Zusammenfassung
Über Personalplanung wird im allgemeinen in mehreren Institutionen verschiedener Unternehmungsebenen (am Arbeitsplatz, im Betrieb, in der Unternehmung, im Konzern) beraten und entschieden. Die Kompetenzbereiche dieser Gremien sollten in den allgemeinen Führungsgrundsätzen abgesteckt sein. Von allen Planungsmaßnahmen ist der einzelne Arbeitnehmer unmittelbar betroffen. Pläne über Arbeitseinsätze, Bildungsmaßnahmen, Beschäftigungsbedingungen und Personalbedarfsrechnungen legen die Verhaltensweise der Beschäftigten am Arbeitsplatz mehr oder weniger weit fest. Der Arbeitnehmer wird Objekt des Planes. Insofern bedeutet Personalplanung für den einzelnen die Einschränkung seines Freiheitsspielraumes.
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Dedering, H. (1972). Mitbestimmungsinstitutionen für Personalplanung. In: Personalplanung und Mitbestimmung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86057-6_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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