Zusammenfassung
Ein Thema, bei dem so heterogene Institutionen wie Mandat und operae libertorum in Beziehung gesetzt werden, mag zunächst überraschen. Die Dienste, die freigelassene Sklaven aus Anlaß ihrer Freilassung ihrem Patron zu versprechen pflegten, waren ein rechtlich scharf umrissenes Institut. Sie wurden mittels Stipulation oder eidlich in der Regel in zahlenmäßig bestimmter Anzahl als ein certum versprochen. Das Versprechen begründete eine obligatio stricti iuris, aus der mit der actio operarum, einem Anwendungsfall der condictio, geklagt werden konnte. Die Einzelheiten von alledem brauche ich hier nicht auszuführen. Das mandatum dagegen hat ganz andere Wurzeln und als Konsensualkontrakt und bonae fidei negotium eine völlig andere Struktur. Das Versprechen der operae einerseits und das Mandat andererseits stehen auf verschiedenen Ebenen. Während die operae als Gegenleistung für das, wie Ulpian dig. 38,2,1 pr. sagt, grande beneficium der Freilassung angesehen werden können1, ist die Übernahme eines Mandats ein wesentlich unentgeltlicher Freundesdienst2.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 1993 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Waldstein, W. (1993). Mandat und operae libertorum. In: Nörr, D., Nishimura, S. (eds) Mandatum und Verwandtes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-77957-2_21
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-77957-2_21
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-56226-9
Online ISBN: 978-3-642-77957-2
eBook Packages: Springer Book Archive