Zusammenfassung
Es liegt im Wesen der Sache, daß jeder Buchführung ein ganz bestimm-ter, auf die speziellen Betriebsbedürfnisse abgestellter Plan zugrunde liegen muß, auch wenn es keinerlei Vorschriften darüber gäbe. Die seit dem Min.Erl. vom 11. November 1937 für die einzelnen Wirtschaftsgruppen vorgeschriebenen Kontenrahmen haben deshalb in der Praxis eine immer größere Verbreitung und positivere Beurteilung gefunden. Man hat die Erfahrung gemacht, daß die vielseitigen Buchführungsund Abschlußarbeiten bei Benutzung einer einheitlichen Kontensystematik bedeutend erleichtert werden.
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Hardt, R. (1960). Kontenrahmen und Kontenpläne. In: Wir lernen Buchführung. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12872-4_35
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