Zusammenfassung
Die wechselseitige Abhängigkeit, welche von den frühesten Zeiten an zwischen den Menschen bestanden hat, hat dieselben, wie soziologische und historische Forschungen festgestellt haben, dazu genötigt, in einer Ordnung zu leben, welche ihnen keineswegs von aussen, also von einer Obrigkeit, auferlegt wurden, sondern vielmehr aus der Wirkung zahlreicher instinktiver, erst später differenzierter Gefühle enstanden war. Hier findet sich der Urtypus einer Gemeinschaft, in welcher Pflichten gelten, ohne ihre Sanktion einer Obrigkeit zu verdanken.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Krabbe, H. (1919). Obrigkeitsgewalt und Rechtsgewalt in der Geschichte. In: Die Moderne Staats-Idee. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-015-0600-7_3
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