Zusammenfassung
Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß derjenige, der den Auftrag zur Anfertigung eines Protokolls gibt, auch bestimmen kann, wie und wann es vorliegen soll und an wen es zu schicken ist. Gewöhnlich erteilt nur eine Person, das heißt der Konferenzleiter, den entsprechenden Auftrag, doch kann dies gelegentlich auch durch alle Konferenzteilnehmer erfolgen. Einige Stadträte verfügen über eine in den amtlichen Regeln enthaltene Liste von Anforderungen, denen das Protokoll der Stadtratssitzungen zu genügen hat. Viele Führungskräfte — wie das gesamte Unternehmen oder ihre eigene Abteilung — könnten davon profitieren, wenn sie hinsichtlich der Protokollführung verbindliche Vorschriften erlassen würden. Sie würden gewiß sehr nützliche Rückmeldungen aus dem ganzen Unternehmensbereich erhalten.
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Kuin, W. (1988). Rechte und Pflichten. In: Protokoll. Gabler Sekretariat. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91052-3_4
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