Zusammenfassung
Die bei der Naßbehandlung dem Textilgut mitgeteilte Flüssigkeit ist einesteils als Tränkmittel zur dauernden Haftung an den Fasern in feste Form überzuführen, d. h. auf der Faser einzutrocknen, anderenteils das beim Waschen und Spülen aufgenommene Wasser völlig zu beseitigen, dem Gut also der Trockenzustand wiederzugeben. Bei der Naßbehandlung erfolgt zur Förderung der Aufnahme ein mechanisches Eintreiben der Waschflüssigkeit und ebenso muß die Umkehrung, das mechanische Wiederaustreiben, die erste Behandlung beim Trocknen sein. Diese Arbeit vermag aber die volle Trocknung nicht hervorzubringen, weil an der Faser selbst durch die Beschaffenheit deren Außenfläche die Nässe fester haftet, die eine mechanische Behandlung, z. B. der entgegengesetzte Trieb wie beim Eindringen, doch nicht wieder ganz abzuführen vermag. Deshalb muß zu einem weiteren Mittel gegriffen werden, der Überführung dieses restlichen Wassergehaltes in den gasförmigen Zustand, d. i. der Verdunstung des Wassers durch Mitteilung von Wärme an das Behandlungsgut. Vor diesem Warmtröckhen, das zur Festigung aufgenommener Flüssigkeit gewöhnlich allein stattfindet, hat also bei der bloßen Wasserbeseitigung eine mechanische Behandlung, das Entlässen, voranzugehen, um nur den Teil des aufgenommenen Wassers durch geringeren Wärmeaufwand verdunsten zu müssen, welcher mechanisch nicht zu entfernen ist.
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Rohn, G. (1918). Das Trocknen. In: Die Ausrüstung der textilen Waren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90984-9_6
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