Abstract
„The democracy of the modern world is generally representative democracy.”
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References
Ausgabe von 1934, Artikel „Representation”, Sp. 312.
a.a.O., Sp. 310.
Jellinek , Allgemeine Staatslehre, 1911, S. 566.
Die Repräsentationsideen und Entwürfe der Levellers aus der Zeit der puritanischen Revolution des 17. Jahrhunderts bilden eine Art Vorspiel, sie wirkten gleichsam unterirdisch fort. Von ihnen handelt die Heidelberger Dissertation von Martien Gralher, die voraussichtlich 1972 in Druck erscheinen wird.
Burkes Position habe ich zu analysieren versucht in der Abhandlung „Der Begriff der Repräsentation im Streit zwischen Burke und Paine”, Politische Vierteljahresschrift 8. Jg. 1967, S. 526–543. Der gegenwärtige Beitrag ergänzt das Bild nach der anderen Seite.
Rights of Man, Ausgabe der Everyman’s Library, § 48.
So hat Paine die Elemente seiner einfachen Staatslehre in dem späten Aufsatz „Constitutions, Governments and Charters” (1805) zusammengefasst. Writings, ed. Conway, IV, S. 467.
Rights of Man II, S. 180. Da haben wir den Topos der Rationalität in flagranti und in aller Buchstäblichkeit.
ebd. p. 178.
ebd. S. 178.
Madison trifft eine scharfe Unterscheidung zwischen „Republik” und „Demokratie”: „...in a democracy the people meet and exercise the government in person; in a republic, they assemble and administer it by their representatives and agents.” (Ausgabe Everyman’s Library, S. 62). Das Interesse an solcher Distinktion ist aus der „föderalistischen” Parteistrategie erwachsen: Madison will diejenigen überzeugen, welche der Union widerstreben und es darum für unmöglich erklären, ein so gewaltig ausgedehntes Gebiet „demokratisch” zu regieren. Deren Argumentation, sagt er, beruhe auf einer Verwechslung der Begriffe. Gleichwohl liegt auch seiner „Republic” ersichtlich das Volks-Axiom zugrunde, und ihr Verfassungsprinzip gleicht durchaus dem „representative government”, wie Paine es verstand. In einer instruktiven Berliner Dissertation über den „Republikanismus” (Berlin, 1968) hat Willi Paul Adams nachgewiesen, dass die Begriffe „Republik” und „Demokratie” sowohl um 1776 als auch zur Zeit des Bundesverfassungskonvents im grossen und ganzen synonym gebraucht worden sind, und zwar sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des „popular government”. (a.a.O., S. 183–204.)
Nach meinem Eindruck ist die eigentliche verfassungspolitische Antithese diejenige zwischen „mixed” und „unmixed” (oder „simple”) government. Natürlich steht Paine auf der Seite der „ungemischten” Verfassung und begreift sein repräsentatives Prinzip als ein solches ungemischtes. Für eine gemischte Verfassung spricht sich weit mehr der konservative John Adams aus als etwa die Autoren der „Federalist’-Aufsätze.
The Federalist Nr. XIV vom 30. November 1787, Ausgabe in Everyman’s Library, S.63.
Dasselbe Kernstück oder Keim-Element der geometrischen Metapher findet sich übrigens auch bei Paine selbst, und zwar an einer früheren Stelle der Rights of Man, in deren Erstem Teil (S. 134): Das republikanische System, heisst es da, wie es in Amerika und in Frankreich errichtet sei, „operates to embrace the whole of a Nation; and the knowledge necessary to the interest of all the parts, is to be found in the centre, which the parts by representation form...” Im Unterschied zu dem ausgeführten Gleichnis ist hier — wie bei Madison — noch eine gewisse Tätigkeit und Dynamik im Spiel: die Teile „bilden” ein Zentrum, sie tun das auf dem Wege oder mit dem Mittel der Repräsentation, und auf diese Weise erst wird es möglich, „das Ganze einer Nation zu umfassen”. — Ebenso später im Zweiten Teil (S. 177): Regierung sollte eigentlich nichts weiter sein als „some common centre, in which all the parts of society unite”.
In einem polemischen Zusammenhang begegnet die Kreisfigur als politische Metapher in John Adams’ Defence of the American Constitutions (von 1787). Er tritt hier Turgots Kritik an den amerikanischen Verfassungen entgegen (welche diesem nämlich zu sehr der englischen nacharteten) und macht sich an einer höchst interessanten Stelle über dessen rousseauistische Wendung lustig, man müsse alle Gewalt „into one center” verlegen, in die Nation. Adams kann und mag nicht verstehen, wie „die Nation” — zum Beispiel die halbe Million Seelen von Virginia — als ein „Zentrum” der Regierung figurieren könne: „The center will be the circle, and the circle the center.” (The works of John Adams, Boston, 1851, vol. IV, S. 301.) Ganz im Gegensatz zu Paine ist hier die Meinung, dass der politische Umfang und der politische Mittelpunkt gerade nicht und niemals zu einer mit sich selbst identischen einfachen Figur sich zusammenfügen, dass dieses ganze Gleichnis also letzten Endes unbrauchbar sei. — Turgots französischer Singular „la nation” ging dem englischen Sprachsinn Adams’ gar nicht ein, er hatte immer die Menge der „people” vor Augen. 15 Writings, ed. Conway, Bd. III, S. 258.
Writings, ed. Conway, Bd. IV, S. 447.
In der Einleitung zu seiner Ausgabe: Writings I, S. VIII. Die Ausgabe ist 1902 erschienen.
Federalist, Everyman’s Ausgabe, S. 37.
Die erste „doppelt wirkende”, das heisst den Kolben in beiden Richtungen durch Dampf bewegende Dampfmaschine hat James Watt im Jahre 1774 entworfen (und dem Unterhaus vorgelegt), 1782 ausgeführt; seit 1776 produzierte die Fabrik von Boulton bei Birmingham, mit dem Watt sich verbunden hatte, Dampfmaschinen für Pumpwerke, seit 1782 für Baumwollspinnereien. Diese umwälzende Neuerung stand also zu der Zeit der Gründung der Union und der Abfassung der Federalist-Papers jedermann frisch vor Augen. Es ist aber nicht minder wahrscheinlich, dass Hamilton und andere Amerikaner bei den „improvements” physikalischer Art auch an die Wirksamkeit ihres Landsmannes und Gefährten Benjamin Franklin dachten. Dessen berühmteste und wohl auch genialste Erfindung, die des Blitzableiters, geht schon auf das Jahr 1760 zurück. Zudem ist der Blitzableiter in Philadelphia zuhause, der Stadt des Kontinentalkongresses und des Verfassungskonvents; dort waren, wie berichtet wird, in den achtziger Jahren bereits alle öffentlichen und viele private Gebäude mit Blitzableitern ausgestattet.
„The representation of the people in the legislature by deputies of their own election” stellt indessen nur eine jener Neuerungen dar, die — nach Hamilton — den Alten nicht oder nur unvollkommen bekannt waren; weiterhin zählt er die Verteilung der Gewalt unter je verschiedene Organe („departments”), die Einführung legislativer Gegengewichte („balances and checks”) und die Lebenslänglichkeit des Richteramtes auf. — Sehr ähnlich führt John Adams die Neuerungen an, die „seit der Einrichtung Lykurgs” entdeckt worden seien: „Representations, instead of collections, of the people; a total separation of the executive from the legislative power, and of the judicial from both; and a balance in the legislature, by three independent, equal branches”. Eben auf diese komme es für Amerika an. (Works of John Adams, 1851, vol. IV, p. 284.)
Jefferson, Writings. Ich verdanke dieses bedeutsame Zitat der schönen Darstellung von Ferdinand A. Hermens in The Representative Republic (1958), S. 523.
z.B. Works of A.H., ed. H. Cabot Lodge, IX, 71; es handelt sich um eine Briefstelle von 1777, gleichfalls zitiert bei Hermens, a.a.O., p. 153.
In einer Studie über das Vorkommen und die Bedeutung der Vokabel „Demokratie”, die allerdings auf das Jahrzehnt von 1789 bis 1799 beschränkt ist, findet sich unter den Belegen der Ausdruck „repräsentative Demokratie” leider nur ein einziges Mal, und diese Quelle ist wesentlich später als die oben angeführten: es ist die Verfassung der Helvetischen Republik von 1798, die in ihrem Artikel II erklärt, dass ihre Regierung „für alle Zeiten” eine repräsentative Demokratie sein solle. Aus demselben Jahr stammen holländische Forderungen nach „einer demokratischen repräsentativen Verfassung”. Noch deutlicher treten die beiden Attribute auseinander in der Wendung, mit der Hérault-Séchelles dem Konvent die sogenannte jakobinische Verfassung vorlegte (1793): er nannte sie „repräsentativ und demokratisch”.
Vgl. R. R. Palmer, „Notes on the use of the word ‚Democracy’ 1789–1799”; Pol. Sc. Qu. Vol LXVIII, S. 219, 217, 214.
Rights of Man, S. 199.
Rights of Man, S. 130. Die Bemerkung hat im vollen Wortlaut ihre Pointe freilich darin, dass nicht nur bei ausgebreiteter Vernunft, sondern auch bei ausgebreiteter „Ignoranz” die Regierungs-Maschinerie glatt zu laufen pflege — in diesem Falle deswegen, „weil die Ignoranz sich jeglichem Diktat zu unterwerfen bereit ist”.
„Dissertation on first principles of government” (1795), Writings, ed. Conway III, S. 264.
Writings, ed. Conway, Bd. I, S. 97.
Die Massregel der Annuität ist uralt, das berühmteste Exempel bietet die Magistratur der römischen Republik. Das einjährige Rektorat der deutschen Universitäten und das einjährige Dekanat der Fakultäten lebt noch heute, scheint aber in den letzten Zügen zu liegen. Stets ist es das vitale Interesse einer Gesellschaft gleichrangiger Prätendenten, hier der Professoren, dort der patrizischen Familienhäupter, welches diese Vorkehrung schafft, um zu verhüten, dass einer aus ihrer Mitte eine dauerndere und somit auch potenziell stärkere Stellung gewinne. Die amerikanischen Verfassungen wandten sie ebensowohl auf „exekutive” Ämter wie auf legislative Mandate an. „Demokratisch” kann sie nur in dem Masse heissen, als die sich konstituierende Gesellschaft der Gleichen sich bis zur Allgemeinheit der männlichen Bürger eines gewissen Alters und eines gewissen Vermögens erweitert, und als die Inhaber dieser Qualifikationen, also die tatsächlichen Wähler, insgesamt sich als „das Volk’ verstanden und geltend machten.
Everyman’s Ausgabe, S. 272. Madison führt den Spruch als „a current observation” an, fast als ein Sprichwort. Paine hat ihn (Writings Bd. IV., S. 460) Benjamin Franklin zugeschrieben.
Hamilton andererseits war vom Glauben an automatische Identität so weit entfernt, dass er sogar die Möglichkeit des Verrats der Repräsentanten an ihren „constituents” erörtert und für diesen Fall das ursprüngliche Widerstandsrecht aufruft — ganz ebenso, wie es vordem als letzte Reserve gegen tyrannische Fürsten gerechtfertigt wurde. (The Federalist No. XXVIII, a.a.O., S. 135.) Und Madison zitiert (No. XLVIII, S. 254), indem er die wechselseitige Kontrolle der gesonderten Gewalten fordert, den Satz aus Jeffersons „Notes on the State of Virginia”, dass es auch einen „elective despotism” gebe, aber dies „was not the government we fought for”.
The political writings of John Adams, a.a.O., S. 86.
Rights of Man, S. 181.
ebd., S. 181.
In der Tat haben — mit der Ausnahme von South Carolina — alle Staaten in ihren ersten Verfassungen für die Repräsentantenhäuser eine einjährige Wahlperiode festgelegt. Allerdings scheint die Wiederwahl von Repräsentanten rechtlich in den meisten Staaten kaum beschränkt gewesen zu sein. Vgl. W. P. Adams, Republikanismus, a.a.O., S. 423 434-
Rights of Man, a.a.O., S. 179.
ebda, S. 180.
ebd., S. 180.
ebd., S. 204.
ebd. S. 166.
ebd. S. 173.
ebd. S. 173. Die Vorstellung des „allgemeinen Saales” scheint freilich mehr germanisch oder sogar spezifisch englisch als gerade hellenisch zu sein.
Übrigens ist auch diese sonderbare Ätiologie des Untergangs der antiken Demokratie oder Republik ihrerseits zu einem Topos geworden, dem man bis in die jüngste Zeit in gelehrten Zusammenhängen begegnen konnte; es wäre lehrreich, seiner Wanderung einmal nachzuforschen.
ebd., S. 177.
Diese Empfindung spricht aus den Schlusssätzen des XIV. Federalist-Artikels, worin Madisons Stil sich zu ungewöhnlichem rhetorischem Pathos erhebt: „But why is the experiment of an extended republic to be rejected, merely because it may comprise what is new?” (Hier bezieht sich das Motiv der „Neuheit” weniger auf die Repräsentation als auf die Bildung eines republikanischen — nicht-fürstlichen — Grossstaates!) Und die Antwort: „Happily for America, happily, we trust, for the whole human race, they (nämlich: the leaders of the Revolution) pursued a new and more noble course, They accomplished a revolution which has no parallel in the annals of human society. They reared the fabrics of governments which have no model on the face of the globe… etcetera.” (a.a.O., S. 66.)
Ebd., S. 176.
Ebd., S. 177.
Writings, ed. Conway , Bd. 1, S. 70. Es ist bemerkenswert, dass Paine seine legendäre Urversammlung als „parliament” bezeichnet: insoweit folgt er doch — für einen Moment — der englischen Tradition.
Writings, Bd. 1, S.
Writings, Conway, Bd. 1, S. 72.
So schon John Aylmer, ein Autor der frühen elisabethanischen Zeit in „Harborough for All Faithfull and Trewe Subjects” von 1559. (Zitiert bei Ch. H. McIlwain,Constitutionalism, ancient and modern, Rev. ed., Ithaca, 1958, S. 103 f.) So auch noch Blackstone und Edmund Burke. Sir Ernest Barker hat diese antikisierende Interpretation geradezu als einen Gemeinplatz des 18. Jahrhunderts bezeichnet {Essays on Government a.a.O., S. 143).
a.a.O., S. 75.
Rights of Man, a.a., O., S. 118f.
Ebd., S. 49.
Zitat bei Karl Loewenstein, Volk und Parlament nach der Staatstheorie der französischen Nationalversammlung von 1789, München, 1922, S. 302, Fussnote 70.
Writings, Conway, Bd. 4, S. 463. Die Schrift ist vom August 1805 datiert.
Alfred De Grazia führt in seinem schönen Buch Public and Republic New York, 1951, das pennsylvanische Einkammer-System auf Franklin zurück: „His (sc. Franklin’s) ingenuity, not only mechanical but political as well, produced novelties such as the unicameral legislature of Pennsylvania.” (S. 102.)
Merkwürdigerweise ist hingegen in dem einschlägigen Kapitel bei J. R. Pole „Political Representation in England and the origins of the American Republic” (1966) — Franklin als Verfassungsautor nicht erwähnt, während Paine mit Nachdruck als „die wahrscheinlich bedeutendste einzelne Kraft” beschrieben wird, welche die radikale, egalitär gesinnte Gruppe durch energischen Verstand aktiv geeint habe. Franklin war ein Führer der alten Quäker-Partei, sein Name erscheint daher auch nicht unter Paines Partei-Freunden, welche hier als die eigentlichen Initiatoren der Verfassung von 1776 figurieren (S. 269). Paine selber beschwört Franklins Bild bei der Schilderung der Verfassung von 1776, ohne allerdings einzelne Verdienste anzuführen (Bd. 4, S. 462). Vermutlich geht die Überlieferung, die Franklin speziell die „Neuerung” des Einkammersystems zuschreibt, auf die Biographie des Enkels William Temple Franklin wurde (z.B. in meiner deutschen Ausgabe von Binzer, Kiel, 1829), und worin der Nachruf des Herzogs von La Rochefoucauld (1790) wiedergegeben ist, der eben dieses Verdienst hervorhebt. Noch irritierender aber ist die Angabe Poles (S. 271), wonach gerade die Einkammer-Legislative keine Neuerung, sondern die fortgeführte „zentrale Einrichtung der Kolonialverfassung Pennsylvaniens” darstelle.
Dieselbe Angabe macht Malcolm R. Eiseier in Franklin’s Political Theories (New York 1928) p. 59: das Einkammersystem habe seit 1701 gegolten.
Writings, Bd. 4, S. 463. Das folgende Zitat ebd. S. 462.
Federalist No. XIV, a.a.O., S. 62 f.
The Works of John Adams, Boston, 1851, Bd. 4, S. 300 et passim, namentlich auch S. 358: „...that the Americans ought to be applauded instead of censured, for imitating it as far as they have done”.
Rights of Man, a.a.O., S. 131.
Writings Bd. 1, S.71f.
„In America, there are different orders of offices, but not of men.” (The Works of John Adams, Bd. 4, S. 380.)
Dies hat Paine klassisch ausgesprochen: „Personal rights, of which the right of voting for representatives is one, are a species of property of the most sacred kind.” (First principles of government, 1795, Writings, Bd. 3, S. 265).
Der Ausdruck stammt von Gaetano Mosca.
Das ist der Ausdruck des Marsilius von Padua, welcher hier durchaus und von neuem verwendbar erscheint.
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Sternberger, D. (1971). Die Erfindung der „Repräsentativen Demokratie“. In: von Beyme, K. (eds) Theory and Politics / Theorie und Politik. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-015-1063-9_6
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