Zusammenfassung
Wir haben nun schon einige wichtige Konten der doppelten Buchführung kennengelernt. Einmal wurde auf der linken, ein andermal auf der rechten Seite gebucht. Für diese Links- und Rechtsbuchungen gibt es nun in der Praxis eine ganze Anzahl von Ausdrücken, von Begriffspaaren. Es ist nämlich nicht gut möglich, alle Buchungen auf den verschiedenen Konten immer mit den gleichen Ausdrücken — wie z. B. „Einnahmen und Ausgaben“, „erhält und gibt“ — zufriedenstellend zu erklären. Eine Linksbuchung auf dem Kassenkonto etwa ist uns zwar als „Einnahme“ gut verständlich, aber eine Linksbuchung auf dem Steuerkonto kann schwerlich auch als „Einnahme“ angesehen werden. Oder: wenn zwar das Wareneinkaufskonto im Soll Ware „erhält“ (+), das Warenverkaufskonto im Haben welche her„gibt“ (—), so können wir hingegen z. B. beim Kapitalkonto mit diesen Erklärungen wenig anfangen; denn hier erhält ja, umgekehrt, das Anfangskapital auf der rechten Seite den Gewinn (+), während die links zu buchenden Privatentnahmen einen Verlust bzw. eine Kapitalminderung (—) darstellen. Oder endlich: „belasten“ und „gutschreiben“ sind zwar für alle Konten, die den Namen eines Kunden oder Lieferanten tragen (Personenkonten), treffende Ausdrücke, passen aber nicht ebenso selbstverständlich für das Kassen- oder das Besitzwechselkonto.
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Hardt, R. (1960). Welche Ausdrücke sind für die Soll- und Habenbuchungen üblich?. In: Wir lernen Buchführung. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12872-4_11
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12499-3
Online ISBN: 978-3-663-12872-4
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