Zusammenfassung
„Alle Rechtsregel erscheint in der Form der Sprache; Recht und Sprache sind innig miteinander verbunden; sie bilden als Stoff und Form eine unlösbare Einheit, und die Ergründung der Rechtssprache, mit deren Auslegung alle Rechtswissenschaft jederzeit beginnen muß, ist das vorzüglichste Mittel zum Verständnis des Rechts.“Mit diesen Worten hat vor Jahren der frühere Berliner Rechtshistoriker und Handelsrechtler Ernst Heymann einen ausführlichen Bericht über das „Deutsche Rechts Wörterbuch“, eingeleitet 1); und der führende Erforscher der niederdeutschen Philologie Conrad Borchling hat gesagt, daß „die Fachsprache des rechtlichen Lebens an Bedeutsamkeit und an Reichtum der geschichtlichen Belege alle andern Sondersprachen übertrifft“2). Die lexikographische Erforschung dieser historischen Rechtssprache nun ist die Aufgabe des „Deutschen Rechtswörterbuchs“. In seinem Untertitel „Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache“kommen Ziel und Aufgabe sinnfälliger zum Ausdruck 3). Die Erfahrung zeigt, daß der kurze Haupttitel des öfteren zu dem Mißverständnis Anlaß bietet, es handle sich um eine Art Register zur sachlichen Erschließung und Erläuterung des geltenden Rechts.
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Anmerkungen
Zusammenfassender Bericht des Herrn Heymann über das Wörterbuch der deutschen Rechtssprache, erstattet in der öffentlichen (Friedrichs-)Sitzung der Preußischen Akademie der Wissenschaften am 28. Januar 1926 (Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., 46, 1926, S. 574 ).
In der Rezension über Walther Merks Marburger Rektoratsrede „Werdegang und Wandlung der deutschen Rechtssprache“, Marburg 1933 (Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., 54, 1934, S. 277).
Zur Geschichte der deutschen Rechtssprache und zu Vorläufern des hier behandelten Wörterbuchs vgl. außer der unter Anm. 2 genannten Schrift: Otto Gönnenwein, Geschichte des juristischen Vokabulars (in: Deutsche Landesreferate zum III. Internationalen Kongreß für Rechtsvergleichung in London 1950, S. 36 ff.); Ernst Forsthoff, Recht und Sprache, Neu¬druck Darmstadt 1964 und die in dieser Darstellung genannte Literatur.
Gustav Roethe in den Berichten der Heckmann-Wentzel-Stiftung 1917, S. 1. — Aus den Mitteln dieser Stiftung erfolgte zunächst die Finanzierung des Unternehmens.
Uber sein Wirken vgl. Kurt Oberdorfer, Wilhelm Weizsäcker f (2.11.1886–19.7. 1961 ) in: „Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germ. Abt.“, 79, 1962, S. 484 f. Ders., Abschied von Professor Wilhelm Weizsäcker (Prager Nachrichten, München Nr. 8/XII, August 1961, S. 9); Otto Gönnenwein, Wilhelm Weizsäcker, in: „Ruperto-Carola“Dezember 1961, S. 230/31. Weizsäcker versuchte mit Erfolg, bei einer Reihe wichtiger Artikel eine ausgiebigere Behandlung durchzuführen, als sie manches Mal vorher wesentlichen Stichwörtern zuteil geworden war; beim Artikel „Ehe“etwa ist für uns heute schwer vorstellbar, wie er einem Benutzer wesentlich weiterhelfen soll. Weizsäcker gab dabei die knappe Form der Artikelgestaltung im Ganzen nicht auf. Beispiele solcher von Weizsäcker erarbeiteter oder entscheidend überarbeiteter Artikel sind etwa die Stichwörter „Haus“und „Hof“.
Uber Pereis schrieb Wilhelm Weizsäcker, der den Verstorbenen leider nicht persönlich gekannt hatte, sich ihm aber gerade in der gemeinsamen Anhänglichkeit an die Arbeit am „Rechtswörterbuch“verbunden fühlte, einen Nachruf in der „Ruperto-Carola“vom Juni 1954, S. 49. Aus diesem Nekrolog sei ein Satz zitiert: „Ein erstaunliches Gedächtnis und tiefe Gelehrsamkeit haben diese höchst ersprießliche Mitarbeit ermöglicht.“Otto Gönnenwein würdigte den Verstorbenen in der „Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germ. Abt.“, 72, 1955, S. 458 f.
Heinrich Brunner, Bericht der Commission für das Wörterbuch der deutschen Rechtssprache für das Jahr 1900, S. 1 (in: Sitzungsberichte der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1901, I V ).
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Blesken, H. (1970). Das Deutsche Rechtswörterbuch Wörterbuch der Älteren Deutschen Rechtssprache. In: Schipperges, H. (eds) Heidelberger Jahrbücher. Heidelberger Jahrbücher, vol 14. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-46251-1_10
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