Zusammenfassung
Im Pflanzenschutz dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die für die fragliche Kultur eine Zulassung oder Genehmigung haben. Diese Vorschrift findet zwar im Großen und Ganzen Beachtung; Verstöße kommen jedoch vor. Dies belegen die Anwendungskontrollen im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms. Auch Rückstandsdaten bei Erzeugnissen deutscher Herkunft geben Hinweise darauf, dass teilweise unzulässige Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Das BVL hat dazu bisher jedoch keine systematischen Auswertungen veröffentlicht.
Aus verfahrenstechnischen Gründen liegen dieser Auswertung die Daten aus dem Probenahmenjahr 2007 zugrunde.
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(2010). Auswertung der Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen aus der Lebensmittelüberwachung hinsichtlich des Vorkommens nicht zugelassener Wirkstoffe in Proben deutscher Herkunft. In: Brandt, P. (eds) Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2008. BVL-Reporte, vol 4,4. Birkhäuser Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0346-0205-1_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0346-0205-1_1
Publisher Name: Birkhäuser Basel
Print ISBN: 978-3-0346-0204-4
Online ISBN: 978-3-0346-0205-1
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