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Sprechen und Verstehen

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Zusammenfassung

Das Sprechen, die sprachlichen Mittel von Bezugspersonen von Menschen mit geistiger Behinderung müssen sich bei allen Gesprächsinhalten an deren sprachlichen Möglichkeiten orientieren: Hören heißt nicht immer Verstehen. Das Verstehen von Sprache bedeutet nicht immer, dass die Inhalte in ihrer Komplexität vorstellbar sind. Deshalb muss das Sprachverständnis bekannt sein. Das Nicken oder ein „ja“ auf die Frage des Arztes, ob der Patient mit Behinderung die medizinische Aufklärung verstanden hat, dürfen dem Arzt als Antwort nicht genügen. Das Verstehen muss überprüft werden – z. B. über die Wiederholung der Aufklärung nach einem Rollentausch. Nun wird schnell deutlich, was der Mensch mit geistiger Behinderung verstanden hat. Auch Mittel der unterstützten Kommunikation und Modelle, Bilder, Fotos können das Verstehen erleichtern. Manchmal werden Patienten mit Behinderung jemanden brauchen, der als Dolmetscher für sie fungiert und ihre zum Teil ganz individuelle Sprache übersetzt. Und es wird Situationen geben, in denen nur am Verhalten, an der Körpersprache eine situationsbezogene Reaktion und Antwort abzulesen ist.

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Notes

  1. 1.

    Ein Wort besteht aus der lautlichen Hülle, dem begrifflichen Kern und der Wertungskomponente. Das Wort „Krankheit“ besteht aus den Lauten, die man spricht und hört, meint im begrifflichen Kern einen ungesunden und behandlungswürdigen Zustand und hat eine negative Wertung.

  2. 2.

    Beachte deshalb die Hinweise zu Methodik und zur Überprüfung des Verstehens.

  3. 3.

    Hier sind keine differenziert gebildeten Sprachlaute gemeint.

  4. 4.

    Die Einführung eines alternativen/unterstützenden Kommunikationssystems bei einer Gesamtpunktzahl unter 7 scheint in der Regel kaum Erfolg zu haben. Die Entscheidung für Gebärden oder Symbole wird außerdem von den kognitiven Möglichkeiten und den motorischen Fähigkeiten des Menschen abhängen, der eingeschätzt wird und für den die Einführung eines Kommunikationssystems überlegt wird.

  5. 5.

    Legende: Punkte 1 und 2 sind jeweils mit „0“ zu werten, Punkte 3 sind mit „1“ und Punkte 4 mit „2“ zu werten.

  6. 6.

    Erinnert sei hier an die indirekten Schmerzzeichen, die auch in der Betreuung von Menschen mit Demenz eine wichtige Rolle spielen.

  7. 7.

    Das Beispiel ist natürlich übertrieben. Der Menschen mit geistiger Behinderung, der im Gespräch diese Verbindungen herstellen und sich so etwas denken kann, würde auch die Information verstehen. Es geht hier lediglich um das Aufzeigen der Schwierigkeiten, die ein „ganz normaler“ Text bieten kann, der auf den ersten Blick so verständlich wirkt.

  8. 8.

    Hier ist kein sprachtheoretisches Wissen gemeint, sondern ein Wissen aus Erfahrung, das ein Menschen mit geistiger Behinderung nicht so formulieren könnte.

  9. 9.

    In der Regel wird wohl ein Mitarbeiter/Assistent den Menschen mit geistiger Behinderung zum Arztbesuch begleitet haben und wohl während dieses Gesprächs auch anwesend sein. Es sei davon ausgegangen, dass der Mensch mit geistiger Behinderung vorher gefragt wurde und damit einverstanden war.

  10. 10.

    … in der Folge ihrer (früheren) Lebensbedingungen und Strukturen und eher nicht als Ergebnis einer freien Entscheidung.

  11. 11.

    An dieser Stelle würde die Erklärung, woher im Körper der „Abfall“ kommt, zu weit führen.

  12. 12.

    Die Löcher des Filters müssen erweitert werden, damit im nächsten Schritt – bei kranken Nieren ohne Filterfunktion – die Schwebteilchen mit durchlaufen.

  13. 13.

    Kleine Steinchen, Linsen, Apfelkerne … – keine zu kleinen Teile oder etwas, das schnell quillt, da sich ansonsten der Filter zusetzt. Anstatt eines Filterpapiers kann man auch einen Stofffilter nehmen, der etwas durchlässiger ist als das Papier – vor allem bei kaltem Wasser. Und hier soll ja aller „Abfall“ im Filter bleiben und nur das „saubere Blut“ unten herauslaufen.

  14. 14.

    Idealerweise schauen sich der Arzt und Herr Schneider ein richtiges Dialysegerät an.

  15. 15.

    Mit einigen Unterschieden gibt es diese Möglichkeiten auch in der Schweiz und in Österreich – siehe hierzu vor allem: 7 www.betreuungsrecht.de

  16. 16.

    7 www.bonn-lighthouse.de, Stichwort „Patientenverfügung“

  17. 17.

    7 www.saarland.de/dokumente/thema_soziales, Stichwort „Patientenverfügung“

  18. 18.

    Der Umfang der Hilfe sollte durch die Betreuer, Angehörigen oder Mitarbeitenden in Behinderteneinrichtungen bzw. vom Krankenhauspersonal angegeben werden.

  19. 19.

    Diese Reaktionen sind sehr individuell und können deshalb nicht näher beschrieben werden. Jeder, der einen Menschen mit diesen Reaktionen kennt, weiß, worum es hier geht. Es sind die Reaktionen, die man „Fremden“ und „Neuen“ erklären muss.

  20. 20.

    3–5 Jahre scheinen nicht viel zu sein und werden in Anbetracht eines mitunter noch häufigeren Wechsels der Mitarbeitenden in Einrichtungen der Behinderungshilfe genannt. Natürlich ist eine längere Zeit des Kennens günstiger als eine kürzere.

  21. 21.

    „Der lateinische Ausdruck Advocatus Diaboli, deutsch Anwalt des Teufels, bezeichnet die rhetorische Strategie eines Anwalts, beziehungsweise allgemeiner die eines Redners, der bei einem rhetorischen Streit zunächst ganz bewusst die Position seines Gegners einnimmt, dies jedoch nur, um diese schließlich trotzdem zu widerlegen. Der Begriff bezeichnet im ursprünglichen engeren Sinne einen Kirchenanwalt, dessen Aufgabe es ist, in einem Heiligsprechungsprozess die zusammengetragenen Belege und Argumente für die Heiligsprechung anzufechten oder eigene Argumente dagegen einzubringen.“ (Wikipedia o.J.)

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Franke, E. (2018). Sprechen und Verstehen. In: Anders leben - anders sterben. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-55825-6_4

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