Zusammenfassung
Das Eigentumsrecht gibt einem Eigentümer die weitreichendste umfassende rechtliche Herrschaft, die an einer Sache überhaupt möglich ist (Bornschier 1983:161). Die rechtlich geschützte Privatheit des Eigentums garantiert dem Eigentümer: 1. das Recht auf Nutzung des Gutes im Rahmen der Gesetze (ius usus), 2. das Recht auf Veränderung der Form und Substanz (ius abusus), 3. das Recht auf Nutzung der Erträge, die diesem Gut entspringen (ius usus fructus) und 4. das Recht auf Übertragung des Gutes und aller daran geknüpften Rechte auf Dritte (ius successionis) (Pross 1965:159, Schoppe 1995:139).
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Literatur
“Die Verfassungswirklichkeit der Aktiengesellschaft… zeigt, daß damals schon ähnliche Schwierigkeiten das Verhältnis von Kapitalgebem und Kapitalverwaltern belasteten, die die Öffentlichkeit heute unter dem Stichwort Managerherrschaft diskutiert” (Pross 1965:75).
Die Ausführungen von Berle und Means stellen somit eine frühe Ausformulierung des “Stakeholder”-Gedankens dar (vgl. Cornell/Shapiro 1987, Spremann 1989).
In späteren Arbeiten stimmt Williamson der These der Managerherrschaft allerdings nicht mehr zu. Beispielsweise beschreibt er die Multidivisionale Organisationsform (M-Form) wenige Jahre später als ein Mittel zur Überwindung des Problems eines unkontrollierbaren Entscheidungsspielraumes der Manager (“managerial discretion”) (Williamson 1971).
Aus neomarxisitischer Sicht wurde allerdings als Kritik an der Position der Vertreter der Managerherrschaftsthese der Einwand vorgebracht, daft sich die Ziele und Interessen von Managern und Eigentümern nur bedingt unterscheiden und im Grunde von einer gemeinsamen Klassenzugehörigkeit ausgegangen werden müsse (Zeitlin 1974).
Begründet wurde die (finanzwirtschaftliche) Agency-Theorie, auf die im folgenden Bezug genommen wird, durch den Aufsatz “Theory of the Firm: Managerial Behavior Agency Costs and Ownership Structure” von Michael C. Jensen und William H. Meckling (1976). In ihr sind Elemente der sogenannten “ökonomischen” Agency-Theorie, der Property-Rights-Theorie und einiger fmanzwissenschaftlicher Theorieansätze integriert bzw. neu kombiniert (Jensen/Meckling 1976:306).
Eine größere Mitbestimmungsneigung “managerkontrollierter” Unternehmen konstatieren beispielsweise Steinmann, Fees und Gerum (1985), ein Nebenergebnis in Wittes Analyse ist die Feststellung niedrigerer Löhne in eigentümerkontrollierten Unternehmen (Witte 1981b).
The agency costs associated with debt consist of: (1) the opportunity wealth loss caused by the impact of debt on the investment decisions of the firm, (2) the monitoring and bonding expenditures by the bondholders and the owner-manager (i.e. the firm), (3) the bankruptcy and reorganization costs“ (Jensen/Meckling 1976:342)
Bezüglich der größten 500 Nichtfmanzunternhmen des Jahres 1963 bestätigen sich nach Lamer die Einschätzungen, die auch für den kleineren Kreis der 200 größten Unternehmen gelten. Unter den 500 größten Emden sich gemäß Lamers Zuordnung 75,4% der Unternehmen in der Managerkontroll-Kategorie (Lanier 1970:17)
Einen Überblick Ober die Board-System Struktur im internationalen Vergleich geben Dalton, Kesner und Rechner (1988).
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© 1998 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen/Wiesbaden
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Beyer, J. (1998). Zur „klassischen“ Managerherrschaft in Publikumsgesellschaften. In: Managerherrschaft in Deutschland?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90754-7_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90754-7_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-13226-6
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