Zusammenfassung
In diesem Kapitel wird zunächst ein heuristisches Modell für die sozialrechtliche Berücksichtigung von Personen mit hohen und moderaten (Brustkrebs-)Risiken skizziert. Anschließend wird gezeigt, dass die gegebenen Rechtskategorien einen Leistungsanspruch für prophylaktische Maßnahmen bei Vorliegen einer genetischen Disposition nicht adäquat abbilden können. Mit der ‚risikoadaptierten Prävention‘ wird hier ein neuer Rechtsbegriff eingeführt, welcher diese Steuerungslücke im Sozialrecht schließen kann.
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Meier, F. et al. (2018). Wie können Leistungsansprüche von Personen mit hohen und moderaten Risiken geregelt werden?. In: Risikoadaptierte Prävention. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20801-1_3
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