Zusammenfassung
Mit der vorstehenden Annahme der Offerte durch Windisch kommt der Kaufvertrag zustande. Die Annahme einer Offerte muß ohne Einschränkung und ohne Abänderung erfolgen. Eine vom Antrag abweichende Annahme gilt als Ablehnung der Offerte, verbunden mit einer neuen Offerte, bringt aber den Vertrag zu den abgeänderten Bedingungen erst zustande, wenn die Gegenseite ihrerseits annimmt. Windisch bringt in seinem Schreiben keine echte Einschränkung, denn er unterstreicht lediglich seinen gesetzlichen Anspruch auf probemäßige Lieferung, und mit seinem Verlangen nach Stundung nimmt er nur die telefonisch geänderte Offerte der Firma Eule an.
Die bestellte Ware wird hierdurch genau bestimmt
Die Firma Eule hatte sich inzwischen mit dieser Zahlungsweise einverstanden erklärt. Das war eine Abänderung ihres Angebotes vom 7.9.19..
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Author information
Consortia
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 1967 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Betriebswirtschafts-Magazin. (1967). Annahme der Offerte. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_29
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_29
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12727-7
Online ISBN: 978-3-663-13695-8
eBook Packages: Springer Book Archive