Zusammenfassung
Das Phänomen der Macht erfreut sich nicht der besonderen Aufmerksamkeit der Philosophie. Es gilt gemeinhin als etwas Unmittelbares, an dem es nicht viel zu begreifen gibt. Der Macht wendet sich vorwiegend ein praktisches Interesse zu: die Macht soll gebunden und verpflichtet werden. So entstehen als ausgeprägte Gestalten der Macht Dynastien und Staaten, Gesetz und Rechtsprechung. Mit ihnen befasst sich die Philosophie offenbar gern, und der Grund für diese Vorliebe ist deutlich: hier kann der Begriff in seinem einheimischen Wesen bleiben. Das Recht lässt sich denken, lässt sich rational konstruieren, weil es selbst durch das Denken besteht. Der Staat ist nicht blosses Machtinstrument, sondern ein ausgeklügeltes System einander widerstrebender Interessen, das ohne die Kraft der Vernunft schwächlich bliebe und niemanden dazu brächte, Opfer zu bringen und Entbehrungen hinzunehmen.
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© 1965 Martinus Nijhoff, The Hague, Netherlands
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Schmidt, G. (1965). Das Phänomen der Macht. In: Landgrebe, L. (eds) Beispiele. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-015-3229-7_13
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