Zusammenfassung
Wie bereits zu Beginn erwähnt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Gegebenheiten, in Bezug auf das Kinderschutzsystem in Deutschland und Südkorea, relativ ähnlich. Für beide Länder, d.h. sowohl für das Jugendamt in Deutschland, als auch das KSZ in Südkorea gilt das doppelte Mandat, also Diskrepranz von Hilfe und Kontrolle im Kinderschutzsystem. Die Jugendhilfe ist auf der einen Seite für die Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien zuständig und hat die Aufgabe Förderung und Beratung anzubieten und auf der anderen Seite muss sie durch das Eingreifen bei Gefahren des Wohls von Kindern und Jugendlichen tätig werden. Trotz ähnlicher Ausgangslage gibt es in beiden Ländern sehr unterschiedliche Herangehensweisen, d.h. abweichende konzeptionelle Grundideen, Rahmenbedingungen und organisatorische Strukturen.
Vgl. Kap. IV
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Hong, M. (2016). Vergleich. In: Kinderschutz in institutionellen Arrangements. Kasseler Edition Soziale Arbeit. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10742-0_10
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