Zusammenfassung
Wenn in unseren bisherigen Geschäftsgängen Lohn- und Gehaltszahlungen (bar) vorkamen, so buchten wir stets „Lohnkonto an Kassenkonto“ und schlossen dann dieses Erfolgskonto wie alle übrigen (Geschäftskosten, Steuern, Miete, Werbekosten usw.) auf Verlust- und Gewinnkonto ab. Nun kommt man aber in der Praxis mit einer einzigen Lohnbuchung kaum aus, und zwar aus folgenden Gründen:
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a)
Die vom Bruttolohn abzuziehenden Beträge an Lohn- und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungen (Krankenkasse, Angestellten- bzw. Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung) erfordern besondere Buchungen.
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b)
Der Arbeitgeber hat über die genannten — an die Krankenkasse abzuführenden — Sozialversicherungsanteile hinaus selber noch einen Anteil daran zu tragen. Das ist zur Zeit die Hälfte des Gesamtbetrages. Damit kann man aber nicht das Lohnkonto belasten, das ausschließlich der Lohnverrechnung mit dem Personal dienen soll. Es wird deshalb dafür ein besonderes Konto „Soziale Aufwendungen“ oder „Betriebsanteile an der Sozialversicherung“ eingerichtet.
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Hardt, R. (1960). Lohnbuchführung. In: Wir lernen Buchführung. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12872-4_33
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