Zusammenfassung
Wir hatten im Zuge der Darstellung der Motivation für das reine Ich beim Problem der Bestimmung eines einheitlichen Bewusstseinsstromes Anlass, Husserls Stellungnahme zum Ich in den Ideen der Einheitlichkeit und Uebersichtlichkeit halber zunächst einmal zurückzustellen (cf. oben, S. 105). In diesem Kapitel wollen wir die Erörterung seiner Stellungnahme nachholen. Wir kommen so schliesslich auch auf die vor allem bekannt gewordene und umstrittene „Lehre“ vom reinen Ich, wie sie Husserl in den Ideen vertritt, zu sprechen.
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Referenzen
Alle unsere Zitate aus den Ideen I folgen, wenn nicht anders vermerkt, dieser Jahrbuchpaginierung, die in der Ausgabe der Ideen I im Rahmen der Husserliana am Rande des Textes wiedergegeben ist. Eine mir bei Abfassung dieser Studie noch nicht zur Einsicht zugänglich gewesene Arbeit über die Entstehungsgeschichte der Ideen, die Karl Schuhmann im Rahmen der Neuedierung der Ideen I vorbereitet hat, ist kürzlich erschienen (1973b) und ergänzt in ihren historischen Ausführungen die knappen, für unsere Zwecke ausreichenden Hinweise auf den Textbestand, die hier gegeben werden.
Vgl. Ms. F III 1, S. 3 und S. 4. Diese Blätter werden bei der von K. Schuhmann besorgten Neuedierung der Ideen I als Beilage aufgenommen.
Vgl. Ms. F III 1, S. 2a, Umschlagaufschrift.
Vgl. Ms. M III 1 II 1/1, Husserls Randbemerkung zu der von seinem damaligen Assistenten L. Landgrebe aufgrund Husserlscher Bemerkungen in den Abschriften Edith Steins wohl 1924–25 zusammengestellten „Entstehungsgeschichte der Ideen II“. Vgl. dazu das Gespräch D. Cairns mit Husserl vom 23.XII.1931. Eine Kopie des Ms. der „Conversations with Husserl and Fink“ hat Cairns dem Husserl-Archiv in Leuven überreicht. Es wird zur Veröffentlichung in der Reihe Phaenomenologica vorbereitet.
Vgl. Ms. M III 1 II 1/1, Landgrebes Text der „Entstehungsgeschichte“.
Vgl. Ms. M III 1 II 1/1, Landgrebes, von Husserl durchgesehener Text der „Entstehungsgeschichte“. Die stenographische Ueberarbeitung von 1915 befindet sich heute im Ms.-Konvolut F III 1.
Vgl. Ms. III 1 I 8/1.
Vgl. des näheren Einleitung und Textkritischen Anhang von Marly Biemel in Husserliana IV bzw. V.
Dass die Blätter des Ms. A IV 15, welche zu Fragen der „Klassifikation der Erlebnisse“ (datiert „28. Oktober 1912“) Stellung nehmen, zum Anfang des einheitlichen Entwurfs des Zweiten Buches gehörten, scheint mir recht fragwürdig; denn Husserls Zeugnis: „In meinem ursprünglichen Entwurf wurde zuerst behandelt die Konstitution der materiellen Natur bis zur anschaulichen materiellen Dinglichkeit (Konstitution der sinnenanschaulichen Natur), daran schloss sich unmittelbar ein zweiter Teil über animalische Natur (Seele und Leib). Dann kamen die Ausarbeitungen („wissenschaftstheoretischen Teile“) <...>“ (Ms. M III 1 I 8/1) scheint einer Klassifikation der Erlebnisse keine Stelle einzuräumen. — Vgl. jetzt zur genaueren philologischen Textbestimmung die oben (S. 122, Anm. 1) erwähnte Arbeit von K. Schuhmann (1973b).
Die Nachschriften stammen von Margarete Ortmann und Adolf Grimme. Kopien dieser Nachschriften wurden dem Husserl-Archiv durch Vermittlung von Herrn Dr. Avé-Lallemant zugänglich; sie tragen die Archivsignaturen N I 5 und N I 10.
Vgl. damit die veröffentlichte Fassung, Hu IV, Ideen II, § 26 und Husserls „stenographische Ueberarbeitung von 1915“, Ms. F III 1, S. 243a („93“ in Husserls Paginierung).
Zu diesen vermutlich von L. Landgrebe so betitelten „Studien“ ziehen wir hier nur die stenographischen Unterlagen heran. Für uns kommen in Frage: Ms. A VI 8 I und II; Ms. A VI 12 I und II.
Zum ursprünglichen Plan der Ideen in drei Büchern vgl. Ideen, Erstes Buch, Einleitung S. 5.
Ein historisch bemerkenswertes Dokument bilden folgende „Sätze“, die wohl im Zusammenhang des ursprünglichen Bleistiftmanuskripts (1912) der Ideen I auf ein einzelnes Blatt geschrieben wurden: „Ob es als ein wirkliches oder fingiertes und dabei als ein reales psychophysisches Subjekt gedacht ist oder nicht <gestrichen: „oder als reines“<, darauf kommt es nicht an, sondern eben nur auf Akte des betreffenden Gehalts <gestrichen: „und auf ein Ich, das“; „und hinsichtlich des ,Ich’ auf ein solches, ohne das Akte nicht gedacht werden können“>, und sofern sie ein ‚Ich‘ voraussetzen, nur auf das, was sie dabei unter diesem Titel notwendig voraussetzen, und was im übrigen einer näheren Bestimmung nicht bedarf. Aber ob dieses als ein englisches etc. gedacht ist, ob als ein reales psychophysisches Subjekt oder nicht <bricht ab>. Wofern diese Akte ein Ich voraussetzen, kommt es nur auf den Sinn dieses ‚Ich‘ an, das sie notwendig und somit unabtrennbar voraussetzen, und was im übrigen <bricht neuerlich ab>. Und wofern diese Akte ein Ich voraussetzen, kommt es auch nur auf den notwendigen Sinn dieses ‚Ich‘ an, das sie dabei voraussetzen und das im übrigen einer näheren Sinneserforschung nicht bedarf“ (Ms. B II 1, S. 48b). Die Seite ist nachträglich noch schräg durchgestrichen; für uns ist bloss interessant, dass Husserl offensichtlich bei der Frage des Ich der Akte in Verlegenheit geriet, wie die verschiedenen Formulierungsversuche anzeigen.
Cf. Ms. F III 1, S. 4a, m.H. (vgl. oben, § 19, S. 122f) — Wir kommen auf diesen Text, insbesondere auf den hier übersprungenen Passus, in dem Husserls Beziehung zu Kant gewidmeten Kapitel zurück (unten, 8. Kapitel, § 39).
Ms. F III 1, S. 3a.
Ms. F III 1, S. 3a und 3b; m.H.
Ms. F III 1, S. 3b.
Nebenbei sei vermerkt, dass hier also die erste positive Stellungnahme Husserls zum reinen Ich, nämlich dessen eigentliche Einbeziehung in das phänomenologische Feld, in den von ihm veröffentlichten Schriften vorliegt.
Vgl. Ideen I, Hu III, Textkritischer Anhang S. 467 zu S. 75, Zeile 21. „In den späteren Teilen des Werkes“, diese nachträgliche Bemerkung Husserls in einem seiner Handexemplare der Ideen I ist wohl so zu deuten, dass Husserl, nachdem einmal das Zweite Buch der Ideen, das ein den Ichfragen gewidmetes Kapitel enthalten hätte, nicht zur Veröffentlichung gelangte, betonen wollte, auch im Ersten Buch finde sich schliesslich einiges Gründliche zur Frage des Ich. — Vgl. Hu IV, Ideen II, § 22 :„<... > das Ich als reines Ich < . . . > eben dasjenige, von dem wir im ersten Buch schon viel gesprochen haben“ (S. 97; Ms. F III 1, S. 233b). Cf. dagegen u. S. 132, Anm. 22.
Zur Sache vgl. Einleitung des Hrsg., Rudolf Boehm, zu Hu X, Zeitbewusstsein, bes. S. XXXff.
Vgl. dazu auch Husserls Aeusserungen im „Nachwort zu meinen Ideen“ (1930) : „<...> ausgeschlossen bleibt die Problematik der Zeitigung der immanenten Zeitsphäre. < . . . > Für den zweiten Band aufgespart waren die Ichprobleme, die Probleme der Personalität, das transzendentale Problem der ‚Einfühlung‘“ (Hu V, Ideen III, S. 142; m.H.). Dann, wohl unmittelbar die im § 80 der Ideen I exponierte Zweiseitigkeit der Untersuchungen betreffend: Das Befragen geht „unweigerlich vom gegenständlichen Sinn als ‚Leitfaden‘ auf seine Gegebenheitsweisen verschiedener Stufen <...>; andererseits aber auch aufsteigend zu den korrelativen spezifisch ichlichen Noesen. Doch ist das Befragen der spezifischen Ichlichkeit im ersten Bande der ‚Ideen‘ noch nicht in Angriff genommen worden“ (S. 159).
Vgl. die Selbstkritik in Ideen I, § 57, Anm. 1, S. 110. — In Logische Untersuchungen, Zweite Auflage (1913), V. Untersuchung, § 4, S. 354, Anm. 1; § 6, S. 357, Anm. 1; § 8, S. 361, Anm. 1, und S. 363 : Zusatz zur 2. Auflage. — In Hu V, Ideen III, § 6, S. 24. — Zur „Anerkennung“ des reinen Ich in Ideen III, cf. § 3, S. 19; § 10, Anm. S. 59; § 12, S. 71.
Vgl. unten, § 26, S. 185ff. und 9. Kapitel, § 42a, Husserls Selbstkritik.
Vgl. Ideen I, §§ 33, 34 und § 51, S. 97, § 77, S. 144.
Titel des Ersten Buches der Ideen, cf. Titelpagina.
Vgl. Ideen I, Hu III, Textkritischer Anhang, S. 468 zu S. 79, 2.
Im § 57 der Ideen I sagt Husserl, wenn als Residuum der phänomenologischen Ausschaltung ein reines Ich verbleibe, biete sich mit ihm eine eigenartige Transzendenz in der Immanenz dar. Dabei bemerkt er über das „Verbleiben“ des reinen Ich: „(und dann für jeden Erlebnisstrom ein prinzipiell verschiedenes)“ (S. 109f.). In den Ideen I wirkt auch diese beiläufige Bemerkung über die prinzipiell verschiedenen reinen Ich wie eine blosse, phänomenologisch nicht anschaulich einsichtige Behauptung. Sie wird aber unter Voraussetzung der im Anschluss an die „Grundprobleme der Phänomenologie“ von 1910–11 gemachten Ueberlegungen über die Idee des reinen Ich verständlich.
Vgl. auch § 49, wo Husserl den ganzen, vollen (vergangenen und künftigen) Erlebnisstrom als „beiderseitig endlos genommenen Gesamtstrom der Erlebnisse eines Ich“ umgrenzt (S. 92).
Zum Problem des Umspannens aller Erlebnisse überhaupt in einem Strome durch ein „Allbewusstsein“ vgl. z.B. Hu XIII, Intersubjektivität I, Beilage VII (aus 1909), S. 18f. — In der Beilage XXVI zum § 37 der „Grundprobleme der Phänomenologie“ von 1910–11 schreibt Husserl: „<...> die Zeitverhältnisse innerhalb eines Stromes sind anders gegeben, ja im Grunde genommen andere als die im anderen. Zeit innerhalb eines Bewusstseinsstromes ist zunächst nichts anderes als eine Einheitsform“ (Hu XIII, Intersubjektivität I, S. 221f.; cf. dazu den textkritischen Anhang, S. 518). Wir haben oben (§§ 16ff.) verfolgt, wie die Bestimmung der Einheit eines Bewusstseinsstromes auf das Prinzip des Ich führte. „Innerhalb“ der aufgrund dieses Prinzips zur Gegebenheit gebrachten Einheit eines Stromes gibt sich auch die Zeit als eine Einheitsform aller Erlebnisse dieses Stromes.
Vgl. Ms. FIV 1, S. 48a : Husserl spricht dort von „einer unendlichen Erlebniszeit, die eine numerisch einzige Form ist für alle Erlebnisse, die beziehbar sind auf dasselbe reine Ich“ (wohl Ende 1912; „Form“ ist Bleistifteinfügung). — Ms. K II 4, S. 43b: „Alle cogitationes, die meine sind, gehören zu einer Einheit, es ist die Einheit eines Flusses, eine Einheit, die zeitliche Einheit ist“ (wohl um 1913–14).
Vgl. Ms. F III 1, S. 5a; bzw. Hu IV, Ideen II, § 26, S. 107.
Ms. F III 1, S. 5b; bzw. Hu IV, Ideen II, § 26, S/108.
Ms. F III 1, S. 5b; bzw. Hu IV, Ideen II, § 27, S.§108f.
Vgl. Hu IV, Ideen II, § 27, S. 110, Zeile 8ff. ; §28 ; Teile von § 29, nämlich Anfang und Ende, ohne den Einschub von E. Stein über „Habitualitäten“ aus späterer Zeit (vgl. dazu, unten 9. Kapitel, § 43a). — Der Bleistifttext von 1912 weist da und dort Radierungen und offenbar Neuformulierungen auf. Es ist kaum auszumachen, ob diese bei der Niederschrift (1912) oder etwa gelegentlich der Sommervorlesungen 1913, welche sich engstens an den „Entwurf“ hielten (cf. u. § 28), gemacht wurden.
Ms. F III 1, S. 5b; bzw. Hu IV, Ideen II, § 27, S. 110.
cf. Ideen I, § 57, S. 109; unten, § 28.
Ms. F III 1, S. 5b.
Dieser Terminus für das abgeschlossene Ichbewusstsein tritt schon in den „Grundproblemen der Phänomenologie“ von 1910–11 auf. Cf. Hu XIII, Intersubjektivität I, Nr. 6, § 39, S. 191.
Ab „sogar“ bis „hierher“ scheint eher etwas nachträglich (ob anlässlich des Kollegs „Natur und Geist“ von 1913?) am Rande eingefügt zu sein.
Hu XIII, Intersubjektivität I, Nr. 11, S. 319; cf. oben, S. 116.
Ms. A VI 8 I, S. 155f. und Ms. B I 9 I, S. 89. Vgl. oben, § 17, S. 101ff.
Ms. A VI 8 I, S. 155a.
Ms. B I 9 I, S. 89a und b.
Vgl. oben S. 101f., wo wir Teile der Aufzeichnung bereits zitierten.
Ms. A VI 8 I, S. 156a f.
„(des reinen Ich)“ ist später mit Bleistift erläuternd eingefügt; derselbe Gedanke kommt alsbald schon im ursprünglichen Text zur Geltung.
cf. Ms. B I 9 I, S. 89a und b. — Der Abschluss der Aufzeichnung rückt das Ganze in die Perspektive der Suche nach einer „absoluten Betrachtung“, „die wirklich nichts voraussetzt und an die Grundunterschiede führt“. Im Gegenzug gegen die Skepsis fragt Husserl hier nach dem Reich der zweifellosen Gegebenheiten, in welches er nun das reine Ich mitaufnimmt. Wir lesen: „Das wäre soweit alles gut: Aber wie zeichne ich von vornherein den Begriff des Phänomens aus? <..> Anheben mit der phänomenologischen Reduktion, das heisst schon, anheben mit dem betreffenden Unterschied zwischen Erscheinung und Erscheinendem usw. Gibt es da einen anderen Weg als den, vom natürlichen Bewusstsein auszugehen, die skeptische Betrachtung durchführen, dann zu den Reduktionen übergehen, das reine Phänomen und das reine Ich, den ‚Blick der Schauung‘ postieren? Das ‚Ich‘, das reine Ich, setzt die Phänomene und setzt sich selbst. Alle Skepsis, sagt man, setzt voraus, dass etwas ausser allem Zweifel verbleibt. Was ist die Grenze des Zweifels: Das ‚Ich‘ als reines Ich und sein Feld von Phänomenen und alles, was darin zur selben Gegebenheit zu bringen ist, wie das Ich und seine Phänomene?“ (Ms. B I 9 I, S. 89b, Ende des Textes.).
Diese Inaktualitätsmodifikation ist nicht zu verwechseln mit der Neutralitätsmodifikation, dem nicht-setzenden, bzw. quasi-setzenden Bewusstsein. Vgl. dazu unten, § 27, S. 193f“.
Nebenbei sei vermerkt, dass ‚Gerichtetsein auf‘ und ‚Aktualität‘ von Husserl hier äquivalent gebraucht werden, nicht aber ohne weiteres ‚Gerichtetsein auf‘ und ‚Erfassen, Beachten‘. ‚Erfassen‘ bezeichnet einen besonderen Aktmodus; ‚intentionales Objekt‘ (d.i. Objekt des cogito, des aktuellen Bewusstseins) und ‚erfasstes Objekt‘ besagen nicht dasselbe. Nur bei „schlicht vorstellbaren“ Gegenständlichkeiten ist Zuwendung (Gerichtetsein auf) eo ipso „Erfassung“, „Beachtung“ (cf. dazu § 37, S. 66f.).
Das cogitative Bewusstsein, über welches das Tier verfügt, scheint sich hier bloss durch das Fehlen der Sprache und der an die Sprache gebundenen cogitativen Erlebnisse vom Bewusstsein des Menschen zu unterscheiden. — In unserem abschliessenden Kapitel kommen wir nochmals auf diesen wichtigen Punkt zurück. Vgl. unten, 9. Kapitel, § 43g.
Bemerkenswert ist dabei immerhin, dass der Ausdruck ‚reines Ich‘ nur im Titel dieses Paragraphen vorkommt, im Text selbst von Subjekt bzw. „Ich‘ (in Anführungszeichen, vermutlich damit an dieser Stelle der Vorläufigkeit dieser Bezeichnung Ausdruck gebend) die Rede ist. Dies erinnert uns an den § 34 der Ideen, wo Husserl das „Ich selbst“, auf das alle Erlebnisse der Form cogito bezogen sind, „zunächst ausser Betracht“ lässt, „und zwar das Ich in jedem Sinn“ (S. 61; oben, S. 129).
Wir zitieren die Texte jeweils in ihrer ursprünglichen Fassung, ohne Rücksicht auf die späteren Veränderungen; bzw. Zitate späterer Randbemerkungen und anderer Textzusätze oder -änderungen werden als solche vermerkt.
Ms. A VI 8 I, S. 158 (wohl 1911). Husserl setzte auf das Blatt: „NB!!“, womit er anzeigt, dass die Notiz „sehr zu beachten“ sei (NB = nota bene). Vgl. zu diesem Text auch Ideen I, § 37, S. 65f.
a.a.O., S. 158a.
Auf die in § 113 gegebenen näheren Klärungen zur Doppeldeutigkeit der Aktualität des cogito gehen wir unten, in § 27, soweit es für unsere Untersuchung von Belang ist, ein.
cf. Ideen I, § 92, Anm. S. 192f — Vgl. auch die entsprechenden Einfügungen in der 2. Auflage der Logischen Untersuchungen (1913), bes. S. 163f.
Vgl. II. LU, S. 164, wo Husserl den erst später phänomenologisch voll entfalteten Begriff der Konstitution bereits einführt und umgrenzt.
Zu beachten ist, dass Husserls Ausführungen hier insbesondere auch kritisch gegen die Ansicht, die Aufmerksamkeit sei „eine Art bevorzugender Hebung, die den jeweils erlebten Inhalten zuteil würde <...>“ (S. 385), gerichtet sind; dieser Aspekt der Sache interessiert uns in unserem Zusammenhang aber nicht weiter.
Aron Gurwitschs Kritik der Aufmerksamkeitstheorie Husserls geht, scheint mir, im Verständnis des „hebenden Faktors“ fehl, und Husserls eigene Meinung steht wohl der Gurwitschs näher, als Gurwitsch glaubt (cf. Gurwitsch (1929), S. 320ff. und schon S. 285).
Ms. A VI 4, S. 9a (wohl Frühjahr 1912).
Dies ist ein weiterer Hinweis auf die ungeklärte Stellungnahme zum „Ich“, war doch schon in der Aufzeichnung „Blick-auf“ aus 1911 ernstlich die Beziehung auf das reine Ich in Erwägung gezogen.
Ms. A VI 8 I, S. 19b ff. Vgl. dazu dann die Ideen I, § 37, S. 65, wovon wir oben ausgingen (S. 150f.); dort wird diese Verschiedenheit der Bewusstseinsweise als verschiedenartiger „Ichblick auf etwas“ angesprochen.
Vgl. z.B. Ms. A VI 8 I, S. 104a, „März 1911“ (S. 103b). Husserl spricht dort von „Akten in einem prägnanten und engeren Sinn, Erlebnissen, in denen ein eigentliches
ch Richten auf Gegenständliches statthat“, und er notiert nachträglich am Rande: „Akt im prägnanten Sinn = cogito“. — In den Zusammenhang der Einführung der Ichbeziehung der Erlebnisse gehört auch die mehrmals erwogene terminologische Veränderung des Titels cogitatio in cogito (ich denke, etc.). Cf. dazu bereits die „Grundprobleme der Phänomenologie“ von 1910–11, Hu XIII, Inter Subjektivität I, Nr. 6, § 19, S. 155). Ferner etwa: Die Vorlesung vom Sommersemester 1912: „Einleitung in die Phänomenologie“, Ms. B II 19, S. 29a: „Sollte sich herausstellen, dass in einem gewissen anderen Sinn das cogitative Erlebnis nicht gedacht werden könne, es sei denn als cogito, dass also doch ein Ich notwendig dabei ist, dann könnte das nur heissen, dass vom realen Ich zu unterscheiden wäre ein reines Ich, welches im Rahmen phänomenologischer Reduktion an jedem Erlebnis oder als Beziehungspunkt jedes Erlebnisses, oder mindestens jedes intentionalen aufweisbar sei“. Vgl. ebendort die vorangehenden, an die „Grundprobleme der Phänomenologie“ erinnernden Ausführungen über cogitatio bzw. cogito. Aehnlich auch in Ms. A VI 10, S. 15a, zur Zeit der Ideen.
Ms. A VI 8 I, S. 17a.
Ms. A VI 8 I, S. 4a ff. Dieser Text vom 13. Januar 1912 selbst erschien Husserl „sehr genau durchdacht und wichtig“ (Ms. A VI 8 I, S. la), und er sagte später von ihm: „Ueberhaupt ist da vieles gesehen, was ich seitdem wenig benützt habe“ (cf. Ms. A VI 12 I, S. 205). Zu dieser Aufzeichnung gehören neben den zwei als „Noten zur Fortsetzung“ bezeichneten Blättern noch weitere Beilagen. — Es ist übrigens kaum mit Sicherheit auszumachen, ob die als „Fortsetzung“ überschriebenen Blätter schon ursprünglich gerade hierher gehörten, was ein Entstehen nach dem 13.I.1912 bedeutete. Es gibt Anzeichen, die eher auf eine dem Text „Richtungen der Aufmerksamkeit“ vorgängige Niederschrift deuten. Andererseits liest sich der Text der „Noten“ unter sachlichem Gesichtspunkt als „Fortsetzung“ im Sinn ergänzender Betrachtungen. Wie dem auch sei, feststeht, dass die Ideen (unser terminus ad quem in der jetzigen Fragestellung) die Beziehung der intentionalen Erlebnisse auf das reine Ich, die in den hier fraglichen Texten zur Erörterung kommt, anerkennen.
cf. Ms. A VI 8 I, S. 5a.
a.a.O., S. 5a, S. 8a etc. Zur Sache vgl. Ideen I, §§ 99ff. Siehe auch die wohl aus 1912 stammende Aufzeichnung im Ms.-Konvolut A VI 8 I, S. 160ff. : „Cogitatio und ihr Korrelat“, worin von den Charakteren in ihrer Ichbezüglichkeit die Rede ist, wobei Husserl erwägt, ob nicht gerade hier „die Beziehung zum Ich, das keineswegs die Person besagt, sondern vor aller Objektivierung der Person etwas zum Wesen des ‚Aktes‘ selbst Gehöriges ist“, vorzufinden sei. Er schreibt dort noch weiter: „Ein Ichstrahl gehört zur cogitatio und der terminiert im Korrelat, und zwar in dem Charakter ‚wirklich‘ des Gegenstandes, eine Weise, ihn zu charakterisieren, so dass er dann eben Charakter hat. Jede cogitatio hat ihren Ichstrahl,* und rein ihrem Wesen nach hat sie ihren subjektiven Identitätspunkt im reinen Ich der transzendentalen Apperzeption, alle cogitationes, die eben zu einem Ich gehören (abgesehen von der Person) ; und zum Ich gehört auch die Auffassung in ihrem Modus als Wahrnehmungsauffassung, Phantasie etc., ich nehme wahr, ich habe die Einbildung“ (S. 161b). An der mit * bezeichneten Stelle fügte Husserl später am Rande bei: „(Ja als Zuwendung. Aber ohne Zuwendung doch wohl nicht.) Oder in anderem Sinn?“.
Vgl. dazu auch Ideen I, § 37, S. 66.
cf. Ms. A VI 8 I, S. 17a.
Husserl erläutert hierzu bei der Niederschrift, was einen Anhalt zur Datierung liefern könnte: „In Anführungszeichen schreibe ich von jetzt an konsequent den intentionalen Gegenstand, aber auch all das, was als ideales Korrelat des Aktes zu entnehmen ist“ (Ms. A VI 8 I, S. 17a).
Den letzten Satz ergänzte und veränderte Husserl nachträglich wie folgt : „Fragt man, wie das Ich da ist, so wird man gewöhnlich antworten: ‚Ich‘, das ist aber das empirische Ich“ (S. 18a).
In einem anderen Text, in dem er auf die Aufzeichnung vom 13. Januar 1912 verweist und den er selbst auf „Osterferien 1912“ datiert, gibt Husserl einer ähnlich unentschiedenen Haltung bezüglich des Ich Ausdruck. Er unterscheidet „zwischen der freien Zuwendung, die unwillkürlich ist, sofern nicht <; . . . > all das, was Wille im eigentlichen Sinn fordert, vorausgeht, und der willkürlichen Zuwendung“, und er fährt dann fort: „Ebenso haben wir einen unwillkürlichen ‚Wechsel der Aufmerksamkeit‘ , ‚das Ich wendet sich bald dahin, bald dorthin‘, oder lassen wir das Ich, so heisst das, bald ein unlebendiges (unvollzogenes) Urteilen wird zum lebendigen, bald wieder ein Werten etc., und gewinnt das eine Leben, so verliert es ein anderes <;...>“ (Ms. A VI 8 II, S. 54b). Damit ist zu vergleichen, was Husserl im § 35 der Ideen I als Inaktualitätsmodifikation beschreibt. — Vgl. auch unten, § 25, S. 160 und § 27a, bes. S. 198ff.
Der Text der Aufzeichnung findet sich, in der Ausarbeitung Edith Steins im entscheidenden Punkt der Analogie von Ich und Leib leider ziemlich entstellt, in Hu IV, Ideen II, § 25, S. 105f. und Anm. 1, S. 106. Der fragmentarisch erhaltene Originaltext, der nicht zum fortlaufend paginierten Manuskript der Ideen II gehört, steht auf Blatt 242 im Ms. F III 1 und „beginnt“, als Blatt „3“ numeriert, mit dem Schlussteil eines Satzes.
Mit diesem Satzende beginnt das Blatt 242 in Ms. F III 1.
Vgl. Ms. F III 1, S. 242b, bzw. Hu IV, Ideen II, S. 106, Anm. 1.
cf. II. LU, Titel des § 23, S. 162; oben, S. 152.
cf. Ms. A VI 4, S. 9a; oben, S. 154.
cf. Ms. A VI 8 II, S. 54b; oben, Anm. 73, S. 158; vgl. unten § 26.
Vgl. Hu XVI, Ding und Raum, Vorlesungen 1907, § 37, S. 129ff.
Vgl. auch in Hu XVI, Ding und Raum, § 24, S. 8off.; § 41, S. 148, § 45, S. 156ff., § 69, S. 241f., § 83, S. 278ff. und besonders § 47, S. 161ff. An die Gedanken dieses letztgenannten Paragraphen „anknüpfend“, gibt sich der Sache nach eine Aufzeichnung in Ms. F III 1 aus 1908, welche wir sogleich noch heranziehen werden.
Im Ms. F III 1, S. 268ff. — Vgl. die voranstehende Anm. 81.
cf. Ms. F III 1, S. 268a.
Ms. FUI 1, S. 270b; m.H.
Vgl. etwa Ms. F I 7, S. 28a (wohl 1909); Ms. F I 4, S. 22a (1912); die zum „Ursprünglichen Entwurf der Ideen II“ von 1912 gehörigen Teile in Hu V, Ideen III, Beilage I, S. 109ff.
cf. Ms. F III 1, S. 268a (1908); oben, S. 167.
Die Vorläufigkeit der Stellungnahme zum Ich in diesen „Noten“ dürfte sich sogar rein äusserlich schon in den im Titel „zentrales ‚Ich‘“ die Benennung „Ich“ begleitenden Anführungszeichen ausdrücken. Wir wiesen bereits darauf hin, dass die Anführungszeichen beim Titel Ich in diesem Sachzusammenhang sich auch an der Stelle der Ideen finden, von der wir den Ausgang zu unserem Blick auf die „Entwicklungsgeschichte“ nahmen: „Zum cogito selbst gehört ein ihm immanenter ‚Blick-auf‘ das Objekt, der andererseits aus dem ‚Ich‘ hervorquillt, das also nie fehlen kann“ (§ 37, S. 65; oben S. 150f.). Vgl. auch in Hu IV, Ideen II, § 22, S. 97f. Ebenso in der Aufzeichnung „Richtungen der Aufmerksamkeit“ (Januar 1912), Ms. A VI 8 I, S. 4a.
Ms. A VI 8 I, S. 82a; m.H.
a.a.O., S. 82a; m.H.
Vgl. auch Hu IV, Ideen II, § 22, S. 97f..:„<...> in jedem Aktvollzug liegt ein Strahl des Gerichtetsems, den ich nicht anders beschreiben kann als seinen Ausgang nehmend im ‚Ich‘ < . . .>“.
Vgl. auch die beiläufige Kennzeichnung der Wahrnehmung am Ende von § 39 in Ideen I: „Das Wahrnehmen erscheint dabei, bloss als Bewusstsein betrachtet und abgesehen vom Leibe und den Leibesorganen, wie etwas in sich Wesenloses, ein leeres Hinsehen eines leeren ‚Ich‘ auf das Objekt selbst <...>“ (S. 71). Siehe auch in Ideen II, § 22, S. 99.
Vgl. auch Hu V, Ideen III, Beilage I, § 4, S. 124.
Vgl. Hu XIII, Intersubjektivität I, S. 297 (1914 oder 1915); oben, § 18, S. 110.
cf. Ms. A VI 8 I, S. 4a (Januar 1912).
Im ursprünglichen „Entwurf von 1912“ für die Ideen II kommt die Sache ebenfalls zur Sprache, und zwar bei der Beschreibung des Bestandes der Einfühlung. Der Leib wird in der Einfühlung verstanden „nicht bloss als Träger von Empfindungen, sondern auch als Träger von ‚Akten‘, von intentionalen Erlebnissen. Eben damit gehört zum Bestand der Eindeutung ein reines Subjekt als Subjekt des jeweiligen eingedeuteten cogito“. Und diesem fremden reinen Ich spricht Husserl nun ein Hier und Jetzt in der „Vermittlung“ durch den Leib zu, ähnlich wie es für das eigene reine Ich der Fall sei: „Dieses <fremde> reine Ich hat seine Umwelt, hat sein Hier und Jetzt, in Beziehung auf welches seine Dinglichkeit orientiert ist, und dieses Hier und Jetzt steht zu einem dem reinen Ich in ausgezeichneter Weise erscheinenden Ding, d.i. seinem Leib, ähnlich wie mein Hier und Jetzt zu meinem Leib“. Der Leib kann „nicht weggerückt werden“ von mir, er hat „faktisch immerfort mein Orientierungszentrum in sich“, er „begleitet also immerfort mein reines Ich und erscheint ihm“ (cf. Ms. F III 1, S. 12a, bzw. Hu V, Ideen III, Beilage I, § 1, S. 109). Dazu ist aber auch Husserls Hinweis im weiteren Verlauf des „Entwurfes“ in Erinnerung zu bringen: „Insbesondere soll hier nicht näher erörtert werden die wichtige Auszeichnung des Leibes, dass er das Orientierungszentrum in sich birgt und, in Verbindung mit dem Umstand, dass er das immerfort erscheinende und als Lokalisationsfeld aller Empfindungsstoffe ausgezeichnete Objekt ist, auch in dieser besonderen Weise bei allem mit dabei ist“ (Ms. F III 1, S. 32a; bzw. Ideen III, § 4, S. 124). — Das Orientierungszentrum „reines Ich“ ist im Entwurf der Ideen II also in beständiger Verbindung mit dem Leib gedacht, Husserl führt deren phänomenologische Aufklärung hier aber nicht weiter aus. Vgl. auch Hu IV, Ideen II, § 41, a) Der Leib als Orientierungszentrum (S. 158).
Ms. A VI 12 I, S. 210a (wohl um 1913–14).
Die Sätze entstammen der Beilage XXXIV „<Beziehung des Ich zum Jetzt und Hier>“ in Hu XIII, Inter Subjektivität I, S. 247f.
a.a.O., S. 248; m.H. — Vgl. auch Husserls kritische Randbemerkung zur Rede vom „ ‚Strah‘ der Zuwendung“ in Ms. A VI 8 II, S. 53a, die wohl auch etwa aus 1914 stammt: „Natürlich ist die Rede vom ‚Strah‘ der Zuwendung mit Vorsicht zu interpretieren und zu unterscheiden 1) was zum Phänomen selbst gehört, in dem das Leben ist, 2) der Bezug des Ich auf die auf gemerkte Sache“.
cf. Hu XIII, Intersubjektivität I, Beilage XXXIV, S. 248.
cf. Hu XIII, Intersubjektivität I, Beilage XXXIV, S. 248.
Ms. A VI 4, S. 9a; oben, S. 154. — Vgl. z.B. auch folgenden Passus aus etwa derselben Zeit: „Am besten sagen wir ‚Vollzug‘ für jede Art des Im-Akte-Lebens, und Vollzug der Stellungnahme : in und mit ihr Zugewendetsein, Gerichtetsein (sei es auch im Dunkeln, wie beim Noch-Vollzug). Und das bestimmt die Rede von Nichtvollzug“ (Ms. A VI 4, S. 25b).
cf. Ms. A VI 4, S. 6b und 7a.
cf. Ms. A VI 4, S. 6a und S. 8a.
Vgl. Ideen I, § 28, S. 50f.
Husserl erläuterte die Beispiele des Werdens der lautlichen Rede, des Schriftzeichens auf dem Papier; cf. Ms. A I 18, S. 17.
Vgl. dazu unten § 27.
cf. Ms. A I 18, S. 18a und b, bzw. die leicht veränderte Maschineabschrift Ms. M III 2 II 8a, S. 36ff ; m.H. — Zur Sache cf. auch Ms. A I 17 I, S. 50–52 (1914).
Vgl. dazu etwa auch die Beilage XXXII in Hu XIII, Inter Subjektivität I, bes. S. 246 (um 1912).
Hierher gehört auch Husserls Anmerkung in der 2. Auflage der Logischen Untersuchungen bezüglich der „Annahme eines reinen Ich“ aus der Gegebenheit der adäquaten Evidenz „Ich bin“. Diese meint keineswegs, dass im Vollzug von reinen Erlebnissen des Typus cogito (z.B. eine Wahrnehmung vollziehen, in einer Wahrnehmung leben) das Bewusstsein „ich habe die Wahrnehmung“ enthalten sei und dass deshalb ein reines Ich anzunehmen sei. Hingegen ist Husserls Gedanke der: Die Evidenz des Urteils „ich bin“, „ich nehme dies oder jenes wahr“ besteht: das empirische Ich aber ist „eine Transzendenz derselben Dignität wie das physische Ding“. Urteile der Form cogito (ich nehme dies oder jenes wahr, etc.) sind daher in Evidenz phänomenologisch „rein“ nur vollziehbar, wenn die Reduktion auf das rein-phänome-nologisch Gegebene ein reines Ich als Residuum zurückbehält. Wie wäre aber dieses reine Ich gegeben? „Es ist gerade das in dem Vollzug der Evidenz cogito erfasste Ich, und der reine Vollzug fasst es eo ipso phänomenologisch ‚rein‘, und notwendig als Subjekt eines ‚reinen‘ Erlebnisses des Typus cogito“ (V. LU, 2. Aufl., S. 357, Anm. 1). Die Rede vom Vollzug geht hier also auf den Vollzug der Evidenz cogito, der Evidenz „ich nehme wahr“ etc., und dieser Vollzug ist gegenüber dem ursprünglichen Erlebnisvollzug des cogito ein anders, nämlich auf das Subjekt des Erlebnisses gerichteter Aktvollzug.
Es ist beachtenswert, dass Husserl diese Frage bereits hinsichtlich der Beziehung der Erlebnisse auf das empirische Ich in der alten Aufzeichnung „Ueber Wahrnehmung“ von 1898 (oben, § 2, S. 6 u. 14t.) im Blick hatte und sie auch in den Vorlesungen „Hauptstücke aus der Phänomenologie und Theorie der Erkenntnis“ von 1904–05 zum Ausdruck brachte. 1898 schreibt er: „Versunken in die Betrachtung der Objekte achten wir nicht auf das Ich. Andererseits ist es nicht minder gewiss, dass, so wie bei der noch so intensiven Versenkung in das Objekt nicht die räumliche Umgebung desselben für das auffassende Bewusstsein verschwunden ist, so auch nicht die Beziehung auf das Ich. < . . . > Vielerlei ist nebenbei bemerkt, oder eigentlich gar nicht beachtet, aber doch für uns da. Dazu gehört aber vor allem und überall, wo es nicht beachteter Gegenstand ist, das Ich. Insofern also sicher keine Wahrnehmung ohne wahrnehmendes Subjekt“ (Ms. A VI 11 I, S. 186; m.H.). Und 1904–05 führt er aus: „Ebenso wie mit der physischen Umgebung verhält es sich mit dem wahrnehmenden Ich, auf das die Wahrnehmung bezogen erscheint. Die Objektwelt wird immer orientiert zum Subjekt. Aber die Ich-Auffassung ist doch nicht immer schon Ich-Meinung. Das Ich, mag man sagen, meint, aber ist es immer gemeint?“ (Ms. A VI 12 I, S. 50b). In diesen Texten kommt zur Geltung, dass das (empirische) Ich, wenn es auch noch so sehr intentional auf Gegenstände gerichtet ist, irgendwie doch auch „bewusst“ („für uns da“, „aufgefasst“) ist.
Es sei hier nur auf einige prägnante Formulierungen der Ideen, die die Möglichkeit der Reflexion als zum Bewusstsein überhaupt und als solchen gehörige bezeichnen, hingewiesen: Ideen I, § 38, S. 67; § 45, S. 83; § 77, S. 145; § 78, S. 148; § 79, S. 156; § 111, S. 225; § 114, S. 232. Ideen II, § 23, S. 101.
E. Tugendhat (1967) weist klar auf die Fragwürdigkeit eines solchen Gesetzes hin und deutet deren Grund in Husserls Ansatz der Reflexion bei der „immanenten Wahrnehmung“ an (a.a.O., S. 209f.). Eine aus den bewusstseinsanalytischen Befunden selbst geschöpfte systematische Theorie der Reflexion und eine darin begründete Kritik an Husserl gibt I. Kern in seiner vor der Veröffentlichung stehenden Arbeit: „Idee und Methode der Philosophie, Leitgedanken für eine Theorie der Vernunft“ (cf.bes.§§44f.).
vgl. zur näheren Erläuterung dieser Hinweise unten, 9. Kapitel, § 42c und §43g.
Der Sache nach, nämlich einen bewusstseinsmässigen Unterschied je nach Erlebnisart behauptend, führte Husserl dies schon in den Logischen Untersuchungen aus, und zwar in kritischer Absicht gegen die neukantianische, Husserl insbesondere durch Natorp bekannte These von der ununterschiedenen Bewusstheit, die sich bloss nach den Inhalten differenziere (cf. dazu schon Iso Kern (1964), § 32, S. 356ft.); ihr gegenüber nimmt Husserl Unterschiede auf der subjektiven Seite des Bewusstseinsvollzuges selbst an : Wahrnehmung ist als Wahrnehmung gegenüber der Erinnerung, dem Wunsch etc. bewusstseinsmässig anders erlebt vorgängig jeder Thematisierung des „Inhaltes“ dieser Erlebnisse (cf. V. LU § 8, S. 343). Ich „weiss“, bin dessen inne, ob ich wahrnehme oder mich an etwas erinnere oder mich einem Wunsch hingebe etc.; dabei kann sogar der „Inhalt“ immer „derselbe“ sein, bald als wahrgenommener, bald als erinnerter, als gewünschter etc.
Ms. A VI 8 I, S. 11a.
In den Ideen I sagt Husserl auch: „Jedes Ich erlebt seine Erlebnisse, und in diesen ist mancherlei reell und intentional beschlossen. Es erlebt sie, das besagt nicht, es hat sie und das in ihnen Beschlossene ‚im Blicke‘ und erfasst sie in der Weise immanenter Erfassung oder einer sonstigen immanenten Anschauung und Vorstellung“ (§ 77, S. 145; m.H.).
Vgl. unten, § 28, wo wir die Themen des dem „reinen Ich“ gewidmeten Kapitels im Entwurf der Ideen II von 1912 zu rekonstruieren versuchen.
cf. Hu IV, Ideen II, § 23, S. 103f.; die kleine Korrektur am Ende des Satzes stützt sich auf das stenographische Original in Ms. F III 1. Vgl. zur Sache auch etwa Ms. F III 1, S. 5a (1912) und Hu XIII Intersubjektivität I, Beilage XXXIV, S. 248 (um 1914).
A. Gurwitsch in „Phänomenologie der Thematik und des reinen Ich“, Dissertation von 1928, veröffentlicht in Psychologische Forschung, 12 (1929), S. 279–381. Vgl. vor allem die Einleitung, S. 282ff.; II. Kapitel, § 7, S. 315ff.; III. Kapitel, § 19, S. 364ff.; IV. Kapitel, S. 366ff.; Schlussbemerkung, S. 380f. — J.-P. Sartre in „La Transcendance de l’Ego“: Recherches philosophiques, vol. VI (1936–37), p. 85–123; bzw. Bibliothèque des Textes Philosophiques, 1965 (nach dieser Ausgabe wird im folgenden zitiert).
A. Gurwitsch bringt in seinem Aufsatz „A non-egological conception of consciousness“ (in Philosophy and Phenomenological Research, I (1940–41; S. 325–338) eine ausführliche Besprechung des genannten Essay von Sartre, wobei er weitgehend Sartres Ergebnissen zuzustimmen scheint.
„que notre moi psychique et psycho-physique est un objet transcendant qui doit tomber sous le coup de“ S. 18.
„ce moi psychique et psycho-physique n’est-il pas suffisant? Faut-il le doubler d’un je transcendantal, structure de la conscience absolue?“ S. 18f.
In L’Etre et le Néant (1943) bekennt sich Sartre unter Berufung auf den Essay von 1936 noch zu seinen Ergebnissen, cf. a.a.O., p. 147 und p. 209.
„Ainsi la conscience transcendantale devient rigoureusement personelle“, S. 20.
„Le Je transcendantal n’a donc pas de raison d’être“ , S. 23.
„y a-t-il place pour un Je dans une pareille conscience ? La réponse est claire : évidemment non“ , S. 24.
„il n’y avait pas de Je dans la conscience irréfléchie“ (S. 31); „il n’y a pas de Je sur le plan irréfléchi <... > et ceci ne provient pas d’un hasard, d’un défaut momentané d’attention, mais de la structure même de la conscience“ (S. 32).
cf. „Mais ne serait-ce pas précisément l’acte réflexif qui ferait naître le Moi dans la conscience réfléchie?“ (S. 29). „L’essentiel du changement ne serait-il pas l’apparition du Je?“ (S. 30).
Vgl. Beilage XXI in Hu III, Ideen I, S. 408f. Da aber auch im neutralen Bewusstsein, sozusagen „parallel“ zum positionalen Bewusstsein (cf. § 113, S. 231),der Unterschied aktueller und potentieller Zuwendung (attentionaler Aktualität und Potentionalität) nachweisbar ist, gelten übrigens die folgenden, eben diese Unterscheidung betreffenden Erörterungen ebenso auch für das neutrale Bewusstsein.
Im übrigen schreibt Husserl selbst in der eben zitierten Beilage XXI kritisch zu den Ausführungen des § 113: „Der Hinweis auf die Vieldeutigkeit von aktuell ist unnütz und verwirrt, und es kommt auch weiter die Betrachtung gar nicht auf Klärung solcher Vieldeutigkeiten hinaus“ (Hu III, Ideen I, S. 408).
Ideen I, § 115, S. 236; m.H. Vgl. Titel von § 115, S. 235.
Vgl. damit etwa Hu IV, Ideen II, § 22, S. 100. — Die Aussagen über Aktualität und Inaktualität wirken zwar bisweilen in etwa widersprüchlich. So heisst es in dem Passus der Ideen II, der auf den ursprünglichen Entwurf von 1912 zurückgehen dürfte: „vielmehr bezeichnet der Unterschied der Aktualität und Inaktualität eine unterschiedene Wesensstruktur der intentionalen Erlebnisse und damit in eins einen von ihnen unabtrennbaren Unterschied des ‚wie‘ im Ich-Erleben“ (S. 100; m.H.). Im § 115 der Ideen I dagegen hat man den Eindruck, die intentionalen Erlebnisse in Aktualität und Inaktualität seien wesensgleich („der ganze Bau des Erlebnisses < . . . > ist derselbe“), hingegen sei das eine Mal das Ich als vollziehendes Subjekt dabei, das andere Mal nicht. (Cf. auch Ideen I, § 36: Dort spricht Husserl zwar von einer durchgreifenden Aenderung, „welche die Erlebnisse aktuellen Bewusstseins durch Uebergang in die Inaktualität erfahren“, indessen „die allgemeine Wesenseigenschaft des Bewusstseins <die Intentionalität> bleibt < . . . > in der Modifikation erhalten“ (S. 64).) — Worin aber, wenn nicht gerade im Vollzug bzw. Nichtvollzug, Husserl die „unterschiedene Wesensstruktur der intentionalen Erlebnisse“ in Ideen II (S. 100) erblickt, ist nicht recht zu sehen; diesen Unterschied bezeichnet er ebendort als „eine phänomenologische Wandlung der immer vorhandenen reinen Ichbezogenheit“, „schon im alten Phänomen, in dem der Inaktualität, ist eine Ichstruktur vorhanden“, die es eben gestatte und fordere zu sagen, das Ich im Stadium des spezifischen Unbewusstseins, der Verborgenheit, sei ein Moment der Struktur der Phänomene (cf. Ideen II, S. 100). Demnach könne man sagen, schrieb Husserl zunächst noch, strich den Passus später aber mit Bleistift wieder heraus, „dass das ‚reine Ich‘ eine allgemeine immanente Wesensstruktur der intentionalen Erlebnisse bezeichnet“ (cf. Ms. F III 1, S., 233b). Dann aber liegt offenbar die „unterschiedene Wesensstruktur“ im Unterschied des „wie“ im Ich-Erleben, und nicht ist dieser Unterschied ein bloss „in eins“ mit einem anderen auftretender. (Bei all diesen Reden von Ichstruktur ist, wie wir wissen, von Reflexion auf das Ich im Vollzug der Akte selbst keine Rede, sondern Vollzug bzw. Nichtvollzug ist gemeint; cf. oben, § 26).
cf. Ideen I, § 35, S. 62; § 84, S. 169; § 113, S. 230f.; § 115, S. 236.
cf. Ideen I, § 84, S. 169; § 113, S. 231; § 115, S. 236.
Ms. F. III 1, S. 5a bzw. Hu IV, Ideen II, § 26, S. 107.
cf. Ideen I, § 35, § 84, § 113 u.a.
Die Leitgedanken der im folgenden unter a) zur Geltung kommenden Kritik an Husserl verdanke ich der oben (S. 182) erwähnten, vor der Veröffentlichung stehenden Arbeit Iso Kerns.
cf. Ms. A VI 8 I, S. 17a und b („Noten zur Fortsetzung“ (wohl 1912); oben, S. 1561f.). Vgl. auch etwa Ms. A VII 13, S. 74–75: „Zu Vordergrund und Hintergrund“ (wohl Anfang zwanziger Jahre), wo Husserl als einen „fundamentalen Punkt“ die Unterscheidung „innerer Hintergründe eines jeden Erlebnisses“ (z.B. Wandel der Empfindungsdaten, der perspektivischen Erscheinungsweisen, der Retention und Protention) und „äussere Hintergründe“ hervorhebt.
cf. Ms. A VI 8 I, S. 156b („Der Blick-auf“, Sommer 1911; oben, § 22, S. 143ff).
cf. Ideen I, § 113, S. 231.
Ideen I, §113, S. 231.
cf. z.B. Ms. A VI 8 I, S. 17a.
cf. Ideen I, § 113, S. 231; m.H.
Vgl. Hu IV, Ideen II, § 23, S. 1031“.; oben, S. 185.
Ideen I, § 37, S. 65.
Vgl. oben, bes. S. 161ff., S. 171f., 174f. und S. 182f.
Vgl. Ms. A VI 8 II, S. 103b (um 1908–09); oben § 12, S. 62.
Vgl. Ms. A I 18, S. 18b, bzw. die leicht modifizierte Maschinenabschrift Ms. M III 2 II 8a, S. 39.
Vgl. die dahin lautende, wieder gestrichene Erläuterung in Ms. A I 18, S. 18b. Vgl. zu dieser Interpretation des Hintergrundbewusstseins auch z.B. Hu XIV, Intersubjektivität II, Beilage II, S. 46 (wohl Juni 1921).
In gewissem Sinne führt uns diese Frage über den Rahmen dieses Kapitels hinaus, da sie sich auch in der Linie der im 5. Kapitel nachgezeichneten Motivation für das Ich stellt. Da aber doch insbesondere die Ideen und in deren Umkreis fallende Manuskripte zur Bestimmung der „Eigenschaften“ des reinen Ich Stellung nehmen, mag die Behandlung der jetzt aufgeworfenen Frage an dieser Stelle gerechtfertigt sein.
In Ermangelung eines prägnanteren Terminus („Strukturen“ eignet sich auch nicht eben gut in Anwendung auf das reine Ich) reden wir hier mit Husserl von „Eigenschaften“ , „Beschaffenheiten“ oder „Bestimmtheiten“ , „Prädikaten“ des reinen Ich — was genauer damit gemeint ist, sollte im Verlauf der Darlegungen klar werden! „Negativ“ sei aber hier schon, um Missdeutungen bzw. falsch gerichtete Erwartungen auszuschliessen, vermerkt, dass im folgenden nicht etwa von dem die Rede ist, was Husserl schon im ursprünglichen Entwurf der Ideen II aus 1912 als das „seelische Ich“ bezeichnet und worüber er dort ausführt, es sei „ein eigentümliches Substrat für Eigenschaften, die seelische (evtl. persönliche) Eigenschaften heissen, ganz ähnlich wie ein materielles Ding ein Substrat für dingliche Eigenschaften ist. < . . . > Seelische Eigenschaften sind < . . . > Einheiten der Bekundung. Was wir seelische Eigenschaften nennen, ist: Jede personale Eigenschaft, der intellektuelle Charakter eines Menschen und all die ihm zugehörigen intellektuellen Dispositionen, der Gemütscharakter, der praktische Charakter, jede seiner geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten, die mathematische Begabung, der logische Scharfsinn, die herrschende Richtung seiner Interessen, seine Freundlichkeit, Grossherzigkeit, Selbstverleugnung usw. Jede solche Eigenschaft, evtl. aber auch seine Sinnesdispositionen, Phantasiedispositionen u.dgl.“ (Ms. F III 1, S. 7a; vgl. die ausgearbeitete Fassung der Ideen II in Hu IV, § 30, S. 121f.). Gleich zu Beginn seiner Erörterungen über das seelische Ich bzw. die Seele betont Husserl, dass dieses seelische Ich „ein ganz anderes Prinzip der auf einen monadischen Bewusstseinszusammenhang bezogenen Einheit als das reine Ich“ sei (cf. Ms. F III 1, S. 7a; Hu IV, § 30, S. 121). Es ist also in unseren folgenden Ausführungen bei der Rede von „Eigenschaften“ nicht an das seelische Ich zu denken.
Vgl. auch Hu IV, Ideen II, § 22, S. 99. — Zu dieser Ansicht der Unbeschreiblichkeit des reinen Ich setzte Husserl später selbstkritisch in einem seiner Handexemplare der Ideen I an den Rand“ ? !“ (cf. Hu III, S. 478). Vgl. auch unten unseren Ausblick auf Husserls spätere Stellungnahme zum Problem des Ich (9. Kapitel, § 43a).
Vgl. Kritik der reinen Vernunft, Paralogismen, B 409; m.H.
a.a.O., B 415.
Ms. F III 1, S. 3a. — Vgl. zur Konstitution des empirischen Ich z.B. Ideen I, § 53; Hu V, Ideen III, Beilage I; Hu XIII, Inter Subjektivität I, Beilage XXXII, S. 245f. — alle Texte um 1912.
Ms. F III 1, S. 3a.
Hu IV, Ideen II, § 24, S. 104; vgl. auch Hu V, Ideen III, Beilage I (Entwurf der Ideen II), § 2, S. 114.
Vgl. Ms. F III 1, S. 6a (oben, S. 142); cf. Hu IV, Ideen II, § 28, S. 111.
Vgl. Entwurf zu Ideen II in Ms. F III 1, S. 6a; auch Ideen II, § 22, S. 97 und § 28, S. 111; ferner etwa Ideen I, § 46, S. 86. Auch Hu V, Ideen III, Beilage I, § 2. Husserl sagt dort auch, dass das reine Ich, wie alle realen Einheiten, „eine intersubjektive Identifizierung und Objektivierung erfahren kann“ (S. 113; m.H.), während es zum eigenen konstitutiven Sinn der „Realitäten“, sollen sie „Substanzen“ und nicht bloss „Erscheinungen“ sein (cf. S. 112), gehört, intersubjektiv konstituiert zu sein.
Ms. F III 1, S. 240b; cf. Ideen II, § 24, S. 104, Text der Ausarbeitung.
Ms. F III 1, S. 240b; Ideen II, § 24, S. 105. Vgl. auch bereits Ms. F III 1, S. 3a: „Das <sc. reine> Ich aber schattet sich nicht ab, es erscheint nicht, es lebt in seinen Akten und ist das Subjekt des Lebens“.
Ms. F III 1, S. 6a.
cf. Ms. F III 1, S. 240a und b.
Hu IV, Ideen II, § 23, S. 101.
Hu VI, Ideen II, § 23, S. 101.
V. LU, S. 341; bzw. Natorp, Einleitung in die Psychologie, § 4, S. 13.
cf. Ms. F III 1, S. 237a und b; Hu IV, Ideen II, § 23, leicht veränderte Fassung der Ausarbeitung. — Auf die im § 23 der Ideen II implizit enthaltene Natorp-Kritik hat bereits I. Kern (1964) hingewiesen. Er macht ebendort auch auf Husserls spätere Annäherung an Natorps Lehre aufmerksam (S. 363ff.).
Kritik der reinen Vernunft, Paralogismen, B 420.
cf. Hu IV, Ideen II, § 23, S. 101 und 103.
Ms. F III 1, S. 6a;m.H.
Hu IV, Ideen II, § 23, S. 102.
cf. Ideen I, § 81, S. 162f.
Vgl. Ideen II, § 23, S. 102 (Lesart des stenographischen Originals, Ms. F III 1).
Ideen II, § 23, S. 103.
cf. Ideen II, § 23, S. 102.
Ms. A VI 10, S. 25a und b (um 1913).
Ms. F I 44, S. 33a und b.
Ms. F III 1, S. 3a, Bleistiftmanuskript-Fragment (cf. oben, S. 123, Anm. 2).
„zeitlich Seiendes“ ist eine Bleistiftkorrektur über etwas Ausradiertem, unleserlich Gewordenen.
cf. Ms. F III 1, S. 16a. — Vgl. Hu V, Beilage I, S. 116, leicht abgeänderter Text der Aus arbeitung.
cf. Ms. F III 1, S. 3a.
Ideen I, § 57, S. 109; Ideen II, § 23, S. 103.
cf. Ideen II, § 23, S. 103 (Lesart des Originals, Ms. F III 1).
Hu XIII, Intersubjektivität I, Nr. 3, S. 52f. (cf. oben, S. 112).
a.a.O., Nr. 3, S. 53.
a.a.O., Nr. 3, S. 53; m.H.
Ms. L I 20, S. 4a (1917 oder Frühjahr 1918). Es sei erwähnt, dass der Ausdruck „Urständ“ neben „Verstand“ und „Unterstand“ auch von Schelling für das Subjekt (ὑπoϰɛµεoυ), das Ich gebraucht wurde (vgl. Philosophie der Offenbarung, I, S. 296).
Vgl. unten, 9. Kapitel, § 42.
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Marbach, E. (1974). Husserls Stellungnahme zum Ich in den Ideen . In: Das Problem des Ich in der Phänomenologie Husserls. Phaenomenologica. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-017-4940-4_6
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