Zusammenfassung
Die Universität ist die „älteste Stätte freier und umfassender Erwachsenenbildung“ (Borinski 1949, S. 162). Über Jahrhunderte waren die Lehrangebote der Artistenfakultät prinzipiell für alle Interessierten offen. Dies änderte sich allerdings mit dem Funktionswandel der Universität zu einer Anstalt der Berufsbildung (vgl. Fülgraff 1982, S. 182). Formalisierte Zugangsregelungen an deutschsprachigen Universitäten wurden erstmals 1788 in Preußen eingeführt; das Gymnasialabitur als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums existiert seit Anfang des 19. Jahrhunderts (vgl. Kippes 1985, S. 171ff.). Der Bedarf an qualifizierten Staatsbeamten einerseits und die Emanzipationsbestrebungen des Proletariats andererseits begünstigten einen Prozeß, der zu einer Ausdifferenzierung des Bildungswesens führte. Im Vergleich zur angelsächsischen und auch osteuropäischen Entwicklung ist die Unterscheidung von tertiärem und quartärem Bildungssektor eine deutsche Besonderheit; gemessen an der knapp 900jährigen europäischen Universitätsgeschichte ist sie relativ neu. Versuche, den Hiatus zwischen Hochschulbildung und Erwachsenenbildung zu überwinden, hat es in der Vergangenheit wiederholt gegeben. Vor über neunzig Jahren fanden die ersten volkstümlichen Hochschulkurse an der k.u.k. Universität Wien statt und breiteten sich von dort im gesamten deutschen Sprachgebiet aus. Vor etwas mehr als 30 Jahren gaben die Initiatoren der Göttinger Seminarkurse der extramuralen Bildungsarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg neue Impulse. Vor zwölf Jahren hat das Hochschulrahmengesetz die Weiterbildung zur genuinen Hochschulaufgabe erklärt.
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Schäfer, E. (1988). Einleitung. In: Wissenschaftliche Weiterbildung als Transformationsprozeß. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01285-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01285-6_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-0718-6
Online ISBN: 978-3-663-01285-6
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