Zusammenfassung
Dem Recht der öffentlichen Auftragsvergabe liegt die Absicht zugrunde, zur Öff-nung der Märkte und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch ein trans-parentes Vergabeverfahren beizutragen. Die Information über eine beabsichtigte Vergabe von Aufträgen ist essentiell notwendig, um den Unternehme den gle-chen Marktzugang zu ermöglichen. Gemeinschaftsweite Bekanntmachungspflich-ten sollen zur Öffnung der Beschaffungsmärkte beitragen. Die Vergaberichtlinien verfolgen dieses Zie1277, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Be-kanntmachungspflichten ins nationale Recht umzusetzen278. Sie werden von den öffentlichen Auftraggebern häufig nicht beachtet279. Verstöße gegen die Publizi-tätsregeln haben daher wiederholt den EuGH280 beschäftigt. Neben der Unterlassung der Bekanntmachung haben fehlerhafte oder unvollständige Bekanntmachungen Anlaß zu Beanstandungen gegeben.
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Drügemöller, A. (1999). Die Bekanntmachungspflichten der Auftraggeber. In: Vergaberecht und Rechtsschutz. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58504-3_12
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