Zusammenfassung
Die neue Periode wird eröffnet durch die Errichtung des Geheimen Rats. Wie der ständische Staat des 16. IhdS. feine andern Lokalverwaltungsbehörden kennt als ständische, so ist in ihm auch nur eine Rats versammlung des Kurfürsten möglich, die Versammlung aller Stände des Landes oder ihres Auschusses. Die Stäube hat der Kurfürst in allen Dingen, „daran des Landes Gedeih und Verderb gelegen,“um ihren Rat zu befragen, Wenn jetzt der Kurfürst als seine oberste beratende Behörde den Geheimen Rat errichtete, so trat er damit in bewußten Gegensatz zu den Ständen. An Stelle der Stände als des höchsten Rats des Landesherrn trat der vom Kurfürsten ernannte Geheime Rat. Er bildete die erste Bresche in das ständische System. Die Stände waren von einer der wichtigsten Positionen durch eine einfache Kabinettsordre des Kurfürsten verdrängt unb durch kurfürstliche Beamte ersetzt. Wie bei allen neuen Verfassungsbildungen auf dem Kontinent, so erfolgt auch der Übergang vom ständischen zum modernen Staate in Brandenburg zuerst an der Spitze des Staatsgebäudes. Erst allmählich gewinnt die Reform nach unten hin eine breitere Basis.
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© 1903 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Siebert, D. (1903). Die kurfürstliche und königliche Gewalt. In: Bautechnische Regeln und Grundsätze. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51990-1_22
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