Zusammenfassung
In den letzten Jahren ist eine intensive umweltpolitische und wissenschaftliche Diskussion über den Normungsansatz und über dessen wachsende Bedeutung für den Umweltschutz in Gang gekommen.1 Die zunehmende umweltpolitische Relevanz2 des Normungsansatzes gründet sich nicht zuletzt auf die unübersehbaren Grenzen der bislang vorrangig eingesetzten umweltpolitischen Instrumente. Normen werden im Umweltschutz zumindest teilweise als vielversprechende Alternative zum bestehenden ordnungsrechtlich dominierten Ansatz in der praktischen Umweltpolitik gesehen. Es erscheint daher zweckmäßig, einen zumindest kursorischen Überblick über die derzeitige Problematik des Einsatzes umweltpolitischer Instrumente zu geben; hierdurch soll der Gesamtkontext der derzeitigen Diskussion — in der gebotenen Kürze — aufgezeigt werden. Zugleich ergeben sich damit aber auch erste Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen des Normungsansatzes.
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Literatur
Vgl. unter zahlreichen anderen SRU ( 1996, S. 295 ff.) sowie die hier zitierten Studien von Führ und Voelzkow.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zählte beispielsweise der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen in Deutschland 154 Umweltstandardlisten mit annähernd 10000 Umweltstandards. Fast zwei Drittel dieser Listen (64%) wurden in den letzten 10 Jahren eingeführt. Knapp die Hälfte der Umweltstandardlisten (47%) ist nicht-hoheitlicher Natur; vgl. SRU (1996), S. 259 ff.
Vgl. Gawel (1994), S. 14 ff. sowie Kurz/Volkert (1997).
Vgl. Meana (1994), S. 29 und 37. Als Gründe für den Bedeutungszuwachs der EU im Bereich der Umweltpolitik werden u.a. ein wachsendes Problembewußtsein in den beteiligten Ländern, aber auch die begrenzte Verlagerung umweltpolitischer Kompetenzen der Mitgliedsstaaten auf die Gemeinschaft genannt; vgl. Skea (1995), S. 122 ff. Die neuen EU-Mitglieder nehmen zumindest in einigen Bereichen, auch gegenüber Deutschland eine „Vorreiterrolle“ ein. Vor diesem Hintergrund wäre auch künftig mit einem weiteren merklichen umweltpolitischen Bedeutungszuwachs der EU zu rechnen.
Vgl. Vohrer (1994), S. 18 f. sowie Skea (1995), S. 123. Selbstverständlich kann hier keine eingehende Problemanalyse des Ordnungsrechts geleistet werden. Statt dessen sei auf die umfangreiche Literatur verwiesen, etwa auf Gawel (1994), Cansier (1996) sowie aus dem Blickwinkel der politischen Realisierbarkeit auf Horbach (1992) und Kurz/Volkert/Helbig (1995).
Die hiermit verbundenen Schwierigkeiten treten insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben zutage, deren personelle und sachliche Ausstattung allein schon für die Ermittlung der relevanten Vorschriften oftmals nicht ausreicht. Vgl. Meiler (1994), S. 86 sowie Seidensticker (1995), S. 5.
Vgl. Gawel (1994), S. 26 ff. sowie im Hinblick auf die relativ schwache Durchsetzungs- und Sanktionsfähigkeit der Umweltverwaltung Volkert (1996), S. 13.
Vgl. Gawel (1994), S. 14 ff., Leiss (1995), S. 50 sowie Meana (1994), S. 44. In offiziellen Stellungnahmen sprechen sich auch die im Bund der Deutschen Industrie vertretenen Adressaten grundsätzlich für marktwirtschaftliche Instrumente in der Umweltpolitik aus; vgl. u.a. Meller (1994), S. 88. Gleichwohl zeigt sich in der Praxis noch immer, daß Unternehmen ordnungsrechtliche Maßnahmen, auf die sie im Einzelfall mehr Einfluß nehmen können, gegenüber marktwirtschaftlichen Instrumenten bevorzugen; vgl. Skea (1995), S. 128 sowie hinsichtlich der einzelwirtschaftlichen Plausibilität dieser unternehmerischen Erwägungen SchneiderfVolkert (1997).
Vgl. Vohrer (1994) S. 13. Interessant ist, daß über die offensichtlichen Probleme, die EU-Urnweltpolitik mit Hilfe eines effizienten Instrumentariums zu realisieren, hinaus, der Anteil jener Mittel, die speziell die Umsetzung und Wirksamkeit der Umweltpolitik berücksichtigen, eine nur untergeordnete Rolle spielen; vgl. Meana (1994), S. 39 ff.
Eine ausführliche Erörterung der Gründe für die unterschiedlichen Durchsetzungschancen einzelner umweltpolitischer Instrumente im politischen Prozeß würde den Rahmen dieser Untersuchung sprengen; in dieser Hinsicht kann u.a. verwiesen werden auf Kurz/Volkert/Helbig (1995), S. 65–109, auf Schneider/Volkert (1997) sowie auf Kurz/Volkert (1997).
Damit soll keineswegs der Eindruck erzeugt werden, marktwirtschaftliche Instrumente seien generell für jede Art der umweltpolitischen Problemstellung besser geeignet; auch sie weisen jeweils spezifische Probleme und Grenzen auf; vgl. hierzu ausführlich Cansier (1996). Statt dessen soll betont werden, daß dieses Instrumentarium auch dort, wo es komparative Vorteile aufweist, im politischen Wettbewerb sehr geringe Durchsetzungschancen besitzt.
Vgl. hierzu sowie zu Ansatzpunkten einer solchen Reform Kurz/Volkert (1997) sowie Volkert (1996).
Vgl. Gawel (1994), S. 14 ff.
Vgl. hierzu sowie zu den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen sogenannte „dynamische Verweisungen“,die auf technische Regeln in ihrer jeweils gültigen Fassung bezug nehmen, Voelzkow (1996a), S. 198 ff.
Nicht übersehen und im folgenden noch näher erörtert wird hierbei, daß der materielle Gehalt einer solchen Regelung auch von den Entscheidungsprozessen und institutionellen Strukturen der im Einzelfall initiierenden Instanz abhängt.
Vgl. Feldhaus (1994), S. 459.
Vgl. Neumann/Pastowski (1992), S. 121, SRU (1996), S. 291 sowie Voelzkow (1996a), S. 284.
Vgl. David/Greenstein (1990), S. 34 f. Die These, es gebe „bis heute keine Ökonomische Theorie der Normung“ (Endres/Schwarze 1993, zitiert in Voelzkow (1996a), S. 132) erscheint, nicht zuletzt mit Blick auf die Forschungsergebnisse, die im dritten Kapitel herangezogen werden, dennoch als etwas überzogen. Richtig ist allerdings, daß die gerade Ende der achtziger Jahre entstandenen theoretischen Konzeptionen zur Standardisierung zunächst nicht den Umweltbereich ins Blickfeld rückten, sondern beispielsweise Standards im Bereich der Telekommunikation. Eine Übertragung der Ergebnisse ist daher nicht in jedem Fall vorbehaltlos und vollständig möglich.
Vgl. Gawel (1994), S. 45 f.
Vgl. hierzu auch SRU (1996), S. 254 f.
Auf die EU-Öko-Audit-Verordnung wird weiter unten noch genauer eingegangen.
Eine ähnliche Darstellung findet man im Umweltgutachten 1996. Vgl. hierzu SRU (1996), S. 254.
Auf die International Organization for Organization (ISO 14001) wird ebenfalls weiter unten noch näher eingegangen.
Anders als in der Umgangssprache umfaßt der hier verwendete Begriff der Normen somit keine „Gesetzesnormen“ oder Normen im Sinne von gesellschaftlichen Wertvorstellungen.
Wir versuchen hiermit vor allem Mißverständnissen vorzubeugen, die — wie die Erfahrungen aus den Expertengesprächen gezeigt haben — entstehen können, sofern der Normenbegriff den wirtschaftspolitischen Konsequenzen entsprechend, auf alle freiwilligen Umweltstandards ausgedehnt wird. Die hier gewählte engere Abgrenzung nach dem Initiator eines freiwilligen Umweltstandards findet sich auch u.a. in Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN (1995), S. 8 sowie in Führ u.a. (1995), S. 3, Fußnote 1.
Nicolas (1988), S. 11.
Vgl. Nicolas (1988), S. 16 f. Siehe hierzu auch die eingehendere Analyse im 3. Kapitel.
Vgl. zu dieser Begriffsabgrenzung Voelzkow (1996b), S. 194.
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Helbig, J., Volkert, J. (1999). Die wachsende Bedeutung freiwilliger Standards als umweltpolitische Strategie. In: Freiwillige Standards im Umweltschutz. Umwelt und Ökonomie, vol 31. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-01130-0_2
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