Zusammenfassung
Das mandatum ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der seine Wirkungen nur zwischen den Parteien entfaltet. Besteht jedoch der Auftrag darin, daß der Beauftragte mit einem Dritten ein Rechtsgeschäft abschließen soll, etwa eine Sache kaufen oder verkaufen oder ein Darlehen aufnehmen, so kommt eine dritte Person ins Spiel. Damit stellt sich die Frage, ob diese dritte Person über den Beauftragten direkt mit dem mandator in rechtlichen Kontakt treten kann, ob es also eine direkte Stellvertretung im modernen Sinne gibt; oder ob er nur mit dem handelnden Beauftragten in Rechtsbeziehungen tritt, so daß dieser die Wirkungen des Geschäfts auf den mandator übertragen muß, was als mittelbare Stellvertretung bezeichnet wird.
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© 1993 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Wieling, H. (1993). Drittwirkungen des Mandats und ähnlicher Rechtsverhältnisse. In: Nörr, D., Nishimura, S. (eds) Mandatum und Verwandtes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-77957-2_16
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