Zusammenfassung
Die Förderung der privaten Eigentumsbildung durch staatliche Maßnahmen ist in den letzten Jahren zunehmend intensiviert worden und wird zur Zeit weiter verstärkt. Die finanziellen Mittel, die dafür bereitgestellt werden, und die Steuerausfälle, die auf diese Maßnahmen zurückzuführen sind, nehmen Jahr für Jahr zu.
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Literatur
Vgl. Die Regierungserklärung vom 18. 10. 1963, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 186/1963, S. 1628.
Vgl. S. 28 ff. dieses Berichts.
Spar-Prämiengesetz vom 5. 5. 1959 (BGB1. I, S. 241).
Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, BT-Drucksache 2400, S. 56.
;Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Jahresbericht 1961 (S. 98), 1962 (S. 106), 1963 (S. 122).
Fragetext siehe Tab. A 19.
Vgl. Tabelle A 49.
Vgl. Tabelle A 50.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Jahresbericht 1963, S. 27.
Vgl. Tabelle A 52.
Vgl. Tabelle A 53.
Vgl. Tabelle A 55.
Vgl. Tabelle A 56, A 57.
Vgl. Tabelle A 60.
Vgl. Forschungsstelle für Empirische Sozialökonomik, Möglichkeiten und Grenzen einer aus dem Arbeitsverhältnis abgeleiteten Vermögensbildung der Arbeitnehmer, Köln 1961 (als Manuskript vervielfältigt), S. 114, 119. — 55 % aller Arbeitnehmer erklärten sich 1961 anläßlich einer Repräsentativumfrage dazu bereit, für eine Sparprämie von 300 DM (= 50 %) jährlich 600 DM zu sparen. Das Ergebnis soll hier als Indiz dafür gelten, daß man mit höheren Sparprämien auch in unteren Einkommensschichten zu verstärktem Sparen anregen kann. Wir glauben, daß dieses Ergebnis tendenziell auch für etwas niedrigere Sparprämien Gültigkeit hat. Schon eine Sparprämie von 30–35 %/, etwa bei Einkommen unter 800 DM, könnte den Anteil der Sparprämien-Sparer in dieser Einkommensschicht gegenüber heute wesentlich erhöhen.
A.a.O., S. 1628: „Die Eigentumsbildung soll in Zukunft nachdrücklicher zugunsten der einkommensschwachen Bevölkerungskreise gefördert werden.“ Vgl. auch die sehr präzisen Vorstellungen des Bundesfinanzministers Dahlgrün zu diesem Fragenkreis, die er anläßlich der Vortragsveranstaltung des Zentralverbandes des Deutschen Einzelhandels am 7. Juli 1964 in Düsseldorf zum Ausdruck brachte (vervielf. Manuskript, S. 10 f.).
Sozialreferat im Zentralkomitee der deutschen Katholiken und evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in Deutschland, Empfehlungen zur Eigentumspolitik, Bad Godesberg 1964.
Deutscher Gewerkschaftsbund, Grundsatzprogramm 1963.
Vgl. Höhnen, Wilfried, Sparförderung nach dem Arbeitseinkommen, in: Sparkasse, 11/1964, S. 164 ff.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Jahresbericht 1963, S. 31.
Vgl. Höhnen, Wilfried, a.a.O., S. 164 ff.
Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, BT-Drucksache 2400, S. 11 f.
Die Zahl wurde an Hand der Kriterien Nettoeinkommen, Haushaltsgröße, Zahl der Einkommensempfänger und Familienstand geschätzt. Der Anteil der Zeichnungsberechtigten liegt eher niedriger als höher.
Unter anderem veröffentlicht in: Deutschland im Wiederaufbau 1949–1959 und Tätigkeitsbericht der Bundesregierung 1959, hrsg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, S. 602.
Geschätzter Mindestwert.
An Hand der Kriterien Nettoeinkommen, Haushaltsgröße, Zahl der Einkommensempfänger und Familienstand wurde diese Zahl als Mindestwert geschätzt. Der Anteil der Nicht-Zeichnungsberechtigten liegt eher höher als niedriger.
Vgl. Tabelle 35, S. 78.
Diese Zahl wurde auf der Hauptversammlung des Volkswagenwerkes 1963 genannt.
Die Fragen dazu lauteten: „Würden Sie bitte diese Kärtchen hier einmal durchsehen. (Interviewer übergibt Kartenspiel.) Vielleicht können Sie daraus zwei Häufchen machen: Auf das eine legen Sie bitte alle Kärtchen mit Wertpapieren, von denen Sie persönlich welche besitzen, und auf das andere die übrigen Kärtchen.“ „Vielleicht sehen Sie sich diese Kärtchen noch einmal an und legen die Wertpapiere heraus, die Sie früher schon einmal besessen haben.“
Vgl. Institut für Demoskopie Allensbach, In wessen Händen befinden sich die VW-Aktien? Pressedienst Anfang Oktober 1962: „Fünf Prozent sind echte Aktienbesitzer, und eine Gruppe von einem Prozent gibt an, die Aktien seien zwar auf den eigenen Namen gekauft worden, gehörten aber einem Familienmitglied oder einer anderen Person.“
Institut für Demoskopie Allensbach, Pressedienst..., a.a.O., 19 % der freien Berufe und 9 % der Selbständigen in Handel und Gewerbe, zusammen gleich ca. 10 %, besitzen VW-Aktien.
Wegen der großen Überzeichnung waren Interessenten, die auf Grund ihres hohen Einkommens keinen Sozialrabatt beanspruchen konnten, von der Zuteilung ausgeschlossen.
Vgl. Tabelle A 4 a und auch Tabelle A 63.
Vgl. Forschungsstelle für Empirische Sozialökonomik, Sozialökonimische Analysen des Wertpapiersparens in der Bundesrepublik, Köln 1960 (als Manuskript vervielfältigt), S. 30–32, 59.
Fragetext siehe S. 81, Fußnote 29.
;Folgender Querschnitt aus Äußerungen und Kommentaren der Befragten läßt die Tendenz erkennen: a) Zustimmende Antworten ohne weitere Kommentare: Halte es gut für/Finde es richtig/Ist gut, wenn Volksaktien ausgegeben werden/Ist zu begrüßen/Ist nicht schlecht/Bin für Volksaktien/Positiv/Einverstanden/Finde ich ganz gute Sache/Günstig. b) Zustimmende Antworten mit begründenden Kommentaren: Gut, wenn Betriebe in Privatbesitz kommen, Besitz vom Bund ist sichere Sache/Gut, da ist Geld gut angelegt/Gut, wenn man Geld hat/Gut, da viele so zu Besitz kommen/Kapitalbildung, Vermögensbildung ist zu begrüßen, gut, wenn Bund nicht die Majorität behält/Bin dafür, jeder soll Chance haben/Günstig; kommt aber für mich nicht in Frage/ Wenn ich Geld hätte, würde ich kaufen.
Zum Besitz von Lebensversicherungen vgl. Kapitel 2, 3 c dieses Berichts.
Vgl. Tabelle A 65.
Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Familienstand und nach den Einkommensarten, aus denen sich das Einkommen eines Steuerpflichtigen zusammensetzt.
Vgl. Kapitel 4,2 dieses Berichts.
Vgl. auch Schmölders, Günter, Eigentum und Eigentumspolitik, in: „Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung“ (Veröffentlichungen der Walter Raymond-Stiftung, Bd. 1), Köln und Opladen 1960, S. 225.
Vgl. auch Tabelle A 67.
Vgl. Tabelle A 69.
Vgl. Finanzbericht 1964 (hrsg. vom Bundesministerium der Finanzen), Die Finanzpolitik im Dienste der Eigentumspolitik im Wohnungsbau, Bonn (1963), S. 168 ff.
Lehmann, Werner (Hrsg.), Privates Bausparwesen 1963, Bonn 1963, S. 9.
Nach BT-Drucksache IV, 2400, a.a.O., S. 57.
Ebenda. S. 57 f.
Die jährliche öffentliche Förderung pro Bausparer ist begrenzt, so daß es auch nichtbegünstigte Bausparleistungen gibt.
Vgl. dazu Tabelle A 70.
Vgl. dazu Tabelle A 72.
Nicht alle Berufsgruppen sparen bei den Bausparkassen der beiden Verbände anteilsmäßig gleich viel. Bei den öffentlichen Bausparkassen (Sparkassensektor) haben Selbständige und freie Berufe, bei den privaten Bausparkassen dagegen Beamte (Beamtenheimstättenwerk!) überproportional häufig Bausparverträge abgeschlossen. Siehe Tabellen A 70–73.
Vgl. dazu Tabelle A 73.
Vgl. Lehmann, Werner (Hrsg.), Privates Bausparwesen 1963, S. 28; Geschäftsstelle öffentliche Bausparkassen im deutschen Sparkassen- und Giroverhand e. V., Jahresbericht 1963, S. 30.
Geschäftsstelle öffentliche Bausparkassen im deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Jahresbericht 1963, S. 26.
Daß diese Hypothese große Wahrscheinlichkeit ist, zeigt Tabelle 45, S. 99. Wenn unseren Ergebnissen nach 42 % der freien Berufe einen Bausparvertrag haben und die Bausparvertragsdichte 92,1 beträgt, dann entfallen auf jeden Bausparer, der zur Gruppe „freie Berufe“ gehört, durchschnittlich 2,2 Bausparverträge.
;Ohne juristische Personen.
Vgl. Tabelle A 73.
Nur Neuabschlüsse 1961–1963.
Alle Berufsgruppen = 100.
Vgl. St. Jb. 1964, S. 532: Der Anteil der Haushalte mit Bausparvertrag betrug 11,9%. Da mit Sicherheit nicht in allen Bausparerhaushalten alle Haushaltsmitglieder einen Bausparvertrag haben, muß der Anteil der Bausparer, auf die Bevölkerung bezogen, erheblich darunterliegen. Unsere Schätzung basiert auf der oben dargestellten Bausparvertragsdichte von 10,8 Verträgen je 100 Einwohner über 18 Jahre. Dividiert durch die durchschnittliche Zahl der Verträge je Bausparer (= 1,4) ergibt sich dann ein Anteil von rund 7,7 % Bausparern.
Vgl. Wirtschaft und Statistik, Heft 6, 1964, S. 358–361.
Vgl. Institut für Mittelstandsforschung — Volkswirtschaftliche Abteilung — Lage und Entwicklung des mittelständischen Gewerbes und der freien Berufe im Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Bd. I, S. 19. Siehe auch S. 30 dieses Berichts.
Vgl. Kapitel 2,2 dieses Berichts.
Bei einer Bevölkerungsumfrage der Forschungsstelle für empirische Sozialökonomik, Köln, in Verbindung mit dem Institut für Demoskopie, Allensbach, im Herbst 1959 wurde derselbe Anteil ermittelt. Damals beabsichtigten 18 % der Selbständigen, die zur Miete wohnten, ebenfalls gleich 10 % aller Selbständigen, innerhalb der nächsten 5 Jahre ein Haus zu bauen.
Nur 2 % der Befragten machten keine Angabe.
Englert, Walter, Finanzierungsbeitrag der Bausparkassen zur Stadterneuerung, in: Privates Bausparwesen 1963, a.a.O., S. 53.
Zuletzt auf dem 12. Bundesparteitag der CDU, 14.–17. März 1964.
Vgl. Leber, Georg, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand, Dokumentation 1, Frankfurt am Main 1964, S. 9.
Vgl. Coester, Franz, Kredit, Sparen und Kapitalbildung im mittelständischen Gewerbe, in: Sparkasse, Heft 21/1964, S. 338.
Vgl. Der Spiegel, Nr. 41/1964, S. 32.
„Zufriedenheit“ ist hier operational definiert durch die Antwort „ein Stück vorwärtsgekommen“.
Vgl. Tabelle A 84.
Siehe Kapitel 1,2 dieses Berichts.
Coester, Franz, a.a.O., S. 338.
Vgl. Tabelle A 86.
Selbständige, gleich 2 % aller Selbständigen, sympathisieren mit einer anderen, nicht im Bundestag vertretenen Partei.
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Leverkus, J.C., Wieken, K. (1967). Bedeutung und Erfolg der staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Eigentumsbildung. In: Eigentumsbildung und Altersvorsorge bei Angehörigen des selbständigen Mittelstandes. Abhandlungen zur Mittelstandsforschung, vol 30. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98929-1_4
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