Zusammenfassung
Die einleitend geführte Diskussion über pathologisierende und kriminalisierende Normativität muß hier teilweise wieder aufgegriffen werden unter dem speziellen Gesichtspunkt der krankhaft und abartig kriminell abweichenden Funktion, wobei es sich um Abweichung von jeweils gedachten Normen handelt. Im Bereich der Krankhaftigkeit sind sie je nach Kulturkreis einer mehr oder weniger medizinisch durchdrungenden Erlebnisumwelt und Eigenwelt zuteilbar. Die sog. abartigen Zuständlichkeiten menschlichen Daseins werden meist ebenfalls vom medizinischen Raster erfaßt, aber sehr oft nicht wertneutral. Bezeichnungen wie „Sadist“, „Fetischist“, „polymorph-perverser Psychopath“ usw. zeigen eine deutlich diskriminatorische, ja sogar inkriminatorische Nuance, die dem „armen“ Kranken nicht vorgehalten wird. Verschieden sind die Normativitäten nicht nur der ungeschriebenen Norm nach, sondern auch den sozial-funktionellen Konsequenzen entsprechend. Jemand ist nicht irgendein Abweichender im wertneutralen Raum, sondern „der Meier“, und den kennt man als pädophil!
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Gschwind, M., Rautenberg, E.C. (1987). Kriminalätiologie, Kriminogenese und Kriminodynamik. In: Kriminalpsychopathologie. Beiträge zur Psychopathologie, vol 5. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-71856-4_7
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