Zusammenfassung
Die Kriminologie versteht sich seit ihrem Beginn als empirische Wissenschaft. (1) Sie mag als eine interdisziplinäre Schnittmenge von Gegenstandsbereichen der Soziologie, Psychologie, Ökonomie, Medizin und den Strafrechtswissenschaften betrachtet werden, deren Aufgabe sich jedoch erst aus dem Rahmen einer gesamten Strafrechtswissenschaft bestimmt (2): Durch Diagnose, Erklärung und Prognose “dem Strafrechtler bei Entscheidungen zu helfen und eine zweckrationale Sanktionsauswahl oder Strafzumessung zu ermöglichen”. (3) Andererseits hat die Kriminologie aber auch die Aufgabe der Effizienzkontrolle gesetzgeberischen und juristischen Handelns, da zieladäquate juristische Entscheidungen nur durch Begleitforschung und Kritik der aktuellen Entscheidungen beeinflußbar scheinen.
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© 1983 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Blass, W. (1983). Strafvollzugsevaluation — Ein kritischer Überblick. In: Hellstern, GM., Wollmann, H. (eds) Experimentelle Politik — Reformstrohfeuer oder Lernstrategie. Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, vol 27. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89398-7_20
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-11583-2
Online ISBN: 978-3-322-89398-7
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