Zusammenfassung
Eigentlich sollen Elemente der direkten Demokratie in einer parlamentarischen Demokratie gar keinen Platz haben. Sie wären nach Graf Kielmansegg eine unzulässige Verknüpfung zweier Formen von Demokratie, die durch eben diese Verknüpfung an Eindeutigkeit verlieren (Kielmannsegg 2001: 14). Kielmansegg begründet diese Auffassung mit der Verwischung von Verantwortung für Herrschaftshandeln, wenn mit Elementen der direkten Demokratie die Opposition zu einer parlamentarischen Minderheitsregierung aufgewertet werde. In einem „Zwei-Block-Parteien-System“, als das Kielmansegg die Bundesrepublik versteht, werde damit die alleinige Verantwortung der Regierungsmehrheit verwässert. „Wem Entscheidungsvollmacht anvertraut ist, der kann zur Rede gestellt und zur Verantwortung gezogen werden“.
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Scheuch, E.K. (2002). Der Platz der direkten in einer parlamentarischen Demokratie. In: Schiller, T., Mittendorf, V. (eds) Direkte Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80430-3_20
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