Zusammenfassung
Die bisherigen Überlegungen lassen sich in einer Globalthese zusammenfassen, mit der die erforderliche Ursachen- und Folgendiskussion aber erst eröffnet wird:
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— Teils schon der bereits im 19. Jahrhundert einsetzende Übergang von der Reinen Wissenschaft der Theorie zur Angewandten Wissenschaft der Praxis und Realisierten Wissenschaft der Technik;
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— dazu der im 20. Jahrhundert voll einsetzende Bürokratisierungs-, Technisierungs-, Informatisierungs- und Kommerzialisierungsprozeß auch der bislang davon ausgenommenen Wissensbereiche, flankiert von hier nicht diskutierten geistigen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in der Gegenwart,
schaffen nicht nur neue Erkenntnisstile, Wissensarten, Wissenslagen im wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Bereich, sondern bewirken einen tiefgreifenden Wandel der Wissensordnung, den wir erst allmählich in seinen Auswirkungen erkennen und auf den wir bislang nur reagieren, zum Beispiel mit darauf gar nicht geeichter Technikfolgenforschung oder mit einer viel zu eng angesetzten Datenschutzdiskussion. Es kommt darauf an, dem Wandel der Wissensordnung auf breiter Front mit angemessenen und ausgearbeiteten philosophischen, politischen und auch technischen Konzepten schöpferisch zu begegnen, im Hinblick auf die erforderlichen Ordnungsmaßnahmen.
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Literatur
Von „Naturwüchsigkeit“kann hier natürlich nur gesprochen werden, wenn man — über die „zweite Natur“(Arnold Gehlen) der Kultur hinausgehend — in der Technik unsere „dritte Natur“sieht (dazu Spinner/Naturen).
Zu den in manchen Bereichen „vollendeten Tatsachen“vgl. Hack/Tatsachen, wobei anzumerken ist, daß vollendete Tatsachen meist nicht die Lösungen der Probleme sind, sondern allenfalls die Problemstellungen, oft deren Verkennung oder Vermeidung.
Daß die Produkte des menschlichen Geistes — die Ideen und Theorien also — als Bestandteile der „dritten Welt“beständiger sind als die materiellen Objekte (der „ersten Welt“) und die mentalen Tatbestände (der „zweiten Welt“), wird von Popper/Knowledge, Kap. 4, betont. Das technische Wissen würde sogar die selbst kaum machbare Abschaffung der technischen Artefakte überleben.
Riesman/Masse, S. 318.
Zu den Weiterungen vgl. die damalige Pionierstudie Nora & Minc/Informatisierung.
Im Sinne von Hirsch/Werkherrschaft; dazu auch Bosse/Autorschaft.
Zur früheren, heute weitgehend verlorenen Führungsrolle der Philologien im Rahmen der Humboldtschen Universität vgl. die aufschlußreiche Autorenstudie Horstmann/Theoria.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15.12.83 zum Volkszählungsgesetz ordnungspolitische Verwirrungen angerichtet, die von der Datenschutzdiskussion bis heute nicht ausgeräumt worden sind (dazu kritisch Spinner/Macht).
Spektakuläre Ausnahmen (Beispiele bei Broad & Wade/Betrug) bestätigen eher die Regel und zeigen allenfalls, daß es gelegentlich länger dauern kann, bis es zur Aufdeckung und Korrektur kommt.
Die „Ökonomie der Lüge“(Tullock/Politics, Kap. IX) ist in der Wissenschaft ungünstiger als in der Werbung oder in der Politik. Den Hinweis auf Gordon Tullocks vergleichende Erfolgskalkulation des Lügens in verschiedenen Lebensbereichen verdanke ich dem Soziologen Hans Gerd Schütte.
Zum diesbezüglichen europäischen Rechtsvergleich, mit Ausnahme Osteuropas, siehe Gross/Autonomie.
Zur heutigen Beurteilung dieser Humboldtschen Metapher für das idealistische Ambiente der Akademischen Wissensordnung vgl. Schubring/Einsamkeit.
Zum Abgleiten der kosmopolitischen Gelehrtenrepublik in die nationalistische Gelehrtenpolitik, unter dem Einfluß der „Ideen von 1914“oder gar der „Ideen von 1933“, vgl. Spinner/System Althoff; speziell an der Universität Heidelberg zwischen 1914 und 1935 Jansen/Professoren; zur heutigen akademischen Politik vgl. Brown/Politics.
... wobei keine auf einen „Supermarkt der Ideen “hinausliefe, wie bei Feyerabend/Märchen unter völliger Mißachtung der Wissensordnungsproblematik als postmoderne Utopie beschrieben.
Das ist die buchstäbliche „Wissensordnung“der Bibliotheken (dazu Dahlberg/Wissensordnung), die mit der „überbibliothekarischen“, den Umgang mit Wissen regelnden statt dieses einordnenden Wissensordnung als dritter Grundordnung nicht verwechselt werden sollte. Was hier als „Archivarisch-Bibliothekarische Wissensordnung“bezeichnet wird, ist eine Bereichsordnung im größeren Rahmen dieser kognitiven Grundordnung, keine Archiv- oder Bibliotheksordnung. Zur „Ordnung“des Archivguts unter dem Aspekt der Verwahrung und Verwaltung vgl. Franz/Archivkunde.
Zum Orgware-Konzept für Informationssysteme vgl. Steinmüller/Informationstechnologie, Teil III, insbes. S. 364ff.
Zwar nicht wie hier als ein wichtiger, aber unterschätzter — weil „stiller“und vornehmlich „dienender“— Teil der Neuen Wissensordnung, ansonsten aber in voller Bedeutung und zunehmender Verselbständigung ausführlich gewürdigt in Lübbe/Zeit, Kap. 4. Anknüpfend einerseits an die geschilderten kognitiven Wachstumsprozesse der Informationsexplosion und — implosion sowie die Bildung Kognitiv-Technischer Komplexe, andererseits an die allgemeine kulturelle Beschleunigung, Verzeitlichung der Geschichte (Temporalisierung, Historisierung) und Vergegenwärtigung des Vergangenen, diskutiert Lübbe die Restmengenproblematik des immer stärker wachsenden und schneller veraltenden, aber zählebigen Archiv- und Aktenwissens.
Zur grundlegenden und weiterführenden Diskussion vgl. Wersig/Information und Capurro/Fachinformation.
Aus der umfänglichen Literatur zu den Technikfolgen der Schrifteinführung vgl. Goody/Schrift (insbes. Kap. 3 über den „Staat, das Büro und das Archiv“sowie Kap. 4 über den „Buchstaben des Gesetzes“), Havelock/Schriftlichkeit und Havelock/Muse, Ong/Oralität.
Zur institutionellen Verselbständigung des dominant gewordenen Verwahrungsinteresses vgl. Lübbe/Zeit, S. 164ff.
Verwahrung mit Verschließung im mittelalterlichen Bibliothekswesen wird eindrucksvoll geschildert in Eco/Name.
Zum „Information Retrieval“des Suchens und Auffindens in (Computer-) Speichern vgl. Capurro/Fachinformation, Teil III.
Das ist eine Spielart des an anderer Stelle (vgl. Spinner/Vereinzeln, S. 40ff) beschriebenen „vorwissenschaftlichen“Additiven Erkenntnisstils, wie er vor der Geburt der griechischabendländischen Wissenschaft in der babylonischen „Listenwissenschaft“praktiziert wurde und im Informationszeitalter als „Datenwissenschaft“in weit größerem Umfang wieder auflebt.
Zum Kassationsproblem der freiwilligen, ordnungsgemäßen Aktenvernichtung vgl. Lübbe/Zeit, S. 167.
Dazu Brosette/Wahrheit.
Aus der Fülle einschlägiger Literatur vgl. zum Beispiel Brosette/Wahrheit und Moltke/Urheberrecht.
Dazu die bahnbrechenden Arbeiten von Hayek/Individualismus (insbes. Kap. II und IV) und Hayek/Studien (insbes. S. 249ff). Sie werden weiterentwickelt zu einer wissensbezogenen Theorie des „findigen Unternehmers“bei Kirzner/Wettbewerb und Kirzner/Unternehmer.
Dazu Williamson/Institutionen.
Im nicht-technischen, genauer: unpolitischen Sinne, wie Merton/Sociology, S. 273, ausdrücklich betont, womit verschleiert wird, daß es sich dabei um eine Angelegenheit der Politischen Ökonomie handelt.
Dazu Gibbons & Wittrock/Science, Dickson/New Politics, Kap. 2 und Nelkin/Science.
Vgl. Kunz/Funktionsfähigkeit.
Zur „Wissensindustrie“in den USA vgl. Rubin & Huber/Knowledge Industry.
Vgl. Mestmäcker/Rundfunkordnung.
Wobei die Sachdominanz auch auf den sozialen Kontext der Techniken „ausstrahlt“; dazu Linde/Sachdominanz.
Vgl. Albrecht/Technische Bildung, Gundler/Technische Bildung, Rebe/Nutzen.
Zur neu gestellten Verantwortungsfrage für moderne Techniken vgl. Lenk & Maring/Technikverantwortung.
Dazu Spinner/Gehlen.
Von Heideggers „planetarischer“Technikmetaphysik vielleicht abgesehen, die aber allenfalls „seinsgeschichtlich“statt ordnungspolitisch aufschlußreich ist.
Zur Änderung der Fragestellung, als Ausweg aus der Sackgasse, vgl. Spinner/Wachstum und Spinner/Wissenschaftsethik.
Als jüngster, bemerkenswerter Beitrag vgl. Popitz/Epochen.
So z.B., wenn bei Boorstin/Republic in scheinbarer Analogie zur traditionellen Gelehrten-republik von einer „Republik der Technologie“sowie im konstitutionellen Sinne von der „politischen Technologie“nach Art einer Technikverfassung die Rede ist.
Zum „seamless web“vgl. Bijker & Hughes & Pinch/Technological Systems, General Introduction et passim.
Zum gängigen Technikstichwort des „entfesselten Prometheus“vgl. Landes/Prometheus.
Vgl. Schwan/Amtsgeheimnis.
Dazu Reinermann/Landessystemkonzept.
Fallanalysen liefern Benda/Steuergeheimnis oder Hauck/Wirtschaftsgeheimnisse. Zur Geheimhaltungsproblematik im allgemeinen Bok/Secrets. Zur ordnungstheoretischen Analyse des Insiderproblems, wie üblich im Rahmen der Wirtschafts- und Rechtsordnung statt der Wissensordnung, vgl. Oberender & Daumann/Insidergeschäfte.
Ein schönes literarisches Beispiel aus dem mittelalterlichen Klosterleben bringt Eco/Name. Eine genauere Rekonstruktion der impliziten Wissensordnung des Mittelalters ware von großem Interesse nicht nur für den hier angesprochenen Fall verbotener Bücher, sondern auch im Hinblick auf andersartige Regelungen der Wahrheitsfrage und des Wertes von Originalität, des Kopierens und Fälschens (dazu mit aufschlußreichen Hintergrundinformationen zur ungeschriebenen Wissensordnung des Mittelalters Thum/Wahrheit) angesichts des noch nicht ausgebildeten Copyrights (zu dessen späterer Entstehung im Gefolge der Französischen Revolution vgl. Hesse/Authorship und Chartier/Ordre, Kap. II).
Leider ist die bekannte Ineffizienz dieser Einrichtungen als Informationsmanipulationsunternehmen kein Grund für ihre Abschaffung, weil die Machterhaltung oder Persönlichkeitsvernichtung — die wahre Funktion der Folter (dazu Reemtsma/Folter) — den „Bestätigungsfehler“der selbstmanipulierten Information zumeist aufwiegt. Nicht so allerdings bei der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR. Man desinformiert sich auf Dauer nicht ungestraft.
Dazu, aus der Publikationsflut herausgegriffen, Bull/Datenschutz und Hohmann/Freiheitssicherung.
... auch in die Akademische Wissensordnung, deren Bestimmungen für die Rüstungsforschung weitgehend aufgehoben sind. Im weiteren Zusammenhang zur gesamten Menschenrechtsproblematik für Wissenschaftler Ziman et al./World of Science.
Zur kontraproduktiven Übersicherungspraxis einer konspirativen Geheimhaltung von allem und jedem in der ehemaligen DDR vgl. Schuller/DDR.
Vgl. zum Beispiel Wiesel & Gerster/Informationssystem; dazu auch Steinmüller/Geheimbereich.
Deshalb berührt es den Betrachter so merkwürdig, wenn sich Horst Herold, Präsident des Bundeskriminalamtes von 1971 bis 1981, beständig der ordnungspolitischen Kategorienvermischung bedient, um die Neuartigkeit der polizeilichen Aufgaben und Möglichkeiten im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung zu beschreiben. Anleihen bei der Akademischen Wissensordnung sind deutlich erkennbar in der Zuschreibung eines wissenschaftsähnlichen Forschungsimperativs für das „forschende Fahnden“, ja sogar eines „einzigartigen Erkenntnisprivilegs“der Polizei (Herold/Wandel, S. 134) sowie in der Attitüde des lediglich analysierenden und prognostizierenden Wissenschaftlers, der wie ein Vertreter der Reinen Wissenschaft „überhaupt keinen Einfluß auf die Dinge“habe (Cobler/Herold, S. 36). Auch die Inanspruchnahme einer Infrastruktur der Kritik zur wahrheitsorientierten, wirklichkeitsgeleiteten Selbstkorrektur fehlt nicht, ohne jede Führung und Hierarchie fast wie in der Gelehrtenrepublik: „Hierarchische Wissensvorbehalte und -einflußnahmen fallen weg. Führungs- und weisungsfrei optimiert sich das System (der polizeilichen Datenerhebung und -verarbeitung; H. S.) zunehmend selbst aufgrund der Fakten“(Herold/Sicherheit, S. 252).
Nicht ins Bild der wissenschaftsverwandten Polizeiarbeit und ihrer unbürokratischen Wissensordnung für die forschende Durchdringung der „in Akten, Sammlungen, Karteien riesig angehäuften ... Erkenntnisbestände“(Herold/Wandel, S. 134) paßt der typische Rückfall in das eingreifende Rollenverständnis des operationsbereiten Arztes bei der Beschreibung der „gesellschaftssanitären“Funktion der Polizei (vgl. Cobler/Herold, S. 36).
Und massiv gegen die ungeschriebenen Regeln der Akademischen Wissensordnung verstößt Herold, wenn er gegen wissenschaftliche Kritik — gleichgültig, ob richtig oder falsch — Ehrenschutz in Anspruch nimmt und (erfolgreich; vgl. Schwan/Widerruf) auf Widerruf klagt, statt Gegenargumente vorzubringen und auf das wissenschaftliche Urteil „uninteressierter“Dritter zu vertrauen, die man über den eigenen Standpunkt informiert, ohne ihre Urteile zu präjudizieren.
Der Wissenschaftler hat für seinen Beruf eine wohldurchdachte und verfassungsrechtlich gewährleistete Wissensordnung, aber weder eine „Ehre“noch ein „Selbstdefinitionsrecht“als vermeintlich authentischer Interpret seiner selbst (wie es Herold vom Landgericht Hamburg mit dem Urteil vom 16.2.1990 befremdlicherweise gegen Eggert Schwan zugesprochen worden ist), die nach Art der persönlichkeitsrechtlichen Intim- oder Privatsphäre gegen Informationseingriffe zu schützen wären. Zusammen mit dem ansonsten lobenswerten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 tragen diese und weitere alarmierende Tatbestände aus jüngster Zeit (wie die neuerliche Inanspruchnahme des presserechtlichen Instituts der „Gegendarstellung“als Mittel der wissenschaftlichen Auseinandersetzung oder die Patentierungsversuche für Geninformationen) zur systematischen Kategorienvermischung bei, die ordnungspolitische Analysen dringend erforderlich machen, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird.
Busch et al./Polizei, S. 223.
Dazu, aber nicht mehr auf dem neuesten Stand, Smith/Geopolitics.
Vgl. Nordenstreng/Declaration; desgleichen der für die UNESCO, nicht von ihr, verfaßte Bericht der MacBride-Kommission (deutsche Fassung MacBride/Stimmen).
Zu den neuen Fragestellungen Rust/Mediengesellschaft.
Vgl. Saxer/Wissensklassen und Schenk/Medienwirkungen, S. 135ff.
Zur Neuordnung der Rundfunklandschaft vgl. zum Beispiel Mestmäcker/Rundfunkordnung.
Der Tagungsband mit allen Beiträgen wird demnächst in der vorliegenden Reihe erscheinen. Im folgenden wird der Beitrag von Hansjürgen Garstka nach der vervielfältigten Vortragsfassung Garstka/Wissensordnung zitiert bzw. referiert.
Skeptisch zur Vorstellung vom „großen Wurf’ eines umfassenden Informationsrechts mit einheitlichem Ansatz Eberle/Informationsrecht.
Im freilich sehr überzogenen Sinn von Feyerabend/Methodenzwang.
Schütte/Experten, S. 277.
Zu dem vor allem durch die Datenschutzdiskussion auf den Informationstatbestände übertragenen „Eingriffsparadigma“und den kontrovers diskutierten Informationseingriffen vgl. Rogall/Informationseingriff.
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Spinner, H.F. (1994). Zur neuen Wissensordnung des Informationszeitalters. In: Die Wissensordnung. Studien zur Wissensordnung, vol 1. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95876-1_6
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