Zusammenfassung
Obwohl der Begriff Wirtschaftsförderung keinen besonderen Schutz genießt und sich am Markt auch eine Vielzahl von Wirtschaftsfördergesellschaften unterschiedlichster Ausrichtung und Gesellschafter befindet, soll hier auf eine Wirtschaftsfördergesellschaft in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Verein) eingegangen werden, deren Gesellschaftsanteile überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand sind (Land, Kreis, Kommune). Die privatrechtliche Form soll — auch im Interesse der öffentlichen Hand — dazu dienen, flexibler auf Erfordernisse des Investorenmarktes reagieren zu können. Das bedingt im Regelfall eine Abgrenzung von den Ämtern für Wirtschaftsförderung, deren Aufgabe weitgehend in der Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben besteht.
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Noto, L.G. (1994). Effizienzkriterien für Wirtschaftsfördergesellschaften. In: Iglhaut, J. (eds) Wirtschaftsstandort Deutschland mit Zukunft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12453-5_35
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