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Der „Fundamentalbegriff des Mir-Eigenen“ als Grund und als Abstraktum

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Subjekt, System, Diskurs

Part of the book series: Phaenomenologica ((PHAE,volume 158))

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Zusammenfassung

Die „Ironie“ der Diskussionskonstellation zwischen Systemtheorie und kommunikationstheoretisch gewendeter kritischer Theorie erscheint als durchaus sachhaltig, wenn man die Interpretationsthese zugrundelegt, es gehe in beiden Theorien darum, eine kritische Reformulierung transzendentaler Subjektivität zu leisten im Abstoß von dem, was als sozialtheoretisches Defizit der transzendentalphänomenologischen Subjekttheorie erscheint. Das gemeinsame Grundanliegen ist, in der Perspektive dieser Interpretationsthese betrachtet, der Versuch, einen Begriff transzendentaler Subjektivität zu gewinnen, die Aporie der transzendentalphänomenologischen Intersubjektivitätstheorie vermeidet. Als inakzeptabel gilt beiden Positionen die Subjekttheorie in der Form, wie sie paradigmatisch in der Kritik Michael Theunissens an Husserl erscheint: der Ansatz beim „Fundamentalbegriff des Mir-Eigenen“ (I/131), dem individuellen Einzelich, das in seinem monologischen Selbstverhältnis als konstitutiven „Träger“ von Sozialität fungiert. Sozialität könne so — als vom Einzelich konstitutiv abhängige Intersubjektivität — nicht angemessen verstanden werden.

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Literatur

  1. Der etwas umständliche Terminus der „Selbstcharakteristik“ für den phänomenologischen Begriff der Phänomenologie ist übernommen aus dem Titel, den die diesbezüglichen Forschungsmanuskripte Husserls in der Einteilung des Nachlasses im Husserl-Archiv in Löwen unter der Signatur Ms B IV tragen.

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  2. Vgl. zur Unterscheidung dreier „Wege in die Phänomenologie“ Kern, Iso: Die drei Wege zur transzendentalphänomenologischen Reduktion in der Philosophie Edmund Husserls. In: Tijdschrift voor Filosofie 24 (1962), S. 303–349.

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  3. Vgl. dazu auch etwa die Bemerkung Alwin Diemers, daß der zunächst so anti-spekulative wie anti-dogmatische phänomenologische Rückgang zu den Sachen selbst seinerseits dogmatische Züge trage (Diemer, Alwin: Die Phänomenologie und die Idee der Philosophie als strenge Wissenschaft. In: Zeitschrift für philosophische Forschung 13 (1959), S. 243–262, insbes. S. 245ff.).

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  4. Tugendhat 1970/171; Heidegger sieht Tugendhat demgegenüber Ernst machen mit dem „kritischen Potential“ der Phänomenologie, da die Heideggersche Version der Phänomenologie nicht auf „Letztgegebenes“ rekurriere, sondern auf die Bedingung der Möglichkeit von „Gegebenheit“ zu reflektieren vermöge (Tugendhat 1970/159ff.). Den aus Husserls „foundationalism“ resultierenden A-Historismus beleuchten als Reflexionsdefizit der transzendentalphänomenologischen Konzeption auch etwa Landgrebe, Ludwig: Phänomenologie und Geschichte. Gütersloh 1963; Janssen, Paul: Geschichte und Lebenswelt (Phaenomenologica Bd. 35). Den Haag 1970; Lembeck, Karl-Heinz: Gegenstand Geschichte. Geschichtswissenschaftstheorie in Husserls Phänomenologie (Phaenomenologica Bd. 111), Dordrecht 1988. Vgl. auch Pazanin, Ante: Wahrheit und Lebenswelt beim späten Husserl. In: van Breda, H. L. (Hg.): Wahrheit und Verifikation. Akten des vierten internationalen Kolloquiums für Phänomenologie (Phaenomenologica Bd. 61), den Haag 1974, S. 71–116.

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  5. Dazu eine längere Passage aus der Übersetzung der 1945 erschienenen „Phénoménologie de la Perception“: „Als Enthüllung der Welt beruht die Phänomenologie in ihr selbst oder begründet sich selbst. Alle Erkenntnis stützt sich auf einen ‘Boden’ von Postulaten, und letztlich auf die Kommunikation mit der Welt als erster Stiftung einer Rationalität. Die Philosophie, als radikale Reflexion, begibt sich grundsätzlich dieses Rückbezugs. Da aber auch sie nur in der Geschichte ist, macht auch sie von der Welt und von konstitutiver Vernunft Gebrauch. Und so muß sie denn auch sich selbst in die Frage stellen, in die sie alle Erkenntnis zieht, muß also ständig sich selbst überholen; sie ist notwenig, mit Husserl zu reden, endloser Dialog, endlose Meditation, und gerade wenn sie ihrer Absicht treu bleibt, wird sie nie wissen, wohin sie geht. Die Unvollendung der Phänomenologie, ihr beständig inchoativer Charakter sind nicht Zeichen des Scheiterns, sondern unausweichlich, sofern ihre Aufgabe ist, das Geheimnis der Welt und das Geheimnis der Vernunft zu enthüllen. So ist es weder Zufall noch Trug, wenn die Phänomenologie eher als eine Bewegung denn als System und Lehre sich gibt“ (Merleau-Ponty 1966, S. 18).

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  6. Mertens, Klaus: Zwischen Letztbegründung und Skepsis. Kritische Untersuchungen zum Selbstverständnis der transzendentalen Phänomenologie Edmund Husserls, Freiburg/München 1996, S. 147.

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  7. Mertens 1996/143ff.; soweit ich sehe geht auch Dagfinn Follesdals Bemühen, dem Husserlschen „Fundamentalismus“ eine „holistische“ Version entgegenzusetzen, in diese Richtung (vgl. Follesdal, Dagfinn: Rationalität in Husserls Phänomenologie. In: Orth, Ernst Wolfgang (Hg.): Vernunft und Kontingenz (Phänomenologische Forschungen Bd. 19). Freiburg/München 1986, S. 35–52, insbes. S. 45ff.).

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  8. Vgl. Kern 1975/62; de Waelhens 1953; Levin 1970; Mertens 1996/147; 172.

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  9. Elisabeth Ströker meint so: „Manchen von Husserl anfänglich allzu unbekümmert formulierten Behauptungen zum Trotz reklamiert seine Phänomenologie für ihre Erkenntnisse unumstößliche Geltung nicht — so wenig, daß sie vielmehr zeigt, daß es und warum es für ihre Einsichten unerschütterliche Wahrheit nicht geben kann. Das verhindert bereits die prinzipielle Unabschließbarkeit, Korrekturbedürftigkeit und Korrekturfähigkeit phänomenologischer Analyse.“ (Ströker 1987b, S. 66f.). „Die Phänomenologie reklamiert für ihre Aussagen, gängigen Fehlinterpretationen zum Trotz, so wenig unumstößliche Wahrheit, daß sie vielmehr zeigt, daß es und warum es in der Phänomenologie unumstößliche Wahrheiten nicht geben kann“ (Ströker, Elisabeth: Zur Problematik der Letztbegründung in Husserls Phänomenologie. In: Marx, Wolfgang (Hg.): Zur Selbstbegründung der Philosophie seit Kant. Frankfurt am Main 1987, S.107–129, hier S. 110). Ähnlich meinen (in Verteidigung Husserls vor allem wohl gegen den Rortysehen Vorwurf des „Foundationalism“) auch Barry und David Woodruff Smith: Husserl „did not seek foundations of knowledge in the absolute certainity of the ego“, die Phänomenologie kenne keinen “indubitable bedrock of a foundationalist edifice“, vielmehr seien „all phenomenological analyses (...) in principle revisable“

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  10. (Smith, Barry/Smith, David Woodruff: Introduction zu: dies. (Hg.): The Cambridge Companion to Husserl. Cambridge 1995, S. 1–44, hier S. 35f.). Das Gegenextrem dazu bildet in der Husserl-Interpretation Leszek Kolakowski, für den der „perfectly hard ground“ die einigende Leitidee des ganzen Husserlschen Schaffens darstellt (Kolakowski, Leszek: Husserl and the Search for Certitude. Chicago 1987, S. 4).

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  11. Held, Klaus: Artikel „Evidenz“ in Ritter, Joachim (Hg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd. 2, Basel/Stuttgart 1972, S. 832–834.

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  12. „Adäquatheit besagt, daß das Vermeinte ‘Vollkommen’ als es selbst, d.h. im vollen Umfange seines Was präsent ist“ (Held 1972/833).

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  13. III/51; vgl. auch ebd./43; die Herv. Husserls wurden nicht übernommen.

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  14. „Es ist offenbar, daß ich (...) kein Urteil fällen oder in Geltung lassen darf, das ich nicht aus der Evidenz geschöpft habe, aus ‘Erfahrungen’, in denen mir die betreffenden Sachen und Sachverhalte als ‘sie selbst’ gegenwärtig sind“ (1/54); „ich will in meinen Meditationen selbst nichts aussagen, was ich nicht zu voller Klarheit gebracht habe und jederzeit bringen kann, und nur zunächst zum Ausdruck bringen, was ich wirklich ‘zu Gesicht bekomme’ (...)“(Ms A IV 2/13b).

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  15. „Während sie als echte Standpunktphilosophen und, in offenbarem Widerspruch mit ihrem Prinzip der Vorurteilsfreiheit, von ungeklärten und unbegründeten Vormeinungen ausgehen, nehmen wir unseren Ausgang von dem, was vor allen Standpunkten liegt: von dem Gesamtbereich des anschaulich und noch vor allem theoretisierenden Denken selbst Gegebenen, von alledem, was man unmittelbar sehen und erfassen kann — wenn man sich eben nicht durch Vorurteile blenden (...) läßt“ (III/45).

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  16. Vgl. als frühen Beleg etwa XIX/24f.; bezüglich des Ausschaltens der spezifisch philosophischen Vormeinungen vgl. das Motiv der „philosophische(n) éπoχń“ in III/39f.

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  17. Vgl. als späten Beleg etwa XXIX/413.

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  18. In einem John L. Austin zugeschriebenen Bild könnte man sagen, daß Husserl dem „Tower of knowledge“-Modell aufeinanderliegender Wissensschichten anhängt. In diesem Modell ist die Suche nach festen Fundamenten natürlich entscheidend (vgl. Overvold, Gary E.: The Foundationalist Conflict in Husserl’s Rationalism. In: Analecta Husserliana Bd. XXXIV, Dordrecht 1991, S. 441–452). Für Husserl hängt der Rationalitätsanspruch zumal der Wissenschaft damit von der Aufweisbarkeit von Grundgewissheiten ab — wogegen für unser heutiges Wissenschaftsverständnis ein „anti-foundationalist“ Wissenschaftsverständnis bezeichnend sein dürfte. Wissenschaft ist demgemäß rational als „a selfcorrecting enterprise which can put any claim in jeopardy, though not all at once“

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  19. (Sellars, Wilfrid: Empiricism and the Philosophy of Mind. Cambridge, Massachusetts 1997, S. 79).

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  20. Husserl erwähnt vielfach den „zum Sinn neuzeitlicher Wissenschaft gehörigen Habitus, nichts gelten zu lassen, was nicht ‘rational’ durch eigene Einsicht Geltung gewinnt“ (Ms A IV/3a).

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  21. Vgl etwa Scheler, Max: Versuch einer Philosophie des Lebens. In: ders.: Gesammelte Werke Bd. III, Bern 1955, S. 311–340, insbes. S. 324f.

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  22. Vgl. Gadamer 1990/271: „Es gilt, den Blick auf die Sache durch die ganze Beirrung hindurch festzuhalten, die den Ausleger unterwegs ständig von ihm selbst her anfällt“.

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  23. Zwar kennt Heidegger durchaus ein „eigentliches Mitsein“ — aber so strukturarm, wie dieses Mitsein in Sein und Zeit dargestellt wird, füllt es nicht mehr als eine durch die Symmetriepostulate des Theorieaufbaus entstandene Leerstelle. Später denkt dann auch Heidegger das eigentliche Mitsein als eine Art höherstufiges Selbstsein und setzt an diese Stelle das fatale „eigentliche Zusichselbstsein“ der Volksgemeinschaft.

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  24. XXVII/170; 172; vgl. dazu auch Vásquez, Guillermo Hoyos: Intentionalität als Verantwortung (Phaenomenologica Bd. 67). Den Haag 1976, insbes. S. 58ff.

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  25. Zu beachten ist allerdings, daß Husserl an anderer Stelle den Antitraditionalismus der Phänomenologie relativiert, indem er zwischen „geistiger Generativität“ und „Tradition“ unterscheidet (VI/444). Andernorten führt Husserl die Unterscheidung zwischen „latenter“ und „patenter“ Traditionalität ein: erstere bestimmt a tergo, zweitere bedeutet ein explizites „Ergreifen“ der eigenen Geschichte (vgl. etwa Ms A VII 5/5; Ms B I 6 I Transscr. S. 17). Husserl sieht so mit der Traditionalität des Antitraditionalismus zugleich die Möglichkeit „wahrer Traditionalität“ (XV/379)!

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  26. Zu Husserls früherer Annahme der Möglichkeit adäquater Gegebenheit des Wahrnehmungsgegenstandes vgl. etwa XIX/610ff.

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  27. XI/3: „Vielmehr ist es evident und aus dem Wesen der Raumdinglichkeit zu entnehmen (...), daß so geartetes Sein prinzipiell in Wahrnehmungen nur durch sinnliche Abschattungen zu geben ist“ (III/97, vgl. auch ebd./91ff.). Die Unerreichbarkeit des Adäquationsideals selbst in Teilmomenten transzendierender Apperzeptionen konstatiert Husserl etwa in Ms A III 9/22b: „Für die transzendente Wahrnehmung gilt: Weder der ganze Gegenstand noch irgendein Moment ist ‘adäquat’, ist absolut selbst, endgültig, vorbehaltslos gegeben und zu geben.“

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  28. III/319. Vgl. auch XV/124: „Jede Gegenwärtigung oder Präsentation ist nur eigentliche Gegenwärtigung unter Mitgegenwärtigung (Appräsentation). (...) Ein Einzelreales als gegenwärtiges ist eigentlich präsentiert hinsichtlich der wirklich gesehenen etc. Seite und ist das nur (eine Seite hat nur Sinn durch Mitsein von Gegenseiten) unter Appräsentation.“ Oder, in sich überschlagender Terminologie: „Die Einheit des Präsentierten und Appräsentierten ist das wahrnehmungsmässige Präsentiertsein des Objektes selbst“ (XV/306). Deutlicher als andere Interpretationen arbeitet Aron Gurwitsch diese Unselbständigkeit der je gegenwärtigen noematischen Abschattung gegenüber dem „Innenhorizont“ möglicher anderer Aspekte heraus, wobei ihn die gestaltpsychologische Theorie der Unselbständigkeit der Elemente gegenüber dem emergenten Ganzen leitet: „Der gesehene Teil hat seine funktionale Bedeutsamkeit in Bezug auf die architektonische Gesamtform, damit in Bezug auch auf im gegenwärtigen Augenblick nicht gesehene Teile dieser Form, und diese seine funktionale Bedeutsamkeit bestimmt und qualifiziert den gesehenen Teil, macht ihn zu dem, der er phänomenal ist“ (Gurwitsch, Aron: Beitrag zur phänomenologischen Theorie der Wahrnehmung. In: Zeitschrift für philosophische Forschung XIII (1959), S. 419–437, hier S. 435). Die wahrnehmungstheoretische Verhältnisregelung der Logischen Untersuchungen bildet hintergründig die eigentliche Gegenposition, wenn Gurwitsch gegen Husserls „Redeweise“ vom noematischen Innenhorizont vorbringt, sie dürfe „nicht dahin gedeutet werden, als wäre das in eigentlicher Sinneserfahrung Gegebene nur in einen Horizont eingebettet und erschiene in der Perspektive dieses Horizontes, behielte aber doch ihm gegenüber eine gewisse Selbständigkeit und Ablösbarkeit. (...) Der noematische Innenhorizont (...) umgibt nicht das in eigentlicher Sinneserfahrung Erscheinende, sondern durchdringt es“ (a.a.O.). Diese Interpretationsrichtung der Husserlschen Theorie der Wahrnehmung lenkt in die Richtung eines Primats des apperzeptiven Vollsinnes gegenüber bloß abstraktiv zu bestimmenden Noemata. Daß demgegenüber der frühere Ansatz beim Primat des Präsentativen die Phänomenologie noch bis in die Intersubjektivitätstheorie hinein geprägt hat, soll unten gezeigt werden.

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  29. Vgl. dazu etwa I/87 sowie Claesges 1964, S. 22ff.

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  30. Husserl diagnostizert später, daß selbst der Begriff der „Inadäquatheit“ diesen Sachverhalt nicht angemessen zu fassen vermöge, da auch er „es erwarten läßt, daß ein äußerer Gegenstand (...) ohne Perspektiven gegeben sein könnte“ (Ms A I 31/12b).

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  31. CM S. 82. Vgl. zur „Horizontintentionalität“ die Ausführungen in EU/§8, S. 26ff.

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  32. Vgl. dazu etwa XL/3ff.

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  33. „Gewißheit kann sich modalisieren, (...) kann zweifelhaft werden, sich im Fortgang der Erfahrung in Schein auflösen: keine unmittelbare Erfahrungsaussage gibt mir ein Seiendes, als was es an sich ist, sondern ein in Gewißheit Vermeintes, das im Wandel meines erfahrenden Lebens sich bewähren muß“ (VI/270).

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  34. Husserls Beispiel: was aufgrund des von vorne Sichtigen als „rote Kugel“ darstellt, erweist sich von hinten als grün und eingebeult (XI/29; XVI/96f.).

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  35. Dies wird gerne übersehen, wenn man sich von phänomenologischer Seite gegen die These wehrt, Husserl habe Evidenz als letztes Geltungskriterium angesetzt (so Ströker in dies. 1987, S. 5ff.). Der Hinweis, daß „Evidenz“ nicht primär phänomenologische Berufungsinstanz bzw. Fundament der Phänomenologie, sondern phänomenologischer Untersuchungsgegenstand ist (vgl. dazu auch Tugendhat 1970, S. 230f.), kann nicht davon ablenken, daß er ersteres eben auch ist. Vgl. dazu die kritische Darstellung von Patzig, Günther: Kritische Bemerkungen zu Husserls Thesen über das Verhältnis von Wahrheit und Evidenz. In: Neue Hefte für Philosophie 1 (1971), S. 12–32.

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  36. VII/29; vgl. zum Motiv der „Archäologie“ in der Selbstcharakteristik der Phänomenologie auch Ms C 16 VI/76a.

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  37. Gegen die Lehre von der Introspektion als unmittelbare, nicht über Dingerfahrung vermittelte Selbsterfahrung wendet sich Röd, Wolfgang: Erfahrung und Reflexion: Theorien der Erfahrung in transzendentalphilosophischer Sicht, München 1991, S. 115f.

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  38. Daß in dieser Verhältnisregelung letztlich eine problematische Verdinglichung der „Innenwelt“ zu einer „inneren Außenwelt“ beschlossen liegt, bezeichnet Gerold Prauss als „cartesianisches Vorurteil“ der Phänomenologie (Prauss, Gerold: Zum Verhältnis innerer und äußerer Erfahrung bei Husserl. In: Zeitschrift für philosophische Forschung 31 (1977), S. 79–84, insbes. S. 83f.;

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  39. vgl. dazu auch Hartmann, Klaus: Self-Evidence. In: ders.: Studies in Foundational Philosophy. Amsterdam 1988, S. 23–52, speziell S. 27).

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  40. Zur Diagnose eines „introspektionistischen Vorurteils“ bei Husserl vgl. Mirvish, Adrian: The Presuppositions of Husserl’s Presuppositionless Philosophy. In: Journal of the British Society for Phenomenology 26 (1995), S. 147–170.

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  41. Ryle kritisiert die „egocentric metaphysic“ Husserls im beginnenden Ausgriff auf seine „ordinary language philosophy“ schon 1932, indem er die Hypothese der Selbsttransparenz problematisiert: „Husserl argues, of our experiences we can have direct and selfevident perception. Reflective inspection of our own actus of consciousness can give us knowledge in the strict sense of the term“ (Ryle, Gilbert: Phenomenology. In: Proceedings of the Aristotelian Society 11 (1932), S. 68–83, hier S. 76). Dagegen nun Ryle: „I belive that introspection is merely remembrance controlled by a special interest. But whatever it is, it seems clear that we often make mistakes about our mental condition“ (ebd./82). Ähnlich hängt auch Jan Patockas Kritik an Husserls Subjektivismus an der These vom „abschattungslosen, also absolut gegebenen Bewußtsein“

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  42. (Patocka, Jan: Der Subjektivismus der Husserlschen und die Möglichkeit einer ‘subjektiven’ Phänomenologie. In: ders. 1991, S. 267–285, hier S. 279.

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  43. Winfried Lippitz kritisiert den phänomenologischen Versuch, hinter die existentielle Innerweltlichkeit der Subjektivität zurückzugehen, als Annahme einer „absoluten Selbsttransparenz des Ichbewußtseins“ (Lippitz, Winfried: Der phänomenologische Begriff der „Lebenswelt“ — seine Relevanz für die Sozialwissenschaften. In: Zeitschrift für philosophische Forschung 32 (1978), S. 416–434, hier S. 419). Ähnlich auch die Einschätzung des „Evidenzvorzugs“ des „Sehens des Sehens“ vor dem „Sehen des Dings“ als Grundfehler Husserls auch etwa Welz 1996, S. 98.

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  44. Vgl. dazu auch etwa Lévinas, Emmanuel: Théorie de l’intuition dans la Phénoménologie de Husserl. Paris 1994, S. 193ff.

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  45. Vgl zu diesem Entwicklungsgang und insbesondere zum grundlegenden Status des Motivs der „transzendentalen Erfahrung“ Trappe 1996.

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  46. Die Immanenz, so Husserl hier, sei ihrem „Wesen nach ein Fluß, dem wir, den reflektierenden Blick darauf richtend, von dem Jetztpunkte aus nachschwimmen können, während die zurückliegenden Strecken für die Wahrnehmung verloren sind“ (111/82).

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  47. Husserl spricht auch, terminologisch vielleicht etwas irreführend, von der inadäquat gegebenen und deshalb bloß präsumptiv gewissen Struktur (im Unterschied zur apodiktisch gewissen Form) des reinen Bewußtseins: Ich habe „präsumptiv eine Struktur des reinen Bewusstseins meines reinen Ich vorgezeichnet, während nicht präsumptiv verbleibt als absolut (apodiktisch) gewiss vorgezeichnet die Form des reinen Bewusstseinsstromes und seines reinen Ich“ (XIV/305). An anderer Stelle bezieht Husserl die apodiktische Evidenz des Ego auf dessen „Strukturform“ (VIII/397; 1/133).

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  48. Vgl Ricœur Paul: Freud and Philosophy. An Essay on Interpretation (übers, von Denis Savage), New Haven 1970, S. 377.

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  49. Held, Klaus: Abschied vom Cartesianismus. Die Phänomenologie Edmund Husserls, in: Neue Zürcher Zeitung vom 26727. März 1996.

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  50. „Philosophie als Wissenschaft, als ernstliche, strenge Wissenschaft — der Traum ist ausgeträumt.“ (VI/508) Irrtümlich wurde dieses Zitat, das nicht Husserls eigene Meinung wiedergibt, sondern wohl eher eine gewisse Resignation angesichts der „heterodoxen“ Entwicklung der Phänomenologischen Bewegung, als Niederschlag der späten Abkehr vom Motiv der Letztbegründung gesehen; dazu berichtigend schon Gadamer 1987/129; nichtsde-stotrotz pflanzt sich der Mythos von Husserls „Erwachen“ aus dem Traum (oder dogmatischen Schlummer) der „apodiktisch-strengen“ Begründung der Wissenschaft allerdings weiter fort: Unentwegt schreiben ihn etwa noch Bell, David: Husserl. London 1990, S. 232 sowie Röd, Wolf gang: Metaphysik ohne Evidenz. In: Information Philosophie 5/1994, S. 5–11

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  51. vgl. S. 11 (wiederabgedruckt in Brandi, Johannes L./Hieke, Alexander/Simons, Peter M. (Hg.): Metaphysik. Neue Zugänge zu alten Fragen, Sankt Augustin 1995) fort.

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  52. Zur Doppelung der Phänomenologie in „Archäologie“ und „Teleologie“ vgl. die Ausführungen von Waidenfels, Bernhard: Phänomenologie unter eidetischen, transzendentalen und strukturalen Gesichtspunkten. In: Herzog/Graumann (Hg.) 1991, S. 65–85, insbes. S. 74f..

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  53. Vgl. etwa VI/440f. sowie Landgrebe 1963.

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  54. Vgl. auch etwa VI/441, wo Husserl den Geltungssinn phänomenologischer Befunde deutlicher als anderswo auf ausstehende — bewährende, aber nicht beweisende — Klärung relativiert: „Diese ‘Ergebnisse’ sind hinfort für uns keineswegs als feststehend anerkannte Prämissen, sondern Indizes für Fragestellungen, wie ihr in dieser Vorläufigkeit noch unausgelegter, unbestimmter, mit vagen Horizonten behafteter Sinn zu konkret erfüllter Evidenz zu bringen sei, also zu einer Evidenz der Fülle, welche die Evidenz in der Vorläufigkeit nicht ‘beweist’, aber ausnützbar macht, fruchtbar für so hohe und weite Vorhaben, als die hier im Spiele sind.“

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  55. Levin, David Michael: Reason and Evidence in Husserl’s Phenomenology. Evanston 1970.

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  56. Vgl dahingehend nebst Tugendhat 1970, Trappe 1996 auch etwa Kern 1962 sowie de Waelhens, Alfred: Science, phénoménologie, et ontologie. In: Revue internationale de Philosophie VIII (1954), S. 254–265. Im Unterschied zu Tugendhat anerkennt Mertens zunächst, daß Husserl die Horizontstruktur der Erfahrung auch auf die reflexive Gegebenheit der Erlebnisse selbst ausgedehnt hat (Mertens 1996/209f.; 227). Aber die Eigenart der Begründungsfigur apodiktischer Evidenz will auch bei Mertens nicht so recht in den Blick rücken. Wenn Mertens zeigen will, daß „der Begriff der Bewährung auch auf die phänomenologisch fundamentale Evidenz der transzendentalen Subjektivität anwendbar ist“, geht es Mertens um den Nachweis, daß auch apodiktische Evidenz auf Bewährung verwiesen, mithin eine regulative Idee ist (ebd./218ff.).

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  57. Zu dieser Wertung von Husserls Cartesianismus vgl. als grundlegenden (bzw. eben: wegweisenden) Text Landgrebe 1961; etwas vorsichtiger zur Frage nach Husserls Überwindung des Cartesianischen Motivs und dessen Isolierbarkeit vom transzendentalphänomenologischen Gesamtprogramm (letztlich aber dennoch dezidiert anticartesisch in seiner Darlegung des Begriffs phänomenologischen Philosophierens) äußert sich Held, Klaus: Einleitung zu: Husserl, Edmund: Die phänomenologische Methode. Ausgewählte Texte I, Stuttgart 1985, S. 5–51, S. 43ff.Die Interpretationsthese, Husserl habe den „cartesischen Zuschnitt“ der Phänomenologie späterhin revidiert, ist gerade im sozialtheoretischen Diskurs weit verbreitet

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  58. (vgl. etwa Mittelstraß, Jürgen: Das lebensweltliche Apriori. In: Preyer/Peter/Ulfig (Hg.) 1996, S. 106–132, hier S. 109); so sieht seitens der phänomenologischen Soziologie auch etwa Richard Grathoff in Husserls Einführung des Lebenswelt-Begriffes ein Moment, das „die Phänomenologie aus der cartesianischen Enge einer Bewußtseinsphänomenologie gelöst“ habe

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  59. (Grathoff, Richard: Alltag und Lebenswelt als Gegenstand der phänomenologischen Sozialtheorie. In: Hammerich, Kurt/Klein, Michael (Hg.): Materialien zur Soziologie des Alltags. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 20 (1978), S. 67–85, hier S. 69).

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  60. Zur Irrtümlichkeit dieser Diagnose einer Abkehr Husserls vom Cartesianismus vgl. andererseits Ströker 1987/219f.

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  61. Fulda, Hans Friedrich: Husserls Weg zum Anfang einer transzendentalen Phänomenologie. In: Guzzoni, Ute et al. (Hg.): Der Idealismus und seine Gegenwart. Festschrift für W. Marx zum 65. Geburtstag, Hamburg 1976, S. 147–165, insbes. S. 153; Mertens 1996/104ff. Die entscheidende Frage ist hier natürlich, ob man Husserls Cartesianismus im Sinne seines später aufgegebenen Dogmatismus der Selbsttransparenz (des Cartesianischen Evidenzvorzugs der immanenten „clara et distincta perceptio“ vor der transzendenten, zweifelhaften Wahrnehmung) versteht oder im Sinne der der subjekttheoretischen Begründungsfigur des „ego cogito, ergo sum“ zugrundeliegenden Argumentationsstruktur, auf welche Husserl im Verlaufe der Werkentwicklung immer größeres Gewicht gelegt hat.

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  62. Zur Engführung von Apodiktizität und Voraussetzungslosigkeit vgl. nebst Tugendhat 1970 etwa Trappe 1996.

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  63. In Husserls im Ganzen doch recht unterminologisch verfahrenden Untersuchungen scheint insbesondere der Begriff der apodiktischen Evidenz zunächst vom späteren Sinn gänzlich verschiedene Bestimmungen erfahren zu haben. Die Zuordnung der Apodiktizität von Evidenz zur Wesenserkenntnis, wie Husserl sie in den Ideen (im Kontrast zur assertorischen Evidenz des Faktischen) vornimmt (III/§137, S. 317ff.; vgl. auch ebd./19; 337; 413) scheint nicht an den Begriff apodiktischer Evidenz, wie Husserl ihn im Zuge der Cartesianischen Meditationen klärt, anschließbar zu sein (vgl. aber dagegen Levin 1970, der noch die späte Konzeption der Apodiktizität an die phänomenologische Eidetik bindet, von der in Husserls Spätwerk freilich gar nicht mehr die Rede ist); und auch Husserls These von der Entwährbarkeit apodiktischer Evidenz in „Formale und transzendentale Logik“ schließt sichtlich an eine grundsätzlich andere Begriffsbestimmung an (XVII/164f.) — hier scheint es Husserl im Absehen auf eine genetische Konzeption der Phänomenologie vor allem darum zu gehen, Verabsolutierungen von Teilmomenten eines dynamischen Ganzen fernzuhalten. Ebenso problematisch scheint diesbezüglich Husserls Entgegensetzung von „apodiktischer Zweifellosigkeit“ und bloß „natürlicher“ oder „empirischer“ Zweifellosigkeit zu sein (VIII/31). Ströker rechnet mit dem Auftreten des Begriffs der Apodiktizität in der Bedeutung, die die Cartesianischen Meditationen ihm geben, nicht vor 1925 (Ströker 1987/93), was mit der Datierung des in diesem Abschnitt mit in Betracht zu ziehenden, möglicherweise einen Durchbruch in der Begriffsbestimmung markierenden Manuskripts A I 31 auf 1924–26 recht gut korrespondiert.

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  64. Levin 1970 bietet eine im Befund zwar fragwürdige, immerhin aber die Hauptstationen des zu Lebzeiten Husserls erschienenen Werks überschauende Studie der Verhältnisregelung von adäquater und apodiktischer Evidenz, beginnend mit der zweiten Auflage der Logischen Untersuchungen.

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  65. Trappe 1996 hält dabei ganz richtig dafür, daß es die „apodiktische Kritik der Erfahrung“ mit der Geltungsfrage angesichts nicht zu erreichender Adäquanz zu tun habe (Trappe 1996/256).

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  66. Ms A I 31; es wird im folgenden aus der noch nicht kollationierten und korrigierten Fassung zitiert; offensichtliche Orthographiefehler werden stillschweigend berichtigt.

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  67. Vgl. de Waelhens, Alfred: Phénoménologie et vérité. Essai sur l’évolution de l’idée de vérité chez Husserl et Heidegger, Paris 1953, S. 32f. Einen krassen Ausdruck hat die Abneigung gegen das Motiv der Apodiktizität darin gefunden, daß in der Encyclopedia of Phenomenology keinen Eintrag zu diesem in Husserls Spätwerk so zentralen Begriff zu finden ist (Embree, Lester et al. (Hg.): Encyclopedia of Phenomenology. Dordrecht 1997. In dem von Elisabeth Ströker verfaßten Artikel „Evidence“ wird „apodiktische Evidenz“ nicht einmal erwähnt (ebd./243ff.)!

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  68. Zwei „quite incompatible lines of thought“ im Ansatz beim idealen Regulativ der Adäquation einerseits und der absoluten Begründung in Apodiktizität andererseits sieht auch McGill 1973, S. 155; vgl auch ebd./151: „In so far as evidence is declared absolute, efforts at corroboration are cut off, search for more evidence ceases, and human error and humane correction become impossible“.

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  69. Allein auf diese Struktur der Iterierbarkeit in der Zeit richtet Klaus Held in seiner kritischen Darstellung der apodiktischen Evidenz sein Augenmerk, ohne dabei allerdings der elenktischen, reflexiv-transzendentalen Struktur gewahr zu werden (Held 1966/71 ff.).

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  70. Vgl. dazu Aristoteles, Metaphysik IV, 1005b/35–1006a/28; Erste Analytik II, 11–14, hier 14/29; Patzig, Günther: Die aristotelische Syllogistik. Göttingen 1963, S. 153–166.

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  71. Die Evidenz, in der die Nichtnegierbarkeit des Ego zur Gegebenheit kommt, ist dabei die folgende: „Die Urteile: ich urteile, daß ich nicht bin; ich bin nicht, stehen im Verhältnis des Widerstreites; ist das eine wahr, so ist das andere falsch, und umgekehrt“ (Ms B I 22 I/Transscr. S. 1).

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  72. Husserl diagnostiziert seinen Gegnern so etwa einen „Widerspruch zwischen dem Sinn ihrer These und dem, was von keiner These als solcher sinngemäß abtrennbar ist“ (vgl. XVIII/129f.). In Philosophie als strenge Wissenschaft heißt es analog: „Der Naturalist lehrt, predigt, reformiert. Aber er leugnet, was jede Predigt, jede Forderung als solche ihrem Sinne nach voraussetzt“ (XXV/10).

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  73. Zum Zusammenhang der transzendentalphänomenologischen Letztbegründung mit dem Begriff der apodiktischen Evidenz am klarsten Seebohm 1989.

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  74. Einen terminologischen Mißgriff stellt es dar, wenn Mertens das von Husserl als apodiktisch gewiß Qualifizierte der Subjektivität als deren „Struktur“ bestimmt (z.B. Mertens 1996/230). Für Husserl ist die „Struktur“ bloß präsumptiv im Unterschied zur apodiktisch gewissen „Form“ der Subjektivität (vgl. oben Fn. 383).

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  75. Vgl. zur Unterscheidung von latenter und patenter Subjektivität etwa VIII/90f.

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  76. Vgl. dazu auch die Kritik am Ansatz bei der apodiktischen Evidenz von Levin 1970: „Husserl’s temptation to describe immanent objectgiving experiences as (...) apodictic has its origin in his confusion of lived experience and objectivated experience“ (Levin 1970/102).

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  77. Seebohm, Thomas M.: Die Bedingungen der Möglichkeit der Transzendental-Philosophie. Edmund Husserls transzendental-phänomenologischer Ansatz, dargestellt im Anschluß an seine Kant-Kritik, Bonn 1962, S. 161 (vgl. auch ebd./67; 138; ders. 1989/97; Held 1966/71f.).

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  78. Gilbert Ryle übertitelt seine reflexionsskeptischen Ausführungen mit „The Systematic Elusiveness of T“: „To try (...) to describe what one (...) is now doing, is to comment upon a step which is not itself, save peraccidens, one of commenting. But the operation which is the commenting is not, and cannot be, the step on which that commentary is being made. (...) A higher order action cannot be the action upon which it is performed. So my commentary on my performances must always be silent about one performance, namely itself, and this performance can be the target only of another commentary“ (Ryle, Gilbert: The Concept of Mind. Chicago 1984, S. 195.).

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  79. Vgl. in innigem Anschluß an Jaques Derrida Waidenfels 1990/55: „Die Zeitlichkeit des eigenen Daseins bedeutet, daß das Selbstbewußtsein als die Urstätte des Sinnes immer schon sich selbst gegenüber im Verzug ist“.

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  80. Husserl läßt unter der Bedingung besonderer Vorkehrungen die Möglichkeit einer kompräsenten „Koexistenz“ des „verdoppelte(n) Ich“ allerdings manchmal offen; vgl. dazu VIII/89.

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  81. So auch Gilbert Ryle: „I believe that introspection is merely remembrance controlled by a special interest“ (Ryle 1932/82).

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  82. In Auseinandersetzung mit dem Problem der Ichspaltung die These von der fundamentalen Fallibilität der Selbstgegebenheit der Subjektivität vertreten auch etwa Trappe 1996/265; Mertens 1996; Levin 1970.

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  83. VIII/88; vgl. dazu auch Yamaguchi 1982/23f.; Trappe 1996/264f.

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  84. Asemissen, Hermann Ulrich: Egologische Reflexion. In: Kant-Studien 50 (1958/59), S. 262–272.

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  85. Trappe 1996/261 unter Bezug auf Brand, Gerd: Welt, Ich und Zeit. Nach unveröffent-lichten Forschungsmanuskripten Husserls, Den Haag 1955, S. 65.

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  86. Dies kritisiert Jan Patocka (1991/173).

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  87. Vgl. Kern, Iso: Selbstbewußtsein und Ich bei Husserl. In: Funke (Hg.) 1989, S. 51–63. In seiner zu Unrecht wenig beachteten, großangelegten Studie zu Idee und Methode der Philosophie entwickelt Kern diese durch Bezugnahme auf nicht-ichliche, rein sinnliche Einheitsbildung im Bewußtsein bzw. Verstand zu entwickelnde Bewußtseinstheorie dann allerdings weniger im Anschluß, als in kritischer Gegenwendung gegen Husserl (wie auch gegen Kant). Kern diagnostiziert Husserl, trotz der Anerkennung darüber hinausweisender Anlagen, ein Verhaftetbleiben im Intellektualismus. Dem Ich wird im Rahmen von Kerns eigenem Ansatz Gegenständlichkeit vollständig abgesprochen, es erscheint (im expliziten Bemühen, den von Henrich den intellektualistischen, egologischen „Reflexionstheorien des Selbstbewußtseins“ nachgewiesenen selbstbewußtseinstheoretischen Zirkel zu vermeiden) weder auf der Ebene des fungierenden noch des thematischen Bewußtseins, sondern als „Einheit der Aktdifferenz (...) zwischen dem vergegenwärtigenden und darin vergegenwärtigten Bewußtsein“ (Kern 1975/65; vgl. zum ebd., 2. Abschnitt, Kap. 2, S. 79–157). Als Konsequenz dieses Ansatzes sind Gegenstand der Phänomenologie, wie Kern sie konzipiert, nicht die Cogitationes, sondern das dem oder im Bewußtsein Erscheinende (ebd./436ff.; zu einer im Gegensatz zu Kern eher sprachanalytisch ausbuchstabierten, aber ebenso dezidiert noematischen Phänomenologie vgl. Hoche 1973).

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  88. Zur „conscience nonréflexive qui rend la réflexion possible“ als „cogito préréflexif qui est la condition du cogito cartésien“ vgl. Sartre 1991/20ff.

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  89. Mertens sieht darin die, wie er sagt, „grundlegende Aporie“ der transzendentalphäno-menologischen Letztbegründung, daß sie diese Differenz in ihrer reflexiv verfahrenden Argumentation sinnkonstitutiv gleichzeitig voraussetze und im Absehen auf Striktheit zu „tilgen“ versuche (Mertens 1996/161). Umgekehrt erweist sich aber die Einheit des sich in der Reflexion Aufspakenden, der Selbstbezug im Selbstverzug als ebenso vorausgesetzt, wie es das Letztbegründungsargument behauptet.

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  90. Zu Recht hat mich Bernhard Waldenfels darauf aufmerksam gemacht, daß mein Vorwurf, er betone einseitig den differentiellen Charakter des Selbstverhältnisses, so nicht ganz stimmig ist. Schon gar nicht läßt sich Waidenfels der Reflexionsskepsis im Sinne Gilbert Ryles zurechnen. Nach Waidenfels bedeutet der reflexive Selbstverzug weder eine Präferenz der Abwesenheit vor der Präsenz, wie er aus Derridas Husserl-Kritik zu resultieren scheint (vgl. dazu kritisch Bernet, Rudolf: Is the Present ever Present? Phenomenology and the Metaphysics of Presence, in: Research in Phenomenology XII (1982), S. 85–112), noch assimiliert Waldenfels das subjektive Selbstverhältnis an das Fremdverhältnis (läge doch darin eine „sich selbst aufhebende Verallgemeinerung der Fremdheit“; Waidenfels 1997/28). Waidenfels kritisiert hingegen die Husserlsche „Präferenz“, den Primat des Selbstbezugs vor dem Fremdbezug, mit seinem Konzept der „Interferenz“, der „Verflechtung von Selbst- und Fremdbezug“, in dessen Verlängerung die „Prä/Interferenz“ steht, die den Selbstbezug im Fremdbezug markiert (Waldenfels, Bernhard: Antwortregister. Frankfurt am Main 1994, S. 205ff.). Mithin kann Waldenfels also tatsächlich beanspruchen, Identität und Differenz im Selbstverhältnis gleichermaßen im Auge zu haben. Worauf es aber in meiner (vielleicht „abstoßend vereinnahmenden“) Verortung Waldenfels’ ankommt, ist, daß er in seiner Abwehr der (in ihrer Bedrohlichkeit eigentlich wenig durchsichtigen) Vorstellung, „daß ich einfach ich bin“ (Waldenfels 1997/30), das Problem der reflexiven Selbstbemächtigung bzw. die Diagnose der Ichspaltung dazu benutzt, die Vorstellung einer Vorgängigkeit der subjektiven Selbstbeziehung tout court zu verabschieden. Dem Selbstbewußtsein den Status der Ursprünglichkeit gegenüber aller Fremdbeziehung zuzuschreiben scheint mir aber umso weniger eine pathologische Allmachtsvorstellung zu implizieren, als — wie unten zu zeigen — jeder Selbstbegriff umgekehrt von einem ganz anderen Ursprung ausgeht: dem Anderen. Eine selbstwidersprüchliche begriffliche Nivellierung von Selbst- und Fremdverhältnis vermeidet das Modell antagonistischer Ursprünge wohl noch deutlicher als das die Verhältnisse nach meinem Empfinden noch zu harmonisch und reziprok darstellende Bild einer „Verflechtung“ von Selbst- und Fremdsein.

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  91. Vgl. Frank 1991/413; Henrich, Dieter: „Identität“ — Begriffe, Probleme, Grenzen. In: Marquard, Odo/Stierle, Karlheinz (Hg.): Identität. Poetik und Hermeneutik Bd. VIII, München 1979, S. 133–186, insbes. S. 175ff.

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  92. TAX bedauern ist, daß Wolf gang Kuhlmann in seinem Abriß der „Letztbegründungsargumente in der Geschichte der Philosophie“ (Kuhlmann 1985/254–324) das (durch die Rezeptionsgeschichte der Phänomenologie allerdings eilig verdeckte) transzendentalphänomenologische Motiv der apodiktischen Kritik der transzendentalen Erfahrung nicht aufgenommen hat.

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  93. Apel, Karl-Otto: Diskussionseinführung. In: Oelmüller (Hg.) 1978, Bd. 1, S. 160–203, hier S. 165.

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  94. yon der Subjektivität gilt so: „Stelle ich sie in Frage, habe ich wieder eine vorausgesetzte Subjektivität und so immer weiter“ (Ms A I 31/10a). Die mangelnde Einsicht in diese alternativlose Zirkularität bildet so nach Husserl den Grundfehler des Skeptizismus: „Aller echte Skeptizismus (...) zeigt sich durch den prinzipiellen Widersinn an, daß er in seinen Argumentationen implizite, als Bedingung der Möglichkeit ihrer Geltung, eben das voraussetzt, was er in seinen Thesen leugnet“ (111/174).

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  95. „Wenn ich Reflexion auffasse als Akt auf den Akt, sozusagen als Versuch meinen eigenen Denkakt zu objektivieren, in dem Moment wird klar, daß dazu ein Akt erforderlich ist, der dann nicht objektiviert werden kann. Es entsteht sofort der unendliche Regreß der Selbstvergegenständlichung“ (Apel, Karl-Otto: Interview, in: Information Philosophie, Heft 5/1980, S. 8ff. und Heft 1/1981, S. lOff., hier zit. auf Heft 1/1981, S. 11).

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  96. Gegen den das Selbst nurvergegenständlichenden Typus von Reflexion hat sich Kuhlmann eindrücklich schon in seiner Dissertation (Kuhlmann 1975) gewandt und ihm den Titel „theoretische Reflexion“ gegeben: „Sie ist verzerrte oder pervertierte kommunikative Erfahrung, weil die (...) konstitutive Dimension des Sieb-Wissenssoweit abgeblendet ist, daß Reflexion für das Bewußtsein des Reflektierenden sich darstellen kann als distanzierende, objektivierende theoretische Erfahrung“ (ebd./144; Herv. von mir).

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  97. Vgl. dazu vor allem Berlich 1982/272.

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  98. lm Kontext der tranzendentalen Phänomenologie negiert Seebohm die Möglichkeit einer „adäquaten Formulierung“ des apodiktisch Evidenten; es handle sich hier (ob der Differenz von „vorprädikativer“ und „prädikativer“ Evidenz) bloß um eine Art Regulativ (Seebohm 1989/79Í.; 92).

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  99. Man mag Husserl immerhin vorwerfen, daß ihm die notwendigen Differenzierungen nicht zu ausreichendem Bewußtsein gekommen sind. Zu wenig hat er, ob der Illusion, auf der Metaebene der Reflexion in aktuellem Durchgriff rigide anschaulichdie Identität von reflektierendem und reflektiertem Ich verbürgen zu können (vgl. etwa 111/101), den kategorial ganz anders strukturierten Identitätsimplikationen der „Ichspaltung“, der reflexiven „Selbstentzweiung“ und der ihr seltsam negativ und partial nachspürenden apodiktischen Kritik Aufmerksamkeit geschenkt (vgl. aber etwa VIII/89). In Kritiken, die mit den Problemen von Husserls These der Absolutheit des Bewußtseins auch den Ansatz bei der apodiktischen Evidenz kippen wollen (in Kritiken wie etwa jener Mertens’), zeigen sich die Folgen dieser methodologischen Unklarheit, wobei die Kritik, die Husserl ein naives Modell der Selbsttransparenz unterstellt, in ihren Konsequenzen mit der Kritik am vermeintlichen letztbegründungstheoretischen überspringen der Differenz von fungierender und reflexiv vergegenständlichter Subjektivität konvergiert. Zu Recht kann Mertens bezüglich des Faktums ego feststellen, daß „jede strukturelle Bestimmung dieses Faktums als Vergegenständlichung bewährungsbedürftig und bewährbar“ ist (Mertens 1996/231); daß phänomenologische Begründung damit überhauptzu „einer Angelegenheit der Bewährung“ wird (ebd./ 233), folgt daraus aber nicht. Einesteils sieht dies Mertens auch selbst: „daß ich bin als Ich in meinem bloßen Fungieren liegt doch allen Möglichkeiten der differenten Ausformung der Struktur der transzendentalen Subjektivität unaufhebbar zugrunde. Jede Frage nach der Struktur der transzendentalen Subjektivität ist nur im Rahmen meinerMöglichkeiten zu stellen“, womit das „pure Daß des cIch bin“ — Husserl würde sagen: die Formder Subjektivität — dann doch als „unhintergehbar“ erscheint (ebd./231). Andererseits illustriert Mertens seine These von der Bewährungsverwiesenheit noch der fundamentalsten Annahmen mit dem Hinweis auf den Denkweg Ernst Tugendhats, auf dem dann doch auch dieses cartesisch gewisse Ego verabschiedet wurde.

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  100. Vgl zur Boden- und Horizontfunktion der Lebenswelt Claesges, Ulrich: Zweideutigkeiten in Husserls Lebenswelt-Begriff. In: ders./Held, Klaus (Hg.) 1972, S. 85–101.

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  101. Das sieht auch Theunissen 1977, §5; „Meine ‘Eigenheitlichkeit’ deckt sich nämlich mit dem Umfang dessen, was bereits die Egologie unter Anleitung der phänomenologischen Reduktion (...) freigelegt hat“ (ebd./57).

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  102. Husserl schreibt dies allerdings nicht, ohne es nachträglich in „so kommen wir ganz dicht andie transzendental-phänomenologische Reduktion“ zu verändern, denn, und damit scheint Husserl sich hier wieder am „Fundamentalbegriff“ der Primordialität zu orientieren: die Primordialität umfasse noch nicht das „absolute thematische Feld“, welches die tran-szendentalphänomenologische Reduktion zu vervollständigen habe (XV/535).

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  103. IX/283; 324; zu weiteren Bezeichnungen vgl. Iribarne 1994/63f.; Trappe 1996; Römpp 1992.

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  104. Vgl. den von Iso Kern verfaßten zweiten Paragraphen des fünften Kapitels von Bernet/Kern/Marbach 1989, S. 143ff., sowie Iso Kerns Einleitungen zu XIII–XV.

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  105. Iribarne 1994/51 f.; Iribarne bezieht sich insbesondere auch auf den Text 36 in XV/634ff.

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  106. Kern in Bernet/Kern/Marbach 1989, S. 146.

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  107. Fink in Schütz 1971, Bd. 1, S. 119.

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  108. Vgl. z.B. Theunissen 1977/§25; auch etwa Aron Gurwitsch kritisiert, „daß die auf die Ding- oder Körperwelt gerichtete Erfahrung in bezug auf die Fremderkenntnis als die fundierende bestimmt wird“ (Métraux, Alexandre: Vorwort zu: Gurwitsch 1977, S. vii–xxxi, hier S. xiii).

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  109. Vgl Schütz 1971, Bd. 3, S. 122 sowie Husserls Beispiele nichtbewährbarer Appräsentationen in der raumdinglichen Natur: „fernste(r) Fernen“ sind mitgemeint, aber unzugänglich ob der großen Distanz, die „Sonnenoberfläche“ ob der dortigen Temperatur, die „platonische Akademie“ aus dem wohl am wenigsten kontingenten Grund, der Irreversibilität der Zeit (XV/239); andernorten verweist Husserl auch etwa auf die „Möglichkeit unserer Vorstellungsweise des Sirius“ (Ms A IV 4/9b) oder etwa der Tiefsee (XIII/14) bzw. des Erdund Sonneninneren (XIII/1). All diese Beispiele haben die Funktion, das Außergewöhnliche einer Appräsentation, die nicht in eigentlich anschaulicher Präsentation zu bewähren ist, schon im Normalfall der bloßen Konstitution der raumdinglichen Erfahrungswelt nachzuweisen.

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  110. In der Literatur zur transzendentalphänomenologischen Intersubjektivitätstheorie hat Held eine Debatte um die Frage entfacht, inwiefern die Formel, mit der Husserl die Appräsentation der fremden Weltsicht (und „Verdoppelung“ des Bewußtseins) kennzeichnet: „wie wenn ich dort wäre“(1/148; der Andere erscheint nach dieser Formel als „Analogon des Ich im Dort“ (XIII/269), denn der primordial erscheinende Körper des Anderen „erinnert an mein körperliches Aussehen wenn ich dort wäre“(1/147), wodurch die fremde Weltsicht adpräsent ist im Modus „als ob ich von dort aus sehen würde, als ob ich leiblich dort wäre“; Ms A VII 2/6) eine „Kontaminationsformel“ (Held 1972/36) ist in dem Sinn, daß sie Erinnerung und Fiktion, die streng zu unterscheidenden Bewußtseinsmodi der Positionalität und Quasi-Positionalität (vgl. 1/94) miteinander vermengt. In ihrer Kritik schließen etwa Stölger 1994, Römpp 1992/88 und Meyer-Drawe 1984 an Held an. Dem hält Aguirre 1982/153ff. entgegen mit dem einleuchtenden Einwand, daß das in der Fremderfahrungsformel wirksame „Als-ob-Bewußtsein“ nicht als „bloße Phantasie“ zu verstehen sei (vgl. dazu die Präzisierungen in XIV/500; XV/642; zu Aguirres Kritik an Held vgl. auch Iribarne 1994/91ff.).

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  111. Als Unterscheidung zweier Begriffe von Appräsentation etwa explizit in Ms D 3/Transscr. S. 30ff.

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  112. Vgl. dazu Waidenfels, Bernhard: Das Ganze, das Normale und das Fremde. Zur Wissenschafts- und Gesellschaftskritik in Phänomenologie und Marxismus, in: Bäumer, Angelica/Benedikt, Michael (Hg.): Gelehrtenrepublik — Lebenswelt. Edmund Husserl und Alfred Schütz in der Krisis der phänomenologischen Bewegung, Wien 1993, S. 17–34, insbes. S. 28.

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  113. Dies ist das Leitmotiv von Bernhard Waidenfels in seinen „Studien zur Phänomenologie des Fremden“ (Waidenfels, Bernhard: Studien zur Phänomenologie des Fremden. Bd. 1: Topographie des Fremden, Frankfurt am Main 1997; Bd. 2: Grenzen der Normalisierung, Frankfurt am Main 1998).

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  114. Dies meint selbst noch Iribarne 1994/95.

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  115. Vgl. dazu die Vorlesung „Ding und Raum“ (XVI), die „Analysen zur passiven Synthesis“ (XI/z.B. S. 34) sowie in den Manuskripten zur Phänomenologie der Intersubjektivität etwa XIII/4; 22f.; XIV/124. Husserls Erfahrungsbericht der entsprechenden Wahrnehmungstäuschung rapportiert Gadamer, Hans-Georg: Erinnerungen. In: Sepp, Hans Rainer (Hg.): Edmund Husserl und die phänomenologische Bewegung. Zeugnisse in Text und Bild, Freiburg/München 1988, S. 13–16, S. 14f. Soweit ich sehe hat bislang erst Kurt R. Meist auf die paradigmatische Rolle der Puppenwahrnehmung für Husserls Primordialitätskonzept hingewiesen (vgl. Meist 1991/272f.).

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  116. So Husserls Position umschreibend (und Husserl zu zitieren nur vorgebend) Walter Biemel in II/vii (vgl. aber die tatsächlich dahingehenden Formulierungen Husserls in Ms K II l/12af. sowie auf dem Umschlag von Ms B II 1; Patzig 1971/31).

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  117. Initiiert hat diese Debatte Barry Stroud in seiner Kritik an Strawsons Einschätzung der Bedeutung einer „privilegierten Klasse“ sprachkonstitutiver Unhintergehbarkeiten. Stroud gibt zunächst durchaus zu, daß in transzendentaler Argumentation so etwas wie „notwendige Geltung“ nachzuweisen ist. (Zur neueren Debatte um „transzendentale Argumente“ im Anschluß an P. F. Strawson vgl. v. a. Niquet, Marcel: Transzendentale Argumente. Kant, Strawson und die Aporetik der Detranszendentalisierung, Frankfurt am Main 1991). Doch von dieser subjektivnotwendigen Geltung führe, so Stroud, kein Schluß zur Annahme objektiver Geltung. Daß wir etwas für wahr halten müssen, bedeute noch nicht, daß es auch „wirklich“ wahr sei. Mithin müsse transzendentale Argumentation dann doch wieder durch ein Verifikationsprinzipgestützt werden, welches den übergang von subjektiver zu objektiver Geltung leiste — transzendentale Argumentation sei also überflüssig (vgl. Stroud, Barry: Transzendentale Argumente. In: Bieri, Peter (Hg.): Analytische Philosophie der Erkenntnis. Frankfurt am Main 1987, S. 350–366). Zentral für diese Argumentation ist die Annahme der entscheidungsdefiniten Unterscheidbarkeit von subjektiver und objektiver Geltung in der Zuspitzung zur skeptischen These, daß die Welt grundsätzlich anders sein könnte, als wir sie denken, daß mithin auch unseren basalsten „konzeptuellen Schemata“ keine „Sachrelevanz“ schon durch ihre subjektive Notwendigkeit garantiert werden kann (vgl. etwa Stroud, Barry: The Significance of Philosophical Scepticism. Oxford 1984). Entgegengehalten wird dem, daß es in erkenntniskritischer Reflexion keinen bewußtseinstranszendenten Standpunkt gibt, von dem aus Bewußtsein und Welt (bzw., sprachphilosophisch gewendet: Sprache und Welt; vgl. VThkH/133) verglichen werden kann. Als „naiv“ erscheint die Unterscheidung von Denknotwendigkeiten und Seinsnotwendigkeiten, weil sie zu übersehen scheint, daß diese Unterscheidung selbst nur den unprivilegierten Status eines Gedankens hat (vgl. Kuhlmann 1985/152ff.).

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  118. So etwa Patzig 1971/281.

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  119. Als Arabeske eine Formulierung aus Searles „Rediscovery of the Mind“: „Where appearance is concerned we cannot make the appearancereality distinction because the appearance is the reality“ (Searle, John R.: The Rediscovery of the Mind. Cambridge, Mass. 1992, S. 122). Dies hindert Searle allerdings nicht daran, einen externen Realismus zu vertreten.

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  120. Adorno 1990, S. 152. Allerdings relativiert sich Adornos Subjektivismus-Kritik an Husserl daran, daß Adorno in seiner Dissertation (als orthodoxer Schüler von Friedrich Cornelius) Husserl noch den gegenläufigen Vorwurf gemacht hat, im phänomenologischen Ansatz beim intentionalen „originären Bewußthaben“ werde die reine Bewußtseinsimmanenz von Dingen qua „Regeln von Erlebnissen“ verletzt(Adorno, Theodor W.: Die Transzendenz des Dinglichen und Noematischen in Husserls Phänomenologie. In: ders.: Gesammelte Schriften Bd. 1, Frankfurt am Main 1973, S. 7–77,insbes. S. 34ff.). Schon in der Gegenläufigkeit dieser Kritiken zeichnet sich die Schwierigkeit ab, den transzendentalphä-nomenologischen Ansatz bei der Intentionalität nach Subjektivismus oder Objektivismus zu klassifizieren!

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  121. Vgl. Husserls Anknüpfung an Descartes’ Formel in 111/104.

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  122. Die Leichtigkeit, mit der Husserl diesen Schluß zieht, wird bei Husserl allenthalben offensichtlich. Vgl. nur etwa VIII/50: „Es ist evident verträglich, daß Wahrgenommenes nicht sei. Darin besteht also eine unaufhebbare Kontingenz des Satzes: ‘Die Welt ist’.“ Der (falsche) Schluß von der Zweifelhaftigkeit jeder einzelnenäußeren Erfahrung auf die Möglichkeit der Irrtümlichkeit alleräußerer Erfahrung hat Husserl dazu geführt, der Welt Apodik-tizität — zumeist — abzusprechen.

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  123. Diesen Begriff verwendet Wagner, Hans: Kritische Philosophie. Systematische und historische Abhandlungen, Würzburg 1980, S. 376.

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  124. Vgl 2U dieser Eigenart des transzendentalphänomenologischen Idealismus die von Husserl autorisierte Darstellung von Fink, Eugen: Die phänomenologische Philosophie Edmund Husserls in der gegenwärtigen Kritik (1933). In: ders.: Studien zur Phänomenologie 1930–1939 (Phaenomenologica Bd. 21). Den Haag 1966, S. 79–156, insbes. S. 113.

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  125. Ygi Henrich, Dieter: über die Grundlagen von Husserls Kritik der Tradition. In: Philosophische Rundschau 6 (1958), S. 1–26, hier S. 18.

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  126. Vgl. dazu etwa V/152f.: „Es ist nun aber auch nötig, ausdrücklich den grundwesentlichen Unterschied des transzendental-phänomenologischen Idealismus gegenüber demjenigen klarzumachen, der vom Realismus als sein ausschließender Gegensatz bekämpft wird. Vor allem: der phänomenologische Idealismus leugnet nicht die wirkliche Existenz der realen Welt (...), als ob er meinte, daß sie ein Schein wäre, dem das natürliche und das positivwissenschaftliche Denken, obschon unvermerkt, unterläge. Seine einzige Aufgabe und Leistung ist es, den Sinn dieser Welt, genau den Sinn in welchem sie jedermann als wirklich seiend gilt und mit wirklichem Recht gilt, aufzuklären. Daß die Welt existiert, daß sie in der kontinuierlichen immerfort zu universaler Einstimmigkeit zusammengehenden Erfahrung als seiendes Universum gegeben ist, ist vollkommen zweifellos.“

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  127. Vgl dazu Böhm, Rudolf: Zum Begriff des „Absoluten“ bei Husserl. In: Zeitschrift für philosophische Forschung XIII (1959), S. 214–242, S. 231: „Die Annahme einer für das Seiende als solches prinzipiellbestehenden Möglichkeit absoluter Gegebenheit kommt in Wahrheit letztlich — paradoxerweise — einer prinzipiellenVerkennung — wenn nicht gar Leugnung — der eigenständigen Seinsart des Realen als eines prinzipiell ‘Transzendenten’ und niemals in ‘Immanenz’ Auflösbaren gleich.“

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  128. Diese Gefahr sieht auch Röd 1991, S. 107; 111.

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  129. Janssen, Paul: Einleitung zu: Husserl, Edmund: Die Idee der Phänomenologie. Fünf Vorlesungen, Hamburg 1986, S. IX–XLI, hier S. XXX). In diese Richtung geht in seiner Verhältnisregelung von CTTOXTI und Reduktion auch Orth, Ernst-Wolf gang: Artikel „Phänomenologie“. In: Seiffert, Helmut/Radnitzky, Gerard (Hg.): Handlexikon zur Wissenschaftstheorie. München 1992, S. 242–254, insbes. S. 245.

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  130. Klaus Held faßt den Zusammenhang von epochaler Einklammerung des Seins der Welt und reduktiver Inblicknahme des „Erscheinen-für-das-Bewußtsein“ als „Universalisie-rung“ der ersteren durch die letztere (Held 1985/40).

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  131. Klaus Mertens diagnostiziert einen Zirkel von Reduktion und (math), weil die (math) als „Anfang“ der Phänomenologie sich nicht diskursiv aus immanenten Bedürfnissen und Tendenzen der natürlichen Einstellung ergebe, sondern als ihrerseits schon in der phänomenologischen Einstellung der Reduktion vollzogen angesehen werden müsse (Mertens 1996/139ff.). Husserl setzt hier schlicht auf die vollkommene Freiheit des Erkenntnissubjektes, die sich im übergang zur phänomenologischen Einstellung bewährt (Hua Bd. VIII, S. 19). Eine andere, originelle Interpretation gibt Lenkowski, William Jon: What is Husserl’s Epoche? The Problem of the Beginning of Philosophy in a Husserlian Context. In: Man and World XI (1978), S. 299–323, hier S. 303. Lenkowski versucht, dem epochalen Anfang der Phänomenologie ein passivesFundament in der natürlichen Einstellung zu geben insofern, als die Phänomenologie die im natürlichen Weltleben auftretende „perplexity“ als „passive root of radical world-denial“ (Lenkowski 1978, S. 309) perpetuiere.

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  132. Diesen Begriff zur Kennzeichnung der Problematik der transzendentalphänomenologischen Theoriegrundoperation wählt zuerst Asemissen, Hermann Ulrich: Strukturanalytisehe Probleme der Wahrnehmung in der Phänomenologie Husserls (Kantstudien Ergänzungshefte Bd. 73). Köln 1957, S. 84ff.

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  133. So explizit bei Mertens 1996/113.

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  134. Vgl als einzelne Arabeske dazu nur etwa die Art und Weise, wie Peter Bieri in einem erkenntnistheoretisch zur Zeit eher anticartesianisch gestimmten Umfeld auf die Herausforderung durch die Evolutionäre Erkenntnistheorie durchaus überzeugend mit einem transzendental radikalisierten Cartesianismus reagieren kann (Bieri, Peter: Evolution, Erkenntnis und Kognition. Zweifel an der evolutionären Erkenntnistheorie, in: Lütterfelds, Wilhelm (Hg.): Transzendentale oder evolutionäre Erkenntnistheorie? Darmstadt 1987, S. 117–147).

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Schmid, H.B. (2000). Der „Fundamentalbegriff des Mir-Eigenen“ als Grund und als Abstraktum. In: Subjekt, System, Diskurs. Phaenomenologica, vol 158. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-015-9357-1_6

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