Zusammenfassung
Unsere Untersuchung nahm ihren Ausgang von der Bermerkung, daß Aristoteles, nach dem Wesensgepräge des Wesens fragend, dem Wesensbegriff des Zugrundeliegenden ebensowohl einen Vorrang zuspricht als die Zulänglichkeit abspricht.1 Daß dem so ist, bedurfte freilich selbst erst des Nachweises, dem der I. Abschnitt vorliegender Arbeit gewidmet ist. Denn wohl ist bislang Aristoteles’ Lehre vom V orrang des Wesensbegriffs des Zugrundeliegenden unumstritten. Doch gilt eben dieser Vorrang einer seit Jahrhunderten unwidersprochenen Aristoteles-Interpretation gar als ein so unbedingter, daß der Gedanke, Aristoteles habe gleichwohl im Ernst die Zulänglichkeit dieses Wesensbegriffs des Zugrundeliegenden bestritten, der abwegigste schien. Die traditionelle Interpretation ging jedenfalls stets davon aus, daß angesichts des in Met. VII-3 betonten Vorrangs des Wesensbegriffs des Zugrundeliegenden Tragweite und Entschiedenheit der sodann ebenda erfolgenden Anfechtung der Zulänglichkeit dieses Wesensbegriffs nicht in einem Sinne zu verstehen sein dürfte, der jenen Vorrang ernstlich aufhöbe und zunichte machte. Dem gegenüber stellten wir die Frage, ob nicht die Tatsache, daß in Met.
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Referenzen
Siehe oben, § 1, S. 3 ff.
Siehe oben, § 16, S. 95 ff.
Siehe oben, § 26, insbesondere S. 155.
Siehe oben, § 28, insbesondere S. 167–169.
Siehe ebenda, S. 169 ff.
Siehe oben, § 13, S. 70 ff.
Siehe oben, § 15, (f), S. 88 ff.
Vgl. oben, S. q.
Siehe oben, §§ 17–18, S. 98 ff.
Vgl. hierzu und zum Folgenden insbesondere § 19, S. 110–112.
Siehe oben, § 17, S. 99 ff.
Vgl. oben, S. 1 1 o f.
Siehe oben, §§ 19 ff., S. 11o ff.
Siehe oben, § 27, S. 16o ff., insbesondere S. 162 f.
Vgl. oben, S. 165 f.
Siehe oben, § 20, S. 117 ff.
Vgl. oben, S. 111.
Vgl. oben, S. 57; vgl. auch den S. 105 angeführten Text aus Met. VII-1 1 .
Siehe oben, § 15, (f) , S. 91 f.
Siehe oben, § 26: “Der Grund der Unzulänglichkeit des Wesensbegriffs des Zugrundeliegenden”, S. 151–153.
Unter einem “Grundbegriff” soll hier und im Folgenden stets ein Begriff tür einen Grund, für eine “Art” von Grund oder für das Grundhafte eines Grundes verstanden werden; nicht also lediglich ein in unbestimmter Weise “wichtiger”, “tragender”, “grundlegender” Begriff welcher Art immer. (Wir werden in der Tat behaupten müssen: Ein Begriff vermag überhaupt nur als ein Grundbegriff in dem eben von uns festgehaltenen präzisen Sinn des Wortes ein “grundlegender” Begriff in dem gemeinhin auf unbestimmte Weise mit dem Wort “Grundbegriff” verbundenen Sinn zu sein.)
Siehe oben, §§ 9— I I, S. 55 ff., und § 13, S. 70 ff.; vgl. ferner § 29, S. 180.
Als den “ersten Teil” des 17. Kapitels bezeichne ich den Textabschnitt 1041 a 10 / 1041 b 11. Die vorangehenden einleitenden Sätze (1041 a 6–10) wurden bereits oben, in § 3o, hinreichend erläutert. Einer Interpretation des zum VIII. Buch überleitenden zweiten Teils von VII-17 (1041 b II-35) bedürfen wir in unserem Zusammenhange nicht.
Vgl. hierzu und zum Folgenden oben § 25, insbesondere S. 147, und § 26, insbesondere S. 153–155.
Siehe oben, § 28, S. 169–173.
Im I. Kapitel des VI. Buches der Metaphysik, in dem Zusammenhang, auf den wir uns bereits oben, § 27, S. 161 f. bezogen.
Siehe oben, § 20, S. 117 ff.
Siehe oben, S. 119, und § 19, S. 115 f.
Vgl. oben, § 20, S. 121 f.
Vgl. Siehe oben, § 27, S. 160 ff.
Vgl. oben insbesondere S. 162–164.
Siehe oben, § 28, insbesondere S. 167–169.
Siehe unten, S. 201 ff.
Siehe oben, § 3, S. 24; § 4, S. 29; § 5, S. 37; § 12, S. 67.
Untertitel der Arbeit Tugendhats.
Das Wort “Fragen” hat Tugendhat selbst in diesem Satz hervorgehoben. Zu der hier zunächst übergangenen Parenthese (. . .) vgl. das Folgende.
Siehe Tugendhats “Einleitung”, insbesondere § 2, S. 13 ff., sowie auch die letzten Seiten (S. 153 f.) seiner Arbeit. Auf die hier von Tugendhat vorgetragenen allgemeineren Thesen kommen wir noch kurz zurück; siehe unten, § 35.
Siehe oben, § 26, S. 152; vgl. auch die dort wiedergegebene Übersetzung Rolfes’, zu der sich Tugendhat ebenfalls im Widerspruch befindet.
Tugendhat disponiert: “VII-17 zerfällt in zwei Teile: 1041 a 10 / b I I und b 11–33” (S. 144) . Der Satz 1041 a 6–9 bleibt unberücksichtigt, ja unerwähnt.
Vgl. oben, S. 125 f., Anm.
Vgl. oben, § 25, insbesondere S. 147 ff., und § 26, S. 149 ff. In diesem Zusammenhange müssen wir übrigens auch Tugendhats Behauptung widersprechen, Aristoteles habe “dem είδος das υ͑ποκειμένου nie ausdrücklich abgesprochen” (S. 147, Anm. 27); siehe das oben, § 27, S. 158 ff., zu Aristoteles’ Satz 1030 a II-14 Ausgeführte.
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Boehm, R. (1965). Das Wesen und die Grundfrage. In: Das Grundlegende und das Wesentliche. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-015-1337-1_10
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