bereits die erste Rate der i ic ttcµóc-Zahlung an die Amme fällig wird, muß er aus der ersten Hälfte des Phamenoth stammen. Dem scheint die aus Z. 22f. zu gewinnende Angabe zu widersprechen, nach der als die ersten vier Monate des Ammendienstes die vier Monate vor dem Pauni — also Mecheir, Phamenoth, Pharmuthi und Pachon — zu gelten haben. Wenn hier kein Irrtum vorliegt, muß der Ammendienst noch im Mecheir vor Abschluß der ÉTLtc’s° ópxov marpiov im Phamenoth begonnen haben. Dann hätte der Käufer die Entlohnung der Amme rückwirkend übernommen. Freilich ist genau genommen nur von einer Übergabe des Vertrags (npol i«cro, Z. 7) im Phamenoth die Rede.
Erst aus der Zeit nach der Währungsreform von 130/127 sind die Rationes 1: 400 (frühester Beleg P. Adl. G 2, 16; 124 v.Chr.) und 1: 300 (frühester Beleg UPZ II 171, 25 = P.Tor.Choach. 9 = P.Survey 26; 126 v.Chr.) überliefert.
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Cowey, J.M.S., Maresch, K. (2001). An die Archonten Wegen Eines Kauf- und Ammenvertrages. In: Cowey, J.M.S., Maresch, K. (eds) Urkunden des Politeuma der Juden von Herakleopolis (144/3–133/2 v. Chr.) (P. Polit. Iud.). Abhandlungen der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14281-2_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14281-2_10
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