Zusammenfassung
Die Förderung des gesetzlichen und des erzieherischen Jugendschutzes durch das Land NW hat Tradition: Lange Zeit war Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das freie und öffentliche Jugendhilfeträger finanziell in den Stand setzte, JS-Aktivitäten zu tragen; die Personalkosten-Zuschüsse für JS-Fachkräfte sind nach wie vor beispielhaft für das ganze Bundesgebiet. Auch ideell unterstützte das Land kontinuierlich den Jugendschutz durch Bekenntnisse zur Notwendigkeit eines Schutzes Heranwachsender vor physischer und psychischer Gefährdung als Folge einer Überforderung, Appelle des zuständigen Fachministers und durch die Anregung von Forschungsvorhaben, die dem JS fachliche Argumentation ermöglichten und Begründungsansätze erschlossen. Schließlich nahm auch der Landtag sporadisch Anteil an der Entwicklung des Jugendschutzes:
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durch öffentliche Anhörung der JS-Organisationen
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durch Anfragen einzelner Abgeordneter zu bestimmten JS-Themen
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durch umfassende Stellungnahmen des Fachministers hierzu im Auftrage der Landesregierung, und schließlich
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in der Form von Statements im umfassenden Jugendbericht des Landes, der alle vier Jahre dem Parlament vorzulegen ist.1
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Anmerkungen
§ 20 AG-JWG; s. z. B. den „Bericht der Landesregierung über die Lage der Jugend und über die Maßnahmen der Jugendhilfe im Lande gemäß § 20 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz für Jugendwohlfahrt — 2. Jugendbericht–1972“, Düsseldorf, hrsg. vom MAGS, S. 25–35; 3. Jugendbericht 1979, LT-Drs. 8/5373, S. 298 ff.
Einen Überblick auch über die mittelbare Förderung des JS durch Nachbar-Ressorts gibt Georg Lieber: „Wie lebendig ist der Jugendschutz?“, in den AJS-Mitteilungen NW, Köln, Heft 6/1976, S. 2–6
Siehe Jahresberichte der Gewerbeaufsicht NW
Ziffer 2.2 der „Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen des Landes für die Förderung des Jugendschutzes“ MB1. NW 1975, 1314
Ziffer 3.1 der Richtlinien 1975
Ziffer 4 der Richtlinien 1975
siehe hierzu u. a. folgende LT-Drucksachen: Nr. 7/1543 (1972) zum JSchÖG; Nr. 7/ 2964 (1973) zum Alkoholmißbrauch; Nr. 7/4856 (1975) zu JS-Gruppen der Polizei; Nr. 8/3087 (1978) zu kriegsverherrlichenden Spielautomaten; Nr. 8/3684 (1978) zu Jugendkommissariaten bei der Polizei; Nr. 8/4207 (1979) zum Warenangebot an Kiosken und Trinkhallen in Schulnähe; Nr. 8/3966 (1979) zur Frage der Jugendkommissariate; Nr. 8/4458 (1979) zur Durchführung des JSchÖG.
Vom 5. Mai 1978 — BGBl. S. 607 -
LT-Drucksache 7/3017 (1973) zu pornographischen Schriften; Nr. 8/3858 (1978) zu jugendgefährdenden Schallplatten
s. hierzu LT-Drucksache 8/4024 (1979) zu Jugendsekten
Bertold Tillmann - Hans Wesseling, Vorbeugende JS-Arbeit mit Jugendlichen, in: Zeitschrift JS, Darmstadt, 5/1977, S. 142–147
s. MAGS (Hrsg.) Zur Diskussion: Jugendkriminalität, Köln 1979
Jugendbericht NW, Düsseldorf 1979, S. 298–312
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© 1981 Kath. Landesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e. V. Havichhorststr. 12. 4400 Münster
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Gernert, W. (1981). Förderung des Jugendschutzes durch das Land Nordrhein-Westfalen. In: Tillmann, B., Gernert, W. (eds) Jugendschutz in der Jugendhilfe. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83796-7_32
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