Zusammenfassung
Vor Beginn einer baulichen Maßnahme sind die eingrenzenden Planungsgrundlagen zu ermitteln. So bedarf grundsätzlich jede bauliche Maßnahme der Zustimmung des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber steuert dadurch über verschiedene Instrumentarien die Bebauung und damit die Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen, das Maß der Bebauung und die Ausführung der baulichen Maßnahme. Insbesondere wird gefordert, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit von Mensch und Tier sowie die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden und keine unzumutbaren Belästigungen entstehen können. Im Folgenden werden einige der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen, die dem Erreichen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele dienen, angesprochen und deren Inhalte, Aufgaben und Auswirkungen auf den Entwurfs- und Planungsprozess umrissen.
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Franke, L., Deckelmann, G., Franke, M., Henninger, D., Stehr, H. (2002). Planungsgrundlagen. In: Franke, L., Deckelmann, G., Franke, M., Henninger, D., Stehr, H. (eds) Baukonstruktion im Planungsprozess. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09351-0_2
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-528-02565-6
Online ISBN: 978-3-663-09351-0
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