Zusammenfassung
Das in der Mehrzahl aller Fälle angewendete Verfahren ist verschieden je nachdem es sich um Verkauf nach Zähler- oder Pauschaltarif handelt. Beim Zählertarif sind vier verschiedene Maßnahmen notwendig: die Feststellung des Verbrauchs, die Berechnung des sich hieraus ergebenden Geldbetrages, die Mitteilung dieses Betrages an den Abnehmer und die Einziehung von seiten des Unternehmers.
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Zu: Zweites Buch, dritter Teil: Die Einziehung der Stromgelder
Berthold: Die Verwaltungspraxis bei Elektrizitätswerken und elektrischen Straßen-und Kleinbahnen. (S. Nr. 141.)
Thierbach: Ein nach kaufmännischen Grundsätzen geleitetes städtisches Betriebsamt E. B. 1914 2 - Vent: Untersuchungen über die Kosten der Strommessung und Verrechnung, sowie ihr Verhältnis zur Stromeinnahme bei Kleinabnehmern. (S. Nr. 249.)
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Siegel, G. (1917). Der gewöhnliche Geschäftsgang. In: Der Verkauf elektrischer Arbeit. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92266-4_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-92266-4_11
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