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Jahr 1651. Nach Djambi. Batavia. Schiff Koning van Polen. Siam, Japan, Batavia. Begebenheiten in den Molukken

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Reise nach Java, Vorder- und Hinter-Indien, China und Japan, 1644–1653

Zusammenfassung

Als er aber den 22. Jan. 1651. wiederum kam, sind wir den 27. dito abgesegelt, und den 1. Februar vor den Fluß Jamby 2) zu Anker gekommen. Den 2. dito ist der Herr Abraham Stein den Fluß hinauf, zum König des Lands, seine Commission abzulegen, gefahren.

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Literatur

  1. Ein Dorf, weiter im Texte Pantiophia genannt.

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  2. Djambi auf Sumatra.

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  3. Vielleicht wieder Pulu Kerah, s. S. 79.

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  4. [Rochefellen.] Solche haben oben, auf dem Rucken, vom Kopf an durch und durch, gleichsam wie Steine; davon der erste groß, und dann die folgenden immer kleiner; bis sie sich also nach und nach verlieren. Für ein solches Fell (welche nach Japan und Siam verführet werden) gibt man gern zehen Tayl mehr: Denn daraus werden die Scheiden zu ihren Schwertern gemacht. Deß-wegen kommen allezeit von dem Japanischen Käiser gewisse Leute, an den bestirnten Handelstägen; die alle Rochefellen im Nahmen des Käisers, durchsehen; und sich einen halben Tag allein damit aufhalten. Merklein.

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  5. Eine sehr schöne Abbildung der damaligen Hauptstadt Ajuthia ist zu iinden bei Wieder „Monumenta cartographica” (Haag, 1925) II, Blatt 18.

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  6. [Die Schiffe in Japan.] Alle Schiffe, wann sie zwischen dem Pfaffenberg, und den niedrigen Klippen, die Henne mit Küchlein genant, durch; und bey den Japanischen Wasserschlössern vorüber, nach Nangesake zu, segeln; musten, im 1650. Jahre, dreymal das Geschütz lösen; darauf beschah die Verzeichniß alles Schiffvolks. So bald das Anker vor Nangesake in den Grund fiel, musten die Geschütze abermal gelöset, die Schiffsfahnen gestrichen und die Bothe los gemacht werden. Diese daherschwimmende Bothe fangen alsdann die Japaner auf, führen sie weg; und stellen sie den Holländern eher nicht wiederum zu, als bis sie zur Wegreise segelfertig. So machen sie auch zwo Japanische Schuthen, eine vor die andere hinten her, an jedes Schiffe fest: Zween Japanische Soldaten müssen in einer jeden Schuthe Tag und Nacht wachen; und dürfen niemals in das Schiff übertreten, als wann ein harter Sturm entsteht. Des andern Tages, nach der Schiffe Ankunft, kommen erst die Bonjoisen, die Schiffe zu besuchen. Diese setzten sich auf ein köstliches Prangtuch, oder Teppich; welcher, zu diesem Ende, von Batavien mitgebracht wird: A Isdann fordern sie eine Verzeichniß der gantzen Ladung, öfnen und besichtigen alle Päcke, Säcke, und Kästen, nach ihrem Belieben. Hierzu gebrauchen sie etliche Japanische Diener, welche sie Campanjies Cultjens nennen. Indessen darf kein Niederländer die Hand daran schlagen, noch sich einiger Herrschaft anmassen: Sondern ein Japanischer Bootsmann hat, die Zeit über, zu gebieten. Montanus.

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  7. [Ans Land geliefert.] Solche Lieferung wird durch die erstgedachten Cultjens verrichtet, welche täglich fünf Groschen ungefehr verdienen; und gleich mit der Sonnen Aufgang zu arbeiten anfangen; und hören auch nicht eher auf, als wann die Sonne wieder untergeht. Sie tragen ein viereckichtes Bretlein, mit der Ost-Indianischen Compagnie Wappen auf der Seite. So bekomt auch ein jeder von den Bonjoisen, welche am Thor, vor dem Niederländischen Packhaus, die Wache halten, ein Röllein, mit Japanischen Buchstaben beschrieben; als einen Freybrief: Daß ihnen vergönnet sey, die Holländischen Kauffwahren, samt der übrigen Ladung, aus den Schiffen, an das Land zu bringen Jedoch haben die Aufseher die Macht, aus diesen gevoll-mächtigen Arbeitern dieselben auszulesen, welche sie zum Ausladen gebrauchen wollen. Wann nun die Kauf/wahren ausgeladen, besichtigen die Japaner auch das Geschütz, ob es geladen sey: Heben den Anker auf, zu vernehmen, ob vielleicht an demselbigen auch einiges Unheil verborgen; und führen Lunten, Röhre, Pulver, Säbel, und anders, in der versigelten Tonne, an das Land. Montanus. Die Japaner arbeiten alles allein, im Aus-und Einladen: Weil also die Holländischen Bootsleute, die gantze Zeit über, in geringsten nichts zu thun haben, bis sie wieder wegwollen; so kurtzweilen, essen und trinken sie, und sind guter Dinge. Zu diesem Ende stehen zwey Häuser auf Kisma, oder Disma, an der Spitze: Eines, zu der Holländer Lust, Unterredung und Kurtz-weil: Das andere gegen über, zum Essen und Trinken; denn darinnen ist ein Japanischer Wirth, der seinen Gästen viel Schüsselein vorsetzt; darinnen alles Fleisch klein, wie gewürfelt, zerschnitten, und meinstentheils kalt ist: Allein die Holländer essen gar selten davon, sondern bedienen sich vielmehr deß darneben stehenden Confects. Merklein.

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  8. [Bali Sacki.] Das Wort Bali heisst ein Faß, oder Tonne, welche formirt wie bey uns eine Saltzscheuben; daran der eine Boden breiter, als der andere: Und gehen ungefehr dreissig Maas darein. Sacki aber ist das Getränk selbst. Merklein.

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  9. [So keck zum Diebstahl.] Hr. Caron streicht zwar die Japaner sehr heraus wegen ihrer Treu und Redlichkeit; welches er entweder darum thut, weil er selbst eine Japanische Frau gehabt; wie ich ihm dann, die Zeit über, zu Batavia täglich gedienet, und selten zu ihm gekommen, daß ich nicht Japaner bey ihm gefunden: Oder er muß solches nur von den grossen und reputirlichen Personen verstehen. Denn es gibt so lose, verwegene, diebische und betrügliche Gesellen unter ihnen, als unter einiger Nation; wie wir genugsam befunden, und mir dessen Kramer Bl. 46 g. Zeugniß gibt: Hette derohalben den Hagener nicht so gar verwerfen sollen. Merklein.

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  10. [In der Bezahlkammer.] In solchem öffentlichen Amt wird beedes der Verkauff und die Bezahlung ordentlich aufgezeichnet; und der Verkauffer zu erst gefragt: Ob, und wie theur er verkaufft? Zum andern der Kauffer: Ob er. diese und jene Wahren so und so gekaufft? Damit wird es von den Ge-deputirten also eingeschrieben. Alsdann muß der Verkauffer seinen Nahmen darunter schreiben, oder sonst nur (wofern er seinen Nahmen nicht schreiben will, noch kan) ein fremdes Zeichen darunter machen. Weiter bekümmert sich der Verkauffer nicht um die Bezahlung. Also kam erst 14. Tage hernach der Japaner, so einem Teutschen in particulier etwas von Rochfellen abgekauft hatte, mit der Bezahlung. Merklein.

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  11. Arnold de Vlamingh van Outshoorn, berühmter Gouverneur der Mo-lukken.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1930 Martinus Nijhoff

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Merklein, J.J. (1930). Jahr 1651. Nach Djambi. Batavia. Schiff Koning van Polen. Siam, Japan, Batavia. Begebenheiten in den Molukken. In: Reise nach Java, Vorder- und Hinter-Indien, China und Japan, 1644–1653. Reisebeschreibungen von Deutschen Beamten und Kriegsleuten. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-011-9402-0_8

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