Zusammenfassung
Mit der Einleitung eines Vergabeüberwachungsverfahrens können von den Bewerbern und Bietern verschiedene Ziele verfolgt werden. Den Vergabeüberwachungseinrichtungen standen, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Lösung, bestimmte Befugnisse zur Verfügung, um die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sicherzustellen. Im folgenden sollen die von der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Abschluß eines Vergabeverfahrens vorgesehenen Möglichkeiten zur Erlangung von Rechtsschutz behandelt werden67. Im Vordergrund steht zunächst das Richtlinienrecht, um im Anschluß daran die Ausfüllung dieses Rahmens durch die Umsetzung ins nationale Recht darzustellen. Die Behandlung der zum 1.1.1999 wirksamen Änderungen des deutschen Rechtsschutzes, soll schließlich die Möglichkeit bieten, den problematischen Fragen zum Umfang des Vergaberechtsschutzes näher zu kommen.
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Drügemöller, A. (1999). Entscheidungskompetenzen im Überwachungsverfahren. In: Vergaberecht und Rechtsschutz. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58504-3_25
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