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Tatsächliche und latente Ertragsteuern

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Rechnungslegung für Banken nach IAS
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Zusammenfassung

In HGB-Abschlüssen deutscher Unternehmen spielte die Problematik der Bilanzierung von Ertragsteuern, speziell von latenten Steuern, in der Vergangenheit eine untergeordnete Rolle. Ursache hierfür war zum einen der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach § 5 Abs. 1 EStG, der als Grundprinzip der steuerlichen Gewinnermittlung über viele Jahre eine weitgehende Angleichung des Handelsbilanzgewinns mit dem steuerlichen Ergebnis erreichte. Insbesondere durch die Steuergesetzgebung seit Mitte der neunziger Jahre weichen die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften dagegen immer stärker von den handelsrechtlichen Bestimmungen ab, so dass vermehrt Ergebnisdifferenzen auftreten, die zu latenten Steuern fuhren können. § 274 HGB regelt die Steuerabgrenzung — der Begriff der „latenten Steuern“ wird nicht verwendet — für den Einzelabschluss als Passivierungspflicht für einen Überhang an passiven Steuerabgrenzungsposten und als Aktivierungswahlrecht für einen aktiven Abgrenzungsposten. Für latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen besteht im Konzernabschluss nach § 306 HGB grundsätzlich eine Ansatzpflicht. Durch die Ausgestaltung der aktiven Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe (und einer damit verbundenen Ausschüttungssperre) wurde das Ansatzwahlrecht von den Unternehmen im Einzelabschluss nur selten ausgeübt, so dass auch aus diesem Grund die Bilanzierung latenter Steuern in Deutschland ein Schattendasein führte. Im Januar 2002 hat das DRSC den Standard DRS 10, Latente Steuern im Konzernabschluss, verabschiedet, der am 9. April 2002 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

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Literatur

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  4. Siehe Abschnitt 6.2.1.

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  5. Vgl. zur Bewertung von Handelsbeständen den Abschnitt 2.3.1 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Financial Instruments“.

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  6. Vgl. zur Bewertung von Handelsbeständen den Abschnitt 2.3.4 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Financial Instruments“.

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  7. Vgl. zur Bewertung von Handelsbeständen den Abschnitt 2.6 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Financial Instruments“.

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  8. Vgl. zur Bilanzierung selbsterstellter Software den Abschnitt 3.3 im Beitrag „Immaterielle Vermögenswerte“.

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  9. Siehe Wahrscheinlichkeitstest unter 5.2.1.1.

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  11. Siehe Beispiel in Abschnitt 4.

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  12. Siehe Beispiel „Steuerwert-Ausnahme“ in Abschnitt 5.2.4.

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  13. Siehe Abschnitt 7.1.

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  14. Vgl. Loitz, R./Rössel, C., Die Diskontierung von latenten Steuern, DB 2002, S. 645–651, hier S.645.

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  15. Siehe Abschnitt 5.3.1.

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  16. Vgl. zur Kategorie Available-for-Sale den Abschnitt 2.3.4 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Financial Instruments“.

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  17. Vgl. Heurung, R./Kurtz, M., Latente Steuern nach dem Temporary Differences-Konzept: Ausgewählte Problembereiche, BB 2000, S. 1775–1780, hier S. 1775.

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  18. Siehe Abschnitt 5.2.1.2.

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  19. Nach US-GAAP ist zusätzlich nach inländischen und ausländischen Steuern zu differenzieren. Dies empfiehlt sich auch für IAS.

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  20. Siehe vorstehende Fußnote.

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  21. Siehe Abschnitt 8.2.

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  22. Siehe Abschnitt 5.2.1.1 und 5.2.2.

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  23. Siehe Abschnitt 5.2.1.2.

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  24. Damit Angabe nach IAS 12.81 (a) erfüllt. 25 Siehe Beispiel in Abschnitt 4.

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  25. Siehe Abschnitt 5.2.2.

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  26. Siehe Abschnitt 5.2.1.2.

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  27. Siehe Abschnitt 10.

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  28. Vgl. zum Thema Zwischenberichterstattung auch den gleichnamigen Beitrag.

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  29. Vgl. etwa Herzig, N./Dempfle, U., Konzernsteuerquote, betriebliche Steuerpolitik und Steuerwettbewerb, DB 2002, S. 1–8, hier S. 1; Müller, R., Die Konzernsteuerquote — Modephänomen oder ernst zu nehmende neue Kennziffer?, DStR 2002, S. 1684.

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Edgar Löw

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© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Walter, A. (2003). Tatsächliche und latente Ertragsteuern. In: Löw, E. (eds) Rechnungslegung für Banken nach IAS. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96478-6_12

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96478-6_12

  • Publisher Name: Gabler Verlag

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