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Part of the book series: nbf Neue Betriebswirtschaftliche Forschung ((NBF,volume 169))

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Zusammenfassung

Als Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sollen zunächst die Begriffe Investition und Finanzierung definiert und voneinander abgegrenzt werden. Unter einer Investition ist die Anlage finanzieller Mittel in ein langlebiges Wirtschaftsgut zu verstehen.1 Der Einsatz dieser Mittel ist dabei mit einem “Opfer” an eigenen liquiden Mitteln und/oder an Sicherheit verbunden.2 Auf der finanzwirtschaftlichen Ebene wird eine Investition durch Ein- und Auszahlungen im Laufe der Nutzungsdauer dieser Investition beschrieben. Die Abbildung aller einem Investitionsobjekt zurechenbaren Ein- und Auszahlungen wird als Zahlungsfolge bezeichnet.3,4 Üblicherweise folgen anfänglichen Auszahlungen spätere Einzahlungen bzw. Einzahlungsüberschüsse.5

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Note

  1. Vgl. Kern, W. (1974), S. 8.

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  2. Vgl. hierzu Grob, H. L. (1994), S. 937.

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  3. Zum zahlungsorientierten Investitionsbegriff vgl. Schneider, E. (1968), S. 1 ff.; Grob, H. L. (1989), S 5 ff.; Busse von Colbe, W., Laßmann, G. (1990), S. 2; Kruschwitz, L. (1993), S. 4. D. Schneider formuliert: “Eine Investition ist durch einen Zahlungsstrom gekennzeichnet, der mit Ausgaben beginnt und in späteren Zahlungszeitpunkten Einnahmen bzw. Einnahmen und Ausgaben erwarten läßt”, Schneider, D. (1992), S. 20, Schneider verwendet dabei die Begriffe Einnahmen und Einzahlungen sowie Ausgaben und Auszahlungen synonym, vgl. Schneider, D. (1992), S. 10.

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  4. Zur Herleitung der einem Investitionsobjekt zurechenbaren Zahlungen vgl. ausführlich Schneider, D. (1992), S. 95 ff. Blohm, K, Lüder, K. (1991), S. 55 und Kruschwitz, L.(1993), S. 4 bezeichnen die im Zeitablauf anfallenden Einzahlungsüberschüsse als Zahlungsreihen. Finanzmathematisch gesehen entspricht jedoch die Reihe der Summe der Elemente einer Folge, vgl. Grob, H. L., Everding, D. (1992), S. 10 f. Der Begriff Reihe ist damit für die Kennzeichnung von Zahlungsvorgängen im Zeitablauf nicht sachgerecht, vgl. Grob, H. L. (1989), S. 25, Fn. 42. Hax, H. (1985), S. 11 ff.; Schneider, D. (1992), S. 20 sowie Götze, U., Bloech, J. (1993), S. 6 f. sprechen bei einer stetigen Betrachtung im Zeitablauf von einem Zahlungsstrom. Da der Gegenstand der vorliegenden Untersuchung in der Analyse diskontinuierlicher Zahlungsvorgänge liegt und damit auch der Begriff des Zahlungsstroms den vorliegenden Tatbestand nicht eindeutig wiedergibt, soll im folgenden der finanzmathematisch exakte Begriff der Zahlungsfolge verwendet werden.

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  5. Vgl. Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 2.

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  6. Zur Langfristigkeit von Investitionen vgl. Lüder, K. (1977), S. 1; Altrogge, G. (1991) S. 4 ff. und Kruschwitz, L. (1993), S. 3 ff. Altrogge nennt zusätzlich das Kriterium der geringen Revidierbarkeit.

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  7. Vgl. Rückle, D. (1983), S. 459. Rückle nennt als leistungswirtschaftliche Theoriebereiche beispielhaft die Produktions-, Kosten-sowie die Absatztheorie.

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  8. Vgl. beispielsweise Altrogge, G. (1991), S. 4; Perridon, L., Steiner, M. (1993), S. 25 sowie Spremann, K. (1991), S. 346. Altrogge spricht von einer “relativ langfristigen Bindung”, Perridon/Steiner verwenden den Begriff der “langfristigen Kapitalanlage”. Spremann identifiziert eine “mehrperiodige Betrachtungsweise”, bei der der Nutzen einer Investition erst in “späteren Zeiten” eintritt. Nach Lüder sind Investitionen insbesondere durch “längerfristige Folgewirkungen” gekennzeichnet, Lüder, K. (1977), S. 1. Biergans definiert eine Investition als “Geldausgabe zum Erwerb langfristig gebundener Wirtschaftsgüter”, Biergans, E. (1973), S. 25.

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  9. Vgl. Grob, H. L. (1994), S. 955.

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  10. Vgl. beispielsweise Altrogge, G. (1991), S. 1 und S. 4. Altrogge spricht von einer “Disposition über recht erhebliche Kapitalbeträge” (S. 1) bzw. von “relativ hohen” Kapitalbeträgen (S.4).

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  11. In bezug auf die Wirtschaftlichkeit von Investitionsrechnungen müssen jedoch die Kosten der Investitionsrechnung ins Verhältnis zu ihrem Nutzen gesetzt werden.

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  12. Vgl. Schulte, K. W. (1986), S. 11 ff.; Kruschwitz, L. (1993), S. 17.

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  13. Vgl. Hax, H. (1985), S. 9; Süchting, J. (1989), S. 9 ff.

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  14. Vgl. Schneider, D. (1992), S. 21; Busse von Colbe, W., Laßmann, G. (1990), S. 8.

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  15. Zur Systematisierung von Finanzmärkten vgl. Baxmann, U. G., Weichster, Ch. (1991), S. 546 und die dort angegebene Literatur.

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  16. Vgl. hierzu zum Beispiel Busse, F. J. (1993), S. 12. Busse bezeichnet die Finanzierung als “unternehmenszielgerichtete Deckung von Kapitalbedarf”. Als Ziele der Finanzwirtschaft werden dabei die Liquidität und die Rentabilität herausgestellt, vgl. Busse, F. J. (1993), S. 42. Vgl. auch Grob, H. L. (1989), S. 19 f.

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  17. Vgl. hierzu z. B. Baetge, J. (1992), S. 33 und S. 413 ff.

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  18. Vgl. Kosiol, E. (1961), S. 319 f.; Spremann, K. (1991), S. 399 ff.; Diederich, H. (1990), S. 41 f.; derselbe (1992), S. 24; Kruschwitz, L. (1993), S. 20 f.; Götze, U., Bloech, J. (1993), S. 37 ff

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  19. Vgl. Kosiol, E. (1961), S. 319 ff.; Grochla, E. (1969), S. 383 ff.; Kleinewefers, H., Jans, A. (1983), S. 10. Die Vereinfachung wird auch als zielgerichtete Reduktion der Komplexität bezeichnet.

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  20. Vgl. Kleinewefers, H., Jans, A. (1983), S. 14 f. Für das Verhältnis von Modell und Wirklichkeit stellen die Autoren fest: “Ein Modell ist niemals die Realität… Die Abweichungen des Modells von der Realität sind nicht zufällig sondern systematisch …”.

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  21. Vgl. Adam, D. (1976), S. 2; Keinen, E. (1985), S. 157 ff.; derselbe (1991), S. 21; Schmalen, H. (1992), S. 23 sowie Adam, D. (1993), S. 71 f.

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  22. Vgl. Adam, D. (1976), S. 2. Adam nennt als Beispiel für ein klassisches Erklärungsmodell die Herleitung einer Kostenfunktion zur Bestimmung der optimalen Bestellmenge. Die Erweiterung dieses Modells um einen Optimierungsansatz zur kostengünstigsten Bestellmenge führt dann zu einem Entscheidungsmodell.

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  23. Beispielsweise ist der Kapitalwert als mögliche Entnahme in t=0 das Ergebnis eines Erklärungsmodells. Wird der Kapitalwert hingegen zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Investition herangezogen, so resultiert er aus einem Entscheidungsmodell.

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  24. Adam, D. (1976), S. 3.

    Google Scholar 

  25. Vgl. Adam, D. (1976), S. 3; derselbe (1993), S. 75 f.

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  26. Swoboda spricht in diesem Zusammenhang von zeitlicher und projektmäßiger Isolierung, vgl. hierzu Swoboda, P. (1992), S. 40 f. Vgl. auch Hax, H. (1985), S. 93, der aus Gründen der Praktikabilität vorschlägt, nur einen Teilbereich des gesamten Entscheidungsfeldes zu erfassen, der “in der Regel sachlich oder zeitlich abzugrenzen ist.”

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  27. Dabei berechnen die statischen Modelle der Investitionstheorie Gewinne und Kosten anhand der für die sogenannte repräsentative Periode ermittelten Durchschnittswerte. Vgl. Grob, H. L. (1993 c), S. 814 ff.

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  28. Vgl. Swoboda, P. (1992), S. 38; Schneider, D. (1992), S. 71. Zu den Begriffen Totalanalyse und Partialanalyse vgl. auch Koch, H. (1992), S. 778 ff.

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  29. In der Investitionstheorie wurden sogenannte Totalmodelle zur Investitions-und Programmplanung von Hax, vgl. Hax, H. (1964), S. 430 ff., von Jacob, vgl. Jacob, H. (1964 a), S. 487 ff.; derselbe (1964 b) S. 551 ff., sowie von Weingartner, vgl. Weingartner, H. M. (1977), S. 1403 entwickelt. Aufbauend auf dem Grundgedanken von HEISTER, zwischenzeitliche Reinvestitionen und Finanzierungsmaßnahmen explizit in die Modellbildung einzubeziehen, wird auf die finanzmathematische Verdichtung von Zahlungsfolgen verzichtet, vgl. Heister, M. (1962), S. 36 ff. Die Investitions-und Finanzierungsmöglichkeiten werden vielmehr mit ihren vollständigen Zahlungsfolgen in das Modell einbezogen, finanzielle Zielgrößen werden unmittelbar ermittelt, vgl. Schneider, D. (1992), S. 71.

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  30. Vgl. hierzu Grob, H. L. (1989), S. 2 und die dort angegebene Literatur.

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  31. Vgl. Schmidt, R. H. (1991), S. 114 ff.

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  32. Vgl. Schneider, D. (1992), S. 72. Schneider bemerkt in diesem Zusammenhang, daß die Aufgabe der betriebswirtschaftlichen Theorie in der Suche nach sinnvollen Vereinfachungen besteht. Schneider stellt weiterhin fest: “Das Dilemma besteht darin, daß mit jeder Vereinfachung die Gefahr einer Fehlentscheidung wächst”.

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  33. Vgl,. Adam, D. (1976), S. 5.

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  34. Vgl. Kleinewefers, H, Jans, A. (1983), S. 18. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 3. Siehe hierzu auch Hax, H. (1985), S. 93. Swoboda, P. (1991), S. 41, spricht in diesem Zusammenhang von einer projektmäßigen Isolierung.

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  35. Zum erwerbswirtschaftlichen Grundsatz vgl. Heinen, E.(1985), S. 105 ff. Zum Begriff des Formalziels und der Abgrenzung zum an realen Vorgängen orientierten Sachziel siehe Berthel, J. (1993), S. 948 ff. Die Schwierigkeiten bei der Formulierung von Zielfunktionen beschreibt beispielsweise Hax, H. (1967), S. 749 ff.

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  36. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 25.

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  37. Zur Problematik der Herleitung der Elemente der Zahlungsfolge einer Investition und deren Höhe vgl. ausführlich Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 142.

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  38. Ein solches Vorgehen entspricht dem “with-and-without principle”. Vgl. hierzu Terborgh, G. (1967), S. 125 sowie Leffson, U. (1973), S. 76 ff.

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  39. Zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Bewertung des Endvermögens am Planungshorizont vgl. Kruschwitz, L. (1993), S. 14.

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  40. Vgl. hierzu Leffson, U. (1973), S. 88 sowie Blohm, K, Lüder, K. (1991), S. 142. Ebenso argumentiert Degener, Th. (1986), S. 43 f., der beim Vergleich von Leasing und Kreditkauf die Einzahlungsüberschüsse des Investitionsobjektes mit der Begründung vernachlässigt, diese seien unabhängig von der Finanzierung. Vgl. hierzu auch Lücke, W. (1991), S. 416 f. sowie Busse v. Colbe, W., Laßmann, G. (1990), S. 61.

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  41. Zur Darstellung und Systematisierung unterschiedlicher Prognoseverfahren vgl. in diesem Zusammenhang auch Kruschwitz, L. (1993), S. 17 ff.

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  42. Zur Begriffsbildung von Einlagen und Entnahmen vgl. Grob, H. L. (1989), S. 26.

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  43. Allerdings gilt diese Aussage nur, sofern die Zielwerte als zahlungsorientierte Zielwerte berücksichtigt werden. Rentabilitätsorientierte Zielwerte ergeben sich als endogene Größen des Ermittlungsmodells, sie können in der derivativen Zahlungsfolge nicht direkt wiedergegeben werden.

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  44. Zur Abgrenzung von Eigen-und Fremdkapital vgl. im Überblick Olfert, K. (1992), S. 22 ff.; Perridon, L., Steiner, M. (1993), S. 281 ff. sowie Schwinn, R. (1993), S. 936 ff. Zu den Problemen bei der Abgrenzung zwischen diesen beiden Kapitalarten siehe auch Christians, F. W. (1988), S. 529 f.

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  45. Vgl. Busch, W. (1988), S. 501 f. Als mögliche Beteiligungsformen seien hier die Übernahme eines GmbH-Anteils, die Kommandit-Beteiligung, die stille Beteiligung und die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter genannt. Vgl. hierzu auch Schramm, B. (1988), S. 571 ff.

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  46. Vgl. Baxmann, U. G., Weichster, Ch. (1991), S. 548. Auf Unterschiede zwischen Eigenkapital-und Fremdkapitalfmanzierung im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte und Haftungsverpflichtungen soll in der vorliegenden zahlungsorientierten Untersuchung nicht eingegangen werden.

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  47. Neben dem Eigen-und Fremdkapitalmarkt bestehen Derivativmärkte, deren Handelsobjekte aus der Aufnahme konkreter Eigen-und Fremdmittel abgeleitet werden. Kennzeichen der Derivativmärkte ist die Abstraktheit des eigentlichen Handelsobjektes. Insbesondere werden Swaps, Caps, Floors und Collars gehandelt. Diese Geschäfte beeinflussen durch Tausch oder Begrenzung von Zinszahlungen die Kosten von Kapitalaufnahme oder-anläge, sie dienen jedoch nicht der Kapitalbereitstellung und sollen deshalb nicht behandelt werden. Vgl. Baxmann, U. G., Weichsler, Ch. (1991), S. 548.

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  48. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 13.

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  49. Zu den unterschiedlichen Bezeichnung vgl. Schulte, K.-W. (1986), S. 115 und die dort angegebene Literatur.

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  50. Zum Begriff der Ergänzungsinvestition siehe Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 56 und Kruschwitz, L. (1993), S. 49 f.

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  51. Perridon, L., Steiner, M. (1993) S. 88 beschränken Ergänzungsinvestitionen auf den Vergleich alternativer Investitionen mit unterschiedlicher Nutzungsdauer.

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  52. Vgl. hierzu Grob, H. L. (1989), S. 13 sowie Grob, H. L. (1993 b), S. 187.

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  53. Die beschriebenen Investitionen sind dabei nicht mit den Differenzinvestitionen klassischer Modelle identisch. Die Differenzinvestitionen beziehen sich auf fiktive Investition, deren Zahlungsfolge sich als Differenz der Zahlungsfolgen zweier alternativ durchführbarer Investitionen ergibt. Vgl. Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 56. Den Begriff der Differenzinvestition verwenden ebenso Altrogge, G. (1991), S. 357 und Schneider, D. (1992), S. 91. Der Einbeziehung von Differenzinvestitionen liegt die Überlegung zugrunde, daß der Vergleich von Zahlungsfolgen alternativer Investitionsobjekte direkt nur möglich ist, wenn sich die Zahlungsfolgen nur in einer Zahlung unterscheiden oder die Höhe der Zahlungen eine Zahlungsfolge mindestens der Höhe der Zahlungen der alternativen Zahlungsfolge entspricht. Sind diese Bedingungen hingegen nicht erfüllt, so müssen die Zahlungsfolgen mittels Differenzinvestitionen miteinander vergleichbar gemacht werden, vgl. hierzu auch Krause, W. (1973), S. 136. Diese fiktiven Differenzinvestitionen stellen — da auch die Zahlungsfolge des Investitionsobjektes als Ergebnis einer Differenzbildung ermittelt wird — Differenzen von Differenzen dar. Sie sind für die derivative Zahlungsfolge eines einzelnen Investitionsobjektes nicht von Bedeutung.

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  54. Vgl. hierzu auch Büchter, D. (1990), S. 28 ff.

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  55. Vgl. Deppe, H.-D.(1980), S. 289 ff.; Lipfert, H. (1975), S. 11 sowie Banken, R. (1987), S. 162 f. und die dort angeführte Literatur.

    Google Scholar 

  56. Vgl. Jährig, A., Schuck, H. (1990), S. 15.

    Google Scholar 

  57. Vgl. Baxmann, U. G., Weichster, Ch. (1991), S. 548.

    Google Scholar 

  58. Vgl. Weiss, U. (1988), S. 95.

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  59. Zum Begriff des Kapitalmarktes vgl. Neuber, F. (1988), S. 63 ff.

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  60. Vgl. Jährig, A, Schuck, H. (1990), S. 15.

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  61. Zum Zugang zum Geld-und Kapitalmarkt vgl. Büschgen, H. E. (1993), S. 105 ff. u. 111 ff.

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  62. Vgl. Altrogge, D. (1991), S. 40.

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  63. Vgl. hierzu beispielsweise Swoboda, P. (1992) S. 77 sowie Kruschwitz, L. (1993), S. 18 f.

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  64. Im Hinblick auf zukünftige Ergänzungsinvestitionen bemerkt Grob, daß “eine individuelle Erfassung zukünftiger Ergänzungsinvestitionen wegen der erheblichen Prognoseschwierigkeiten und nicht zuletzt aus organisatorischen Gründen” nicht möglich ist. Deshalb kann die Verwendung von Pauschalannahmen praktisch nicht vermieden werden. Grob, H. L. (1990), S. 13 f. Vgl. hierzu auch Krause, W. (1973), S. 139 f.; Buchner, R. (1978), S. 508; Kruschwitz, L. (1993) S. 51 sowie Däumler, K.-D. (1991) S. 247.

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  65. Vgl. Kruschwitz, L. (1993), S. 51 f.

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  66. Vgl. hierzu Kruschwitz, L. (1993), S. 51 f. Aufgrund der methodisch aufwendigen Aufstellung (optimaler) vollständiger Finanzpläne empfiehlt Kruschwitz das Arbeiten mit fiktiven Ergänzungsinvestitionen und Finanzierungen.

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  67. Die explizite Berücksichtigung von Ergänzungsinvestitionen ist für einen vollständigen Alternativenvergleich unumgänglich, vgl. Heister, M. (1962), S. 43.

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  68. Vgl. Leffson, U. (1973), S. 94; Däumler, K.-D. (1991), S. 247 und Perridon, L., Steiner, M. (1993), S. 67 ff.

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  69. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 191 ff.

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  70. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 202 u. 208 sowie derselbe (1994), S. 1005. Bei der Herleitung der Zinszahlungen sind dabei die Zahlungen der Opportunität zu berücksichtigen.

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  71. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 22.

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  72. Vgl. Busse von Colbe, W., Laßmann, G. (1990), S. 53 und die dort angegebene Literatur. Danach werden insbesondere in der angelsächsischen Literatur Kapitalkosten zur Ermittlung von Bewertungsmaßstäben herangezogen.

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  73. Der Opportunitätsgedanke geht auf Schmalenbach zurück. Im Rahmen der von ihm konzipierten pretialen Lenkung sollen unabhängige Teilbereiche einer Unternehmung dezentral und für das Gesamtunternehmen optimal gesteuert werden. Vgl. hierzu Schmalenbach, E. (1947), insbesondere S. 86.

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  74. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 3. Grob bezeichnet deshalb Investition und Finanzierung als die beiden Seiten einer Medaille. Schneider spricht von zwei Seiten ein-und desselben Sachverhalts, vgl. Schneider, D. (1992), S. 8. Vgl. hierzu auch Michel, R. (1992), S. 5.

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  75. Vgl. hierzu Schneider, D. (1992), S. 73.

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  76. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 191 ff.

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  77. Dieses Vorgehen wählen die Vertreter der Marktzinsmethode. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 120 ff.; Schierenbeck, H. (1993), S. 351 ff.

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  78. Vgl. Heister, M. (1962), S. 36 ff. sowie Grob, H. L. (1989) und Kruschwitz, L. (1993), S. 46 ff.

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  79. Vgl. Grob, H. L. (1994), S. 946. Eine eindeutige Zurechnung von Finanzierungsvorgängen zu Investitionsprojekten ist nur in Sonderfällen möglich. Hier sind beispielsweise investitionsbezogene Sondermittel im Rahmen öffentlicher Förderungsmaßnahmen (vgl. Grob, H. L. (1992), S. 59 ff.) oder die Planung umfangreicher Projekte anzuführen (Vgl. Backhaus, K., Uekermann, H. (1990), S. 106 ff). Für eine Vielzahl von Investitionen ist die Möglichkeit einer direkten Zurechnung von Krediten und Guthaben auf das Investitionsobjekt jedoch nicht gegeben. Altrogge bezeichnet die Zuordnung bestimmter Kredite zu geplanten Investitionen als einen “Durchgriff” auf den Geld-und Kapitalmarkt. Er bemerkt weiterhin: “Generell ist zu fordern, daß genau die entscheidungsrelevanten zurechenbaren Kapitalströme nach außen zugerechnet und als Teil des Investitionsprojektes begriffen werden.” Vgl. Altrogge, G. (1991), S. 16.

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  80. Vgl. Grob, H. L. (1994), S. 946.

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  81. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 3.

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  82. Vgl. hierzu Altrogge, G. (1991), S. 22. Nach Altrogge kann davon ausgegangen werden, “daß die zur Aufrechterhaltung der notwendigen Liquidität notwendigen Finanzreserven als autonom angesehen werden und daher außerhalb des Ansatzes bleiben.”

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  83. Nach Albach ergibt sich der Kapitalwert als Differenz aus dem Barwert der Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben, vgl. Albach, H. (1962), S. 26, vgl. auch Gutenberg, E. (1954), S. 568 ff.

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  84. Vgl. Grob, H. L. (1993 b), S. 186. Übertrifft aus Gründen der Vergleichbarkeit alternativer Investitionsobjekte das Ende des Planungszeitraums n die Nutzungsdauer eines Investitionsobjektes, so bezeichnet Schmalen den auf n bezogenen Endwert als Horizontwert, vgl. Schmalen, H. (1992), S. 516. Dieser Begriffsdefinition soll hier jedoch nicht gefolgt werden.

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  85. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 120 ff.

    Google Scholar 

  86. Zu den Schwierigkeiten bei der Berechnung des internen Zinsfußes vgl. Grob, H. L., Everding, D. (1992), S. 76 ff. sowie Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 90 ff.

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  87. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 128.

    Google Scholar 

  88. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 128. Zur “Vollkommenheitsdefinition” vgl. Banken, R. (1987), S. 218 und die dort angeführte Literatur. Banken stellt fest, daß der Geldmarkt zwar kein vollkommener Markt ist, dem Ideal eines vollkommenen Marktes jedoch “recht nahe” kommt. Vgl. derselbe, S. 227. Indes ließe sich die Vollkommenheit auf dem Kapitalmarkt nicht nachweisen.

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  89. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 28. Siehe hierzu ebenso Perridon, L., Steiner, M. (1993), S. 90: “Steuern, die das Investitionsobjekt betreffen, stellen Auszahlungen für dieses Objekt dar und sind deshalb bei den Zahlungsströmen zu berücksichtigen.” Vgl. hierzu auch Kruschwitz, L. (1993), S. 93. Kruschwitz bemerkt “Dieser allgemein zu beklagenden Uniformiertheit in den Grundzügen der Besteuerung steht die Tatsache gegenüber, daß viele Investitionen und Finanzierungsformen nur unter Berücksichtigung der Steuern angemessen beurteilt werden können.” Nach einer ausführlichen Analyse der Notwendigkeit einer Berücksichtigung von Steuern in der Investitionsplanung kommt Georgi, A. (1985), S. 909, zu dem Ergebnis, daß die Ansicht, Steuern seien i. d. R. in der Investitionsplanung zu vernachlässigen, “einer genaueren Betrachtung nicht Stand” hält. Die investitionstheoretische Wirkung wird dabei ausschließlich durch Finanzierungsfolgen, d. h. Zahlungsstromänderungen, ausgelöst. Vgl. Schneider, D. (1992), S. 176. Ohne die Berücksichtigung dieser Zahlungswirkungen werden ausschlaggebende Einflüsse auf die Vorteilhaftigkeit von Investitionen ignoriert. Vgl. derselbe, S. 162 sowie Schierenbeck, H. (1993), S. 361 f. Zu der Bedeutung der Steuerplanung bei der Bewertung von Finanzanlagen vgl. auch Wizemann, D. (1989), S. 144 f. sowie Kremer, G. H. M. J. (1991), S. 63 ff.

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  90. Vgl. Mellwig, W. (1989 b), S. 231 f.

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  91. Mellwig spricht von “etwa 50 Steuerarten”, vgl. Mellwig, W. (1989 a), S. 35. Scheffler, W. (1992) S. 3, nennt ca. 40 Steuerarten des Steuersystems der Bundesrepublik. Einen Überblick über die relevanten Steuerarten vermittelt Kruschwitz, L. (1993), S. 93 ff.

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  92. Vgl. Rose, G. (1992), S. 19 f.

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  93. Vgl. hierzu Mellwig, W. (1989 a), S. 35.

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  94. Perridon/Steiner sprechen vom Grundmodell der Berücksichtigung von Steuern, vgl. Perridon, L., Steiner, M. (1993), S. 94. Vgl. hierzu auch Busse von Colbe, W., Laßmann, G. (1990), S. 65. Die Autoren beziehen lediglich gewinnabhängige Steuern in ihr Kalkül ein.

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  95. Vgl. im Überblick: Schierenbeck, H. (1993), S. 363 ff.

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  96. Vgl. Büchter, D. (1990), S. 35 und die dort angegebene Literatur.

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  97. Vgl. Steiner, J. (1980), S. 10, Fußnote 1 und die dort angeführte Literatur.

    Google Scholar 

  98. In der Literatur wird bisweilen die Ansicht vertreten, Substanzsteuern könnten in die originäre Zahlungsfolge integriert werden, vgl. Grob, H. L. (1989), S. 35 sowie Schierenbeck, H. (1993), S. 361. Hingegen muß festgestellt werden, daß die innerhalb der Zielwertermittlung hergeleiteten Kredit-und Guthabenbestände die Bemessungsgrundlage der Substanzsteuern beeinflussen. Eine pauschale Korrektur der Zahlungsfolge reicht deshalb zur exakten Bestimmung der Substanzsteuerzahlungen nicht aus. Vgl. hierzu auch Grob, H. L. (1989), S. 68 ff.

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  99. Vgl. hierzu Blohm, H. Lüder, K. (1991), S. 130 f.; Mellwig, W. (1989 a) S. 36 ff.; Kruschwitz, L. (1993), S. 133. Während Blohm/Lüder und Kruschwitz in ihre Berechnungsformeln sowohl Bewegungs-als auch Bestandsgrößen aufnehmen, bevorzugt Mellwig ein zweistufiges Vorgehen. Zunächst werden Zahlungsfolge und Steuerzahlungen statisch zu einem Nettoüberschuß verdichtet, anschließend erfolgt die Ermittlung von dynamischen Zielwerten. Sowohl Blohm/Lüder als auch Kruschwitz ermitteln die Bestandsgrößen ebenso wie Mellwig tabellenorientiert.

    Google Scholar 

  100. Zur Unterscheidung zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. zwischen Personensteuern und Objektsteuern vgl. Mellwig, W. (1985), S. 1 sowie Scheffler, W. (1992) S. 4 f. und Schneider, D. (1992), S. 174 f.

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  101. Zu den Prämissen vgl. Grob, H. L. (1989), S. 34 f.

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  102. Die Abrundung des Gewerbekapitals erfolgt nach § 13 Abs. 1 Satz 3 GewStG.

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  103. In der steuerlichen Bewertungspraxis wird die Gewerbekapitalsteuer lediglich als Bestandteil der Gewerbesteuer ermittelt und nicht separat ausgewiesen. Zur Darstellung der Zusammenhänge soll in der vorliegenden Untersuchung jedoch ein separater Ausweis von Gewerbekapital-und Gewerbeertragsteuer vorgenommen werden. Die getrennte Analyse der einzelnen Steuerarten hat keinen Einfluß auf die Höhe der zu leistenden Gewerbesteuerzahlungen.

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  104. Vgl. Rose, G. (1991), S. 1.

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  105. Steuergegenstand der Grundsteuer sind nach § 2 GrStG Betriebe der Land-und Forstwirtschaft und Grundstücke. Vgl. hierzu Rose, G. (1991), S. 129 ff.

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  106. Die gleiche Argumentation verfolgen auch Kruschwitz, L. (1993) S. 131 und Blohm, L., Lüder, P. (1991), S. 130.

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  107. Vgl. hierzu Mellwig, W. (1989 a), S. 36. Die Wertfortschreibung der Gesamtunternehmung wird durch die Vorschriften zur Wertfortschreibung nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 BewG und die gesetzlichen Regelungen zur Neuveranlagung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 VStG determiniert.

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  108. Vgl. Rose, G. (1991), S. 87. Der Anhaltewert von 30% gilt dabei gem. Abschnitt 52 VStR für Wirtschaftsgüter, deren bisherige Nutzungsdauer 10 Jahre nicht überschreitet. Übertrifft die abgelaufene Nutzungsdauer 10 Jahre, so beläuft sich der Anhaltewert auf 15%. Die vollständige Bewertung des zugrundeliegenden Betriebsvermögens ist differenziert nach der Art der betrachteten Gesellschaft vorzunehmen. Einzelunternehmungen und Personengesellschaften werden im Rahmen des Einheitswertsansatzes im allgemeinen zum Teilwert bewertet. Für Anteile an Kapitalgesellschaften dagegen gelten die amtlichen Kurswerte, vgl. Haberstock, L. (1989), S. 182.

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  109. Siehe § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG. Der Anrechnungsfaktor beträgt 50%. Die vorliegende Untersuchung geht dabei vereinfachend davon aus, daß das Objektvermögen für die Bestimmung der Vermögensteuer dem Objektvermögen für die Ermittlung der Gewerbekapitalsteuer entspricht. Ist dies nicht der Fall, so wird bei der Bestimmung der Zahlungsfolge nach Steuern eine differenzierte Betrachtung des Objektvermögens der Vermögensteuer und des Objektvermögens der Gewerbekapitalsteuer erforderlich.

    Google Scholar 

  110. § 8 Nr. 1 GewStG. Vgl. auch Rose, G. (1991), S. 136 ff. sowie derselbe (1992), S. 194 ff. Während Verbindlichkeiten, die mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten als vorübergehend eingegangene Verbindlichkeiten bezeichnet werden, werden in der vorliegenden Untersuchung Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten als Dauerschulden gekennzeichnet. Zur Begriffsbildung von Zeitmoment-Dauerschulden und geborenen Dauerschulden vgl. Rose, G. (1992), S. 195.

    Google Scholar 

  111. Siehe § 117 a Abs. 1 Satz 2 BewG.

    Google Scholar 

  112. Vgl. Mellwig, W. (1989 a), S. 36.

    Google Scholar 

  113. Vgl. Mellwig, W. (1985), S. 4.

    Google Scholar 

  114. Aufgrund der Zahlungsorientierung investitionstheoretischer Modelle weichen die modelltheoretischen Begriffe von den steuerlichen Termini ab. Vgl. hierzu Grob, H. L. (1989), S. 29.

    Google Scholar 

  115. Vgl. z. B. Perridon, L., Steiner, M. (1993), S. 93.

    Google Scholar 

  116. Vgl. § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10, Nr. 2 KStG. Siehe hierzu auch Haberstock, L. (1989), S. 95.

    Google Scholar 

  117. Vgl. § 4 Abs. 4 EStG, siehe hierzu auch Rose, G. (1992), S. 213 sowie Schefller, W. (1992), S. 151.

    Google Scholar 

  118. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für den Unternehmer der Spitzensteuersatz gilt.

    Google Scholar 

  119. Zur Ermittlung der einheitlichen Bemessungsgrundlage vgl. Grob, H. L. (1989), S. 33.

    Google Scholar 

  120. In investitionstheoretischen Modellen wird überwiegend von einer Thesaurierung von durch die Investition erwirtschafteten Gewinnen ausgegangen, vgl. dazu beispielsweise Degener, Th. (1986), S. 102.

    Google Scholar 

  121. Vgl. Rose, G. (1992), S. 195 sowie Grob, H. L. (1989), S. 31.

    Google Scholar 

  122. § 8 Nr. 1 GewStG, siehe auch § 35c Nr. 2 Buchst. e GewStG und § 19 GewStDV. Zur Definition von Dauerschulden vgl. auch Kap. II. 3.2.2.2., S. 37.

    Google Scholar 

  123. Vgl. Spangemacher, G. (1992), S. 287 sowie Rose, G. (1992), S. 194.

    Google Scholar 

  124. Vgl. Mellwig, W. (1985), S. 2 ff. sowie Mellwig, W. (1989 a), S. 35 ff. Ein ähnliches Vorgehen findet sich auch bei Knischwitz, L. (1993), S. 129 ff. sowie Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 130 f.

    Google Scholar 

  125. Vgl. Mellwig, W. (1985), S. 2 ff.

    Google Scholar 

  126. Mellwig bezieht in die zu korrigierende originäre Zahlungsfolge zusätzlich langfristig in Anspruch genommene Kredite mit ein. Hierauf soll im darzustellenden Modell verzichtet werden. Vgl. Mellwig, W. (1989 a), S. 35 ff.

    Google Scholar 

  127. Vgl. Mellwig, W. (1985) S. 3 sowie Mellwig, W. (1989 a) S. 36. Mellwig verwendet für die Nettozahlungsfolge die Bezeichnung Netto-Überschuß.

    Google Scholar 

  128. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 29 f.

    Google Scholar 

  129. Zur exakten Herleitung vgl. Grob, H. L. (1989), S. 30 f.

    Google Scholar 

  130. Auch die Herleitung der Kirchensteuerzahlung ist direkt von der Einkommensteuerzahlung abhängig. Damit wird die zu ermittelnde Kirchensteuer durch eine einheitliche Korrektur der Bemessungsgrundlage korrekt berechnet. Die Formeln zur Ermittlung der Einkommen-und Kirchensteuern können in einem Ausdruck zusammengefaßt werden. Aus (II. 4) und (II. 5) ergibt sich: Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbeertragsteuer, die Einkommensteuer und indirekt auch für die Kirchensteuer beträgt damit vor Abzug der Gewerbeertragsteuer: EBG-GewKapSt.

    Google Scholar 

  131. In der folgenden Formel wurde die Gewerbekapitalsteuerzahlung GewKapSt durch das Produkt aus Bemessungsgrundlage und Steuersatz ersetzt. Prinzipiell ist an dieser Stelle die Ermittlung eines einheitlichen Steuermultifaktors möglich. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde darauf jedoch bewußt verzichtet.

    Google Scholar 

  132. Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (1991), S. 92 sowie Grob, H. L. (1989), S. 30.

    Google Scholar 

  133. Vgl. im folgenden Mellwig, W. (1989 a), S. 38 f.

    Google Scholar 

  134. Mellwig verwendet für den steuerbereinigten Zinssatz den Begriff “Kalkulationszinsfuß”, vgl. Mellwig, W. (1989 a), S. 38 f. Da sich aufgrund der Berücksichtigung von Substanzsteuern die Steuerzahlungen nicht nur auf Zinszahlungen beziehen, ist der Begriff “Zinsfuß” nicht exakt. Im folgenden soll für den vorliegenden Sachverhalt daher der Begriff “Verrechnungssatz nach Steuern” verwendet werden.

    Google Scholar 

  135. Mellwig berücksichtigt bei der Herleitung des Zinssatzes nach Steuern einen korrigierten Gewerbekapitalsteuersatz. Für diesen gilt: sGewKapSt — sGewKapSt · sErtrag. Der Zinssatz nach Steuern lautet dann: inSt = ivSt (1 — sErtra) — (sGewKapSt — sGewKapSt · sErtrag) — sVSt, vgl. Mellwig, W. (1989 a), S. 38. Die dargestellte Formel ist mit der dieser Arbeit zugrundeliegenden Gleichung vom Ergebnis her identisch. Allerdings verschleiert sie durch die Korrektur des gegebenen Gewerbekapitalsteuersatzes die realen gegenseitigen Abzugsfähigkeiten.

    Google Scholar 

  136. Entgegen dem hier gewählten Vorgehen wird in der Literatur vorgeschlagen, die Mehrbelastung eines Dauerschuldkredites im Vergleich zu einem Nicht-Dauerschuldkredit durch eine entsprechende Erhöhung des Bruttozinses zum Ausdruck zu bringen, vgl. hierzu Mellwig, W. (1989 a) S. 39. Diesem Vorgehen soll hier nicht gefolgt werden, da eine Erhöhung des Bruttozinssatzes die tatsächlichen Zinszahlungen nicht mehr richtig abbildet. Im Rahmen einer möglichst realitätsnahen Wiedergabe von Zahlungsvorgängen kann auf die modellmäßige Abbildung tatsächlicher Zahlungsvorgänge nicht verzichtet werden.

    Google Scholar 

  137. Durch die “Normung” der Dauerschulden auf 1 kann die Ertragsteuerzahlung SPGDS als Steuersatz auf das gebundene Kapital interpretiert werden. Nach der Normung ergeben sich die Dauerschuldzinsen als Produkt aus Kapitalbindung und Zinssatz zu 1·ivSt = ivSt.

    Google Scholar 

  138. Vgl. Mellwig, W. (1985), S. 7. Zusätzlich wird der Übergang zum formelorientierten Verfahren mit der Möglichkeit der Herleitung anderer Zielwerte als dem Endwert begründet.

    Google Scholar 

  139. Mellwig bemerkt dazu, daß die “Staffelrechnung praktisch versagt, wenn die Investitionsentscheidung nicht auf der Grundlage des Endkapitalwertes, sondern anhand anderer Kriterien getroffen wird.” Vgl. Mellwig, W. (1985), S. 12.

    Google Scholar 

  140. Zu den Einsatzmöglichkeiten von Tabellenkalkulationsprogrammen bei der Umsetzung von I&F-Modellen vgl. Franzen, W. (1988), S. 49 ff.; Weinrich, G., Hoffmann, U. (1989), S. 15 ff. sowie Brigham, E. F, Knechel, W. R. (1990), S. 52 ff.

    Google Scholar 

  141. Vgl. Mellwig, W. (1985), S. 11. Mellwig faßt in einer Tabelle die systematischen “Fehler” im Ausweis von Steuerzahlungen bei der Anwendung des formelorientierten Vorgehens zusammen. Diese “Fehler” werden durch den Ansatz eines geeigneten Kalkulationszinsfußes wieder korrigiert.

    Google Scholar 

  142. Vgl. Grob, H. L. (1993 b), S. 185 ff.; Grob, H. L., Everding, D. (1992), S. 70.

    Google Scholar 

  143. Zu den Ansätzen zur Einbeziehung von Steuern in die Investitionsrechnung vgl. im Überblick Schierenbeck, H. (1993), S. 364 ff.

    Google Scholar 

  144. Die Bezeichnung “direkt” soll verdeutlichen, daß die zunächst berücksichtigten steuerlichen Konsequenzen einzig anhand der zu beurteilenden Investition ermittelt werden. Eventuelle Auswirkungen der Finanzierung auf die Steuerzahlungen werden in diesem Arbeitsschritt bewußt ignoriert.

    Google Scholar 

  145. Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (1993), S. 92.

    Google Scholar 

  146. Vgl. hierzu Blohm, H., Lüder K. (1991), S. 130 ff. sowie Kruschwitz, L. (1993), S. 130 ff.

    Google Scholar 

  147. Vgl. Fußnote 108, S. 36.

    Google Scholar 

  148. Vgl. Grob, H. L., Everding, D. (1992), S. 80.

    Google Scholar 

  149. Die Wiedergewinnungszeit wird auch als dynamische Amortisationszeit bezeichnet. Sie ist erreicht, wenn die Rückflüsse der Investition das eingesetzte Kapital bei einer Verzinsung in Höhe des Kapitalkostensatzes erreichen oder überschreiten. Vgl. Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 78.

    Google Scholar 

  150. Vgl. Moxter, A. (1961), S. 187 sowie Kruschwitz, L. (1993), S. 85.

    Google Scholar 

  151. Neben eindeutigen Lösungen sind mehrwertige sowie nicht reellwertige Lösungen möglich. Übersteigt der Planungshorizont t=3, so sind zudem keine ausschließlich formelorientierten Ansätze zur Ermittlung des internen Zinsfußes vorhanden. In diesem Fall können iterative Suchverfahren zu einer hinreichend exakten Lösung führen. Vgl. Grob, H. L., Everding, D. (1992), S. 79.

    Google Scholar 

  152. Vgl. Schneider, E. (1968), S. 71. Nach Schneider ist die Frage der Vorteilhaftigkeit strikt von der Frage der Durchführbarkeit zu trennen. Nach der Ermittlung der Vorteilhaftigkeit ist die Durchführbarkeit des Investitionsobjektes anhand eines Finanzplanes zu prüfen.

    Google Scholar 

  153. Vgl. Schierenbeck, H. (1990), S. 459. Rolfes verwendet den Begriff der Investitionsmarge, vgl. Rolfes, B. (1992), S. 139.

    Google Scholar 

  154. Rolfes bezeichnet die Kapitalbindung im Zeitablauf als zeitliche Kapitalstruktur vgl. Rolfes, B. (1992), S. 140.

    Google Scholar 

  155. Nur für den Sonderfall einer konstanten Kapitalbindung ist auch der anhand der Marge berechnete entnahmefähige Betrag konstant.

    Google Scholar 

  156. Die angewendete Entnahmevorschrift entspricht dabei der effektivzinskonstanten Abgrenzung von Disagien, vgl. Schierenbeck, H. (1991), S. 157 ff. Diese Abgrenzung von Disagien dient in der Bankbetriebslehre der Zurechnung von Zinskosten auf die Perioden der Kapitalnutzung.

    Google Scholar 

  157. Vgl. Schierenbeck, H. (1991), S. 187 ff. sowie Rolfes, B. (1992), S. 140.

    Google Scholar 

  158. Vgl. hierzu Kruschwitz, L. (1993), S. 85 ff. Kruschwitz betitelt sein Kapital mit der Überschrift: “Verfahren der internen Zinsfüße (oder: ein Kapitel, das man besser nicht lesen sollte)”, vgl. hierzu auch Haberstock, L., Dellmann, K. (1971), S. 206. Die Erläuterung des Kriteriums wird lediglich mit der weiten Verbreitung in der Praxis begründet. Vgl. Kruschwitz, L. (1993), S. 85.

    Google Scholar 

  159. Vgl. Abb. 6, S. 55.

    Google Scholar 

  160. Für den internen Zinsfuß gilt:-15000 + 4615,97 · 1.0249−1 + 4021,22 · 1,0249−2 + 2933,38 · 1,0249−3 + 2381,5 · 1,0249−4+ 2018,39 · 1,0249−5 = 0

    Google Scholar 

  161. Die Zins-und Tilgungspläne sowie die steuerlichen Nebenrechnungen der vorliegenden Arbeit wurden mit der Tabellenkalkulation Excel erzeugt.

    Google Scholar 

  162. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 191 sowie Kruschwitz, L. (1993), S. 68 f.

    Google Scholar 

  163. Vgl. hierzu Rolfes, B. (1992), S. 171 ff. Rolfes verzichtet bei seinen Ausführungen allerdings auf die Einbeziehung von Steuern.

    Google Scholar 

  164. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 191 ff. Die periodenspezifischen Mischzinsfüße werden dabei endogen ermittelt und basieren im Normalfall auf für die Kapitalaufnahme und-anläge abweichenden Zinssätzen.

    Google Scholar 

  165. Diese Bestandteile können als kalkulatorische Bestandteile bezeichnet werden, da bei Durchführung der Investition die Opportunität in dieser “aufgeht”.

    Google Scholar 

  166. Der Begriff der Kalkulationszinsfü&e ist in diesem Fall gerechtfertigt, da beide Ansätze auf kalkulatorischen Größen basieren.

    Google Scholar 

  167. Vgl. Schierenbeck, H. (1993), S. 352. Zur Akzeptanz der Marktzinsmethode in der Praxis vgl. Kodlin, A. (1992), S. 212 ff.

    Google Scholar 

  168. Erste Anregungen zur Übertragung finden sich bei Schierenbeck, H., Rolfes, B. (1987), S. 331 sowie Schierenbeck, H., Rolfes, B. (1988 c), S. 23 — 26. Zu den Methoden und Verfahren vgl. ausführlich Rolfes, B. (1992), S. 120 ff. sowie Schierenbeck, H. (1993), S. 351 ff.

    Google Scholar 

  169. Vgl. Droste, K. D. u. a. (1983), S. 313 ff.

    Google Scholar 

  170. Vgl. von Schimmelmann, W., Hille, W. (1984), S. 53; Rolfes, B., Krämer, C.(1988), S. 130; Jasch, M. (1990), S. 50.

    Google Scholar 

  171. Vgl. Droste, K. D. u. a. (1983), S. 313 ff.; Schierenbeck, H. (1991), S. 78 sowie Schierenbeck, H., Marusev, A. W. (1990), S. 790.

    Google Scholar 

  172. Vgl. Schierenbeck, H., Rolfes, B. (1988 a), S. 13 sowie Rolfes, B. (1992), S. 123 f. Rolfes spricht von der Notwendigkeit der Einzelbewertung.

    Google Scholar 

  173. Indes kann die Identität von Soll-und Habenzinssätzen lediglich als idealtypisch angesehen werden. Zu den Schwierigkeiten bei der Herleitung des homogenen Gutes eines Teilmarktes vgl. Banken, R. (1987), S. 221 und die dort angeführte Literatur.

    Google Scholar 

  174. Vgl. Schierenbeck, H. (1993), S. 351 ff.; Rolfes, B. (1992), S. 139 ff. Die Gründe für diese Abwendung von einer Opportunitätsorientierung werden von den Autoren nicht angerührt.

    Google Scholar 

  175. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 128 ff.

    Google Scholar 

  176. Vgl. hierzu Rolfes, B. (1992), S. 120.

    Google Scholar 

  177. Vgl. Kunze, C. (1984), S. 437; Schierenbeck, H., Rolfes, B. (1988a), S. 14 f. sowie Achenbach, H., Becker, G. (1989), S. 296 und Rolfes, B. (1992), S. 123.

    Google Scholar 

  178. So werden bei normaler Zinsstruktur Einzahlungsüberschüsse am Anfang der Nutzungsdauer zur Ermittlung des Kapitalwertes tendenziell mit geringeren Abzinsungsfaktoren diskontiert als dies bei einer inversen Zinsstruktur der Fall ist.

    Google Scholar 

  179. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 136 f. Der Begriff des Konditionenbeitrages entstammt der Bankbetriebslehre. Bei der Übertragung der Marktzinsmethode von der Bankbetriebslehre auf die industrielle Investitionsrechnung wurde der Begriff “Konditionenbeitrag” nicht übernommen. Zur Abgrenzung der Zielwerte anderer Verfahren soll dieser Begriff jedoch in der vorliegenden Arbeit weiterhin verwendet werden.

    Google Scholar 

  180. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 140.

    Google Scholar 

  181. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 139 ff. Siehe hierzu auch Schierenbeck, H. (1991), S. 187 ff.

    Google Scholar 

  182. Vgl. Schierenbeck, H. (1991), S. 170 ff. In dieser Arbeit wird lediglich von einer betragsmäßigen Identität gesprochen, da die Zahlungsfolgen der Investition und der Finanzierung entgegengesetzte Vorzeichen aufweisen.

    Google Scholar 

  183. Vgl. Schierenbeck, H. (1991), S. 170 ff. und Rolfes, B. (1992), S. 141 ff.

    Google Scholar 

  184. Vgl. Adam, D., Schlüchtermann, J., Utzel, Ch. (1993), S. 10.

    Google Scholar 

  185. Vgl. Schierenbeck, H. (1991), S. 183 f.

    Google Scholar 

  186. Die Berechnungen wurden mit dem Programm zur linearen Programmierung impac durchgeführt, vgl. Brink, A. u. a. (1991).

    Google Scholar 

  187. Vgl. Adam, D., Schlüchtermann, J., Utzel, Ch. (1993), S. 5.

    Google Scholar 

  188. Vgl. Schierenbeck, H., Rolfes, B. (1988 b), S. 46 ff. Die Bezeichnung “synthetisch” verdeutlicht die Tatsache, daß es sich bei den zugrundeliegenden Zinsfüßen um konstruierte Kalkulationszinssätze handelt. Diese müssen nicht mit den real am Geld-und Kapitalmarkt gehandelten Kapitalkostensätzen für in der Zukunft beginnende, jedoch bereits jetzt kontrahierte Geschäfte übereinstimmen.

    Google Scholar 

  189. Vgl. Grabiak, S. u.a. (1988), S. 787 ff.; Marusev, A. W. (1988), S. 59 ff.; derselbe (1990), S. 25; Schierenbeck, H. (1991), S. 177 ff.; Rolfes, B. (1992), S. 174 ff.

    Google Scholar 

  190. Vgl. Schierenbeck, H., Marusev, A. (1990), S. 193.

    Google Scholar 

  191. Zum Begriff der Arbitrage vgl. Marusev, A. (1990), S. 21 f., vgl. auch Schierenbeck, H. (1993), S. 354 f.

    Google Scholar 

  192. Zur Berechnung periodenindividueller Kalkulationszinsfuße auf Basis eines gegebenen Marktzinsgefüges vgl. Marusev, A. W. (1990), S. 33. Marusev ermittelt alle relevanten Auf-und Abzinsfaktoren mittels des Verfahrens der Matrizenrechnung.

    Google Scholar 

  193. Zur mathematischen Herleitung mit Hilfe der Matrizenrechnung vgl. Marusev, A. (1990), S. 33 ff.

    Google Scholar 

  194. Vgl. hierzu auch Adam, D., Schlüchtermann, Ch., Utzel, Ch. (1993), S. 8 sowie Hering, Th. (1992), S. 15 ff.

    Google Scholar 

  195. Vgl. Bangert, M. (1987), S. 150 sowie Rolfes, B. (1992), S. 130 f. und S. 136.

    Google Scholar 

  196. Vgl. Flechsig, R., Flesch, H.-R. (1982), S. 457; Droste, K. D. u. a. (1983), S. 314; Jasch, M. (1990), S. 36 f. sowie Schierenbeck, H. (1990), S. 461; Rolfes, B. (1992), S. 134 ff.

    Google Scholar 

  197. Grundsätzliche Überlegungen zur Höhe des Strukturbeitrages in Abhängigkeit von unterschiedlichen Zinssituationen finden sich bei Schierenbeck, H. (1991), S. 81 ff.

    Google Scholar 

  198. Vgl. Droste, K. D. u. a. (1983), S. 317; Flesch, H.-R., Piaskowski, F., Sievi, C. R.(1984), S. 359; Schierenbeck, H., Rolfes, B. (1988 a) S. 24; Rolfes, B. (1992), S. 136; Schierenbeck, H. (1990), S. 466 f.; derselbe (1991), S. 81 sowie derselbe (1993), S. 358.

    Google Scholar 

  199. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 120 ff.

    Google Scholar 

  200. Vgl. Droste, K. D u a (1983), S 314 ff.; Flechsig, R., Flesch, H.-R. (1982), S. 457 sowie Schierenbeck, H. (1991), S. 46.

    Google Scholar 

  201. Vgl. hierzu ausführlich Schierenbeck, H. (1991), S. 196 f.

    Google Scholar 

  202. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 163 ff.

    Google Scholar 

  203. Vgl. Abb. 24. Aufgrund der Abweichung des realen Kreditstandes vom internen Kreditstand kann der interne Kreditstand auch als fiktiver Kreditstand bezeichnet werden.

    Google Scholar 

  204. Vgl. Abb. 26.

    Google Scholar 

  205. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 165 ff.

    Google Scholar 

  206. Vgl. hierzu Grob, H. L., Everding, D. (1992), S. 79 f.

    Google Scholar 

  207. Die Gleichung für den Ausgleich der Zahlungen in Periode 1 lautet beispielsweise: 7800 = 1,04 x1 + 0,05 x2 + 0,055 x3 + 0,06 x4 + 0,07 x5 + (x1+x2+x3+x4+x5)·m.

    Google Scholar 

  208. Sämtliche angeführten Finanzpläne wurden mit der Tabellenkalkulation MS-EXCEL erstellt. Diese Tabellenkalkulation stellt mit der sogenannten Zielwertsuche ein iteratives Suchverfahren zur Verfügung, welches eine veränderbare Zelle iterativ solange variiert, bis eine vorgegebene Zielzelle einen vorgegebenen Wert annimmt, vgl. Boloui, S. (1992), S. 323 ff. Diese iterative Suche wurde bei der Ermittlung der Marge auf das reale Kapital angewendet.

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  209. Vgl. Schierenbeck, H. (1993), S. 351 ff.

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  210. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 129.

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  211. Zum Zinsmodell vgl. Steiner, J. (1980), S. 153 ff.

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  212. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 129.

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  213. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 128. Rolfes formuliert: “Mit dem von Steiner entwickelten Zinsmodell, das alle relevanten steuerlichen Effekte der Realinvestition in der Zahlungsreihe erfaßt, läßt sich zeigen, daß die Vorteilhaftigkeit von Investitionsprojekten wegen der Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen von der Finanzierungsform abhängig ist, wenn der Kapitalwert als Entscheidungskriterium herangezogen wird.” Weiter heißt es: “Seine Finanzierungsabhängigkeit spricht nun allerdings weniger gegen den Kapitalwert als gegen die Einbeziehung finanzierungsspezifischer Steuereffekte in den Investitionskalkül.”, Rolfes, B. (1992), S. 129. Die von Rolfes angeführte Argumentation müßte dabei grundsätzlich für alle formelorientierten Verfahren gelten. Indes ist die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Steuern in den klassischen formelorientierten Verfahren unbestritten.

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  214. Vgl. Steiner, J. (1980), S. 157.

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  215. Vgl. Steiner, J. (1980), S. 153 ff.

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  216. Vgl. Steiner, J. (1980), S. 158.

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  217. Vgl. Steiner, J. (1980), S. 158.

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  218. Steiner, J. (1980), S. 158.

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  219. Vgl. Rolfes, B. (1992), S. 129.

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  220. Vgl. hierzu auch Grob, H. L. (1990), S. 219 ff.

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  221. Es gilt: 0,5 · (70 — 50-11,61) = 4,20 und 0,5 · (80 — 50 — 6,19) = 11,90.

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  222. Die realen Zinszahlungen können Abb. 32 entnommen werden.

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  223. Vgl. hierzu Grob, H. L. (1990), S. 219 ff.

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  224. Vgl. Abb. 19, S. 75.

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  225. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Höhe der Ertragsteuern von der Höhe der relevanten Zinssätze abhängt. Diese Zinssätze differieren jedoch in Abhängigkeit von der Dauer der Kapitalbindung.

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  226. Die Differenz zwischen den Δ-Zinsaufwendungen und-erträgen der Periode 1 läßt sich trotz der Identität der Δ-Guthaben und Δ-Kreditstände auf die differierende Zusammensetzung der Guthaben-und Kreditbestände zurückführen. Diese wiederum ergibt sich aufgrund unterschiedlicher abzusichernder Endwerte.

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  227. Lediglich der Auf-und Abzinsfaktor der ersten Periode erfordert keine konstruierten zusätzlichen Kapitalmarkttransaktionen. Damit ist seine Ermittlung unproblematisch.

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  228. Vgl. Süchting, J. (1989), S. 328.

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  229. Vgl. derselbe, S. 328.

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  230. Als ein solcher Ausnahmefall können die innerhalb der Marktzinsmethode unterstellten Geld-und Kapitalmarktbedingungen angesehen werden. Indes gelten diese Bedingungen — wie bereits ausgeführt — nur für wenige große Industriebetriebe. Vgl. hierzu Rolfes, B. (1992), S. 127 f.

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  231. Vgl. Schneider, D. (1992), S. 73.

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  232. Eine solche Konstellation ergibt sich insbesondere beim Zielwert “Endwert”.

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  233. Vgl. beispielsweise Mellwig, W. (1985), S. 2.

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  234. Vgl. Mellwig, W. (1985), S. 7.

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  235. Vgl. hierzu beispielsweise Grob, H. L. (1989), S. 41 ff. sowie derselbe (1993), S. 73 ff.

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  236. Zum Konzept des vollständigen Finanzplanes vgl. Grob, H. L. (1993 a), S. 6 ff.

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  237. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 59.

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  238. In Anlehnung an Grob, H. L. (1993 b), S. 188.

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  239. Grob, H. L. (1994), S. 991.

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  240. Schmidt, R. H. (1992), S. 90 f. bemängelt an der Endwertkonzeption im Hinblick auf die Supplementinvestitionen, sie führe “leicht ins Uferlose”. Er übersieht dabei allerdings die Möglichkeit der Bewertung noch nicht abgeschlossener Aktivitäten am Planungshorizont. Vgl. hierzu Grob, H. L. (1989), S. 7.

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  241. Vgl. Kap. II. 2.2.2, S. 17.

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  242. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 7. Der Vorteil der Endwertkonzeption liegt insbesondere in der Möglichkeit, Zielwerte unmittelbar nachvollziehen zu können. Die Bestimmungsgrößen des Endwertes — Guthaben-und Kreditbestand am Planungshorizont — sind Bestandteile des offiziellen Rechnungswesen.

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  243. Die von Schmidt, R. H. (1992), S. 91 angerührte Kritik am Endwertkonzept, man könne zwar unterscheiden, welche Investition die vorteilhafteste sei, ob aber überhaupt eine Investition durchgeführt werden solle, könne nur unter Kenntnis der Kapitalkosten entschieden werden, ist in bezug auf die finanzierungsorientierten Finanzplanung nicht zutreffend.

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  244. Zur ausführlichen Darstellung der Konzepte vgl. Grob, H. L. (1989), S. 6 ff. Koch kritisiert bei den reinen Bar-oder Endwertverfahren, daß diese Konsumentnahmen explizit nicht berücksichtigen. Den ermittelten Rechengrößen fehle es somit an empirischem Gehalt. Vgl. Koch, H. (1978), S. 892. Ebenso kritisiert Schmidt, die Endwert-Methode ginge von “einer sehr speziellen Zielsetzung” aus, indem Konsumausgaben vor dem Planungshorizont nicht berücksichtigt werden, vgl. Schmidt, R. H. (1992), S. 90 f. Indes ermöglicht gerade die finanzplanorientierte Endwertmethode durch ihre sukzessive Vorgehensweise die Einbeziehung periodenindividueller Konsumentnahmen.

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  245. Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 9 f.

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  246. Ein geeignetes Optimierungsverfahren stellt aufgrund der linearen Zusammenhänge die lineare Programmierung dar.

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© 1994 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Everding, D. (1994). Investitions- und finanzierungstheoretische Grundlagen. In: Zinsänderungswirkungen in Modellen der Investitionsrechnung. nbf Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 169. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86489-5_2

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