Zusammenfassung
Es klärt sich nun auch im Ansatz die früher aufgeworfene Frage der adäquaten Evidenz. Adäquate Evidenzen sind tatsächlich immerwieder in der Reflexion auf das welterfahrende Leben erreichbar; aber jede solche Erfahrung bleibt zugleich unabgeschlossen; sie kann überholt werden; sie verweist in noch offene Horizonte. Vollständige Befriedigung des Urinstinkts der Neugier ist auf keiner Stufe erreichbar. Jede treibt über sich teleologisch hinaus. — Warum aber alles Gegenwärtigen und von daher alles Erfahren teleologisch verläuft, macht die Selbstvergemeinschaftung nun ebenfalls verständlich: Jede entgleitenlassende Zusammennahme ist Jetztprägung: das nunc stans läßt das strömende Gegenüber gleichsam zu Zeitstelleneinheiten gerinnen, weil es aufgrund seiner Einzigkeit nur zu Einheiten intentionalen Zugang hat; Welt- und Selbsterfahrung können sich nur nach der vorgängigen Ichpol-Einigung richten und ordnen. Die Urfunktion des transzendentalen Ich ist aber stetige Erneuerung der eigenen Einzigkeit in Selbstvergemeinschaftung. Darum zielt alles Gegenwärtigen und infolgedessen welterfahrendes Leben überhaupt teleologisch auf Vereinheitlichung. Ein Streben, das zufolge der „inneren Hinfälligkeit“ des „Ich fungiere“ niemals aufhören kann und das selbstverständlich allem bewußten und willensmäßigen Tendieren jeder Art vorauf liegt.
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Held, K. (1966). Selbstvergemeinschaftung und Teleologie. In: Lebendige Gegenwart. Phaenomenologica, vol 23. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-017-2059-5_17
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Publisher Name: Springer, Dordrecht
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