Zusammenfassung
Die im vorhergehenden Teil behandelte Ingardensche These I1muss als formalontologische These verstanden werden. Damit aber ist Ingardens Analyse der Existenzthematik noch nicht zu Ende. Vielmehr legt Ingarden im Rahmen seiner Existentialontologie auch eine ausführliche Analyse verschiedener Existenzweisen vor. Diese Analyse ist eine wichtige Basis für Ingardens These der Äquivozität von ‘existiert’. Um das zugehörige Argument vorstellen zu können (Kap. 7), muss deswegen zuerst Ingardens Projekt einer Existentialontologie berücksichtigt werden (Kap. 6).
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Notes
Für den Zweck einer vorläufigen Erläuterung folge ich den einleitenden Paragraphen 10 und 11 von Ingarden (10).
Genauer gesprochen müsste man von “veridischer” Erfahrung sprechen. Denn Täuschungen sind auch Erfahrungen, und da können Seinsweisen “gegeben” sein, ohne dass der Gegenstand existiert. Das Problem der Täuschung ist in erkenntnistheoretischer Hinsicht deshalb besonders interessant, weil eine gegebene “Erfahrung” dann und nur dann als Täuschung klassifizierbar ist, wenn eine zugehörige vendische Erfahrung vorliegt, auf deren Basis die erste “Erfahrung” als Täuschung erkannt werden kann. Zum Problem der Täuschung vgl. oben in Teil 1 die Unterscheidung zwischen interner und externer Betrachtungsweise von Akten.
Vgl.: “Wenn uns ein existierender Gegenstand in der Erfahrung gegeben ist, so verbleibt auch sein Sein und seine Seinsweise irgendwie im Rahmen dieser Erfahrung, wenn auch … nur peripher. Niemals kann uns ein existierender Gegenstand ohne sein Sein und seine Seins weise gegeben werden. Und ebensowenig kann uns auch das Sein bzw. die Seinsweise dieses Gegenstandes ohne den letzteren gegeben werden.” (Ingarden 10, 69).
Ingarden (10), 69.
Ingarden (10), 70.
Vgl.: “Wenn sie ‘gleichgeordnet ‘wären, dann dürfte man sowohl auf das Seiende als auch auf das Sein desselben die ‘Kategorie ‘des Seins anwenden. D.h. man dürfte dann von beiden sagen: sie existieren. Aber vom Sein (von der Existenz) darf man nicht sagen, es sei, es existiere.” (Ingarden 10, 70).
Vgl. Ingarden (10), 71 f.
Vgl. Ingarden (10), 73 f.
Vgl. unten §39 zum Phänomen der ontisehen Dieselbigkeit sich verändernder Konkreta. Zu den Gründen, warum diese Redeweise sich dennoch aufdrängt, vgl. auch die folgende Stelle: “Nur im bezug darauf, was einst war, können wir das absolute Fehlen des betreffenden Gegenstandes im Falle seines Nichtseins erfassen. Dagegen können wir das absolute ‘Nichts‘, das nach der Vernichtung eines Dinges sich auftut, für sich selbst überhaupt nicht vorstellen.” (Ingarden 10, 73). Zum Thema der Veränderung vgl. auch Künne (1), 50 ff.
Ingarden (10), 72.
Ingarden (10), 72.
“Nun, den Begriff dessen, wodurch sich die existierende Lampe von der nicht-existierenden (bei gedanklicher Festhaltung aller formalen und materialen Momente derselben) auf diese merkwürdige Art unterscheidet, nennen wir ihre Seinsweise.” (Ingarden 10, 72). Die Existenz (das Sein, die Seinsweise) durchdringt den existierenden Gegenstand in seiner Totalität (vgl. dazu Ingarden 10, 70) und ist nach Ingarden weder Teil noch materiale Bestimmtheit noch formales Moment des existierenden Gegenstandes.
Vgl. Ingarden (10), 65; 125.
Ingarden (10), 65/66.
Ingarden (10), 69. Vgl. auch Ingarden (10), 125.
Vgl.: “Jeder Gegenstand scheint nämlich in dem Sinne nur in einer Seinsweise existieren zu können, dass alles und jedes, was in ihm überhaupt unterschieden werden kann (insbesondere also alle seine Eigenschaften), in derselben Seinsweise wie er selbst existiert.” (Ingarden 10, 74); vgl. auch Ingarden (10), 77.
Ingarden (10), 78.
Vgl. dazu oben §16.
Vgl.: “Man kann auch sagen, dass kein existentiales Moment für sich allein zur Existenz einer Gegenständlichkeit in einer bestimmten Seinsweise ausreicht. Die Seinsweisen erfordern ihrem Wesen nach gar keine Ergänzung durch andere Seinsweisen oder durch existentiale Momente, die in ihnen nicht ‘enthalten‘ sind, während die existentialen Momente-jedes für sich-wiederum ihrem Wesen nach immer durch bestimmte andere existentiale Momente ergänzt werden müssen. Oder anders gewendet: Nimmt man irgendeinen individuellen Gegenstand und sucht sozusagen die volle ‘existentiale Seite ‘desselben zu erfassen, so findet man immer eine bestimmte Seinsweise vor, die existentialen Momente dagegen jeweilig nur als etwas in ihrem Gesamtbest ande. Und zwar lassen sich in einer jeden Seinsweise immer mehrere existentiale Momente intuitiv erschauen.” (Ingarden 10, 77/78).
Vgl. Ingarden (10), §§10 und 11 et passim.
Vgl.:“‘Existenz ‘im allgemeinen ist nur eine allgemeine Idee, deren Vereinzelungsbesonderheiten die einzelnen Seinsweisen sind.” (Ingarden 10, 78).
Vgl. Ingarden (10), §§10 und 11.
Vgl. dazu oben Teil 1.
Vgl. dazu oben Teil 1.
Ingarden (10), 69.
Ingarden (10), 61/62.
Ingarden (10), 125.
Ingarden (10), 69.
Vgl. oben §6 (These A7) sowie §8.1.
Ingarden berücksichtigt nämlich die Komplikationen, die sich mit bezug auf verschiedene Arten der Seinsunselbständigkeit und der Seinsselbständigkeit ergeben, an dieser Stelle nicht. Vgl. Ingarden (10), 124 sowie oben §11.
Vgl. Ingarden (10), 121 ff.
Ingarden (10), 125/26.
Ingarden (10), 256.
Für die Begriffe II4-II6 vgl. Ingarden (10), 259/60.
Ingarden (10), 261.
Ingarden (10), 261.
Vgl. u.a. Ingarden (10), 262.
Vgl. Ingarden (10), 262/63.
Ingarden (10), 256.
Ingarden (10), 62.
Vgl. oben §9.22.
Zur Möglichkeit und zum Zweck der Verwendung verschiedener Existenzquantoren vgl. die Ausführungen des folgenden Paragraphen.
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Haefliger, G. (1994). Zur ontologischen Analyse von Seinsweisen. In: Über Existenz: Die Ontologie Roman Ingardens. Phaenomenologica, vol 130. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-011-1674-9_7
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Publisher Name: Springer, Dordrecht
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