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Zusammenfassung

Die Parteiautonomie entwickelte sich historisch aus der Konzeption eines individualistischen Zivilrechtes auf der Grundlage des Privateigentums. Die schnelle Ausweitung des zwischenstaatlichen Warenaustausches führte zu einer Einengung der Eigentumsrechte im internationalen Verkehr. Parallel mit dieser Entwicklung wurde die Parteiautonomie begrenzt, so daß man in jüngster Zeit kaum noch von einer uneingeschränkten Parteiautonomie sprechen kann.

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Referenzen

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  15. Der Grundsatz einer Parteiautonomie ist auch in Gesetzen und Gesetzentwürfen anderer Länder enthalten, in denen sich Normen über internationale Rechtsverhältnisse finden.

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  19. Widmer, op. cit., S. 111.

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  20. In Rechtsordnungen, in denen Erfüllungs- und Lieferungsort unterschiedlich behandelt werden, stellt sich die Frage, ob das Gericht als Erfüllungsort den Ort bestimmen wird, in dem der Käufer die Ware übernommen hat, oder den Ort, in welchem der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung stellt, ohne Rücksicht auf Übernahme der Ware.

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  24. Diese Auffassung vertreten auch die jugoslawischen Usancen für den Warenverkehr (Usance 2).

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  25. Dieses Beispiel ist aus der Praxis der jugoslawischen Außenhandelsarbitrage genommen, einige Umstände sind aber zur besseren Verdeutlichung des Gegenstandes zusammengefaßt.

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  31. Rabel, op. cit., S. 316.

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  36. Olive ist der Meinung, die Parteiautonomie sei in diesen Fällen nur in den Grenzen der Freiheit der Vereinbarung zu gestatten; vgl. op. cit., S. 116.

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Pak, M. (1967). Begriff und Wirkung der Parteiautonomie. In: Die Parteiautonomie in Internationalen Kaufverträgen. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-017-6242-7_2

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