Zusammenfassung
Im ersten Teil von Husserls Logischen Untersuchungen, in den Prolegomena, der der Widerlegung des Psychologismus und damit zugleich der Darlegung der Idee der reinen objektiven Logik gewidmet ist. nimmt das achte Kapitel die zentrale Stellung ein, da hier nicht mehr wie in den vorangegangenen Kapiteln die Konsequenzen des Psychologismus, sondern dessen Voraussetzungen, in denen die Argumente gründen, aufgewiesen und als unhaltbar hingestellt werden. Es sind folgende drei Voraussetzungen, die Husserl hier widerlegt: Erstens, die logischen Gesetze sind wesentlich normativ und zwar in bezug auf das psychische Phänomen, das wir Erkenntnis nennen; zweitens, Logik spricht von Vorstellungen und Urteilen, von Schlüssen und Beweisen usw., was alles psychische Phänomene und Gebilde sind; drittens, die Logik als die Kunstlehre, welche uns in der Erkenntnis der Wahrheit fördern will, erforscht die psychischen Bedingungen des Evidenzgefühls.
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© 1964 Martinus Nijhoff, The Hague, Netherlands
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Kern, I. (1964). Husserl und Natorps Argumentation gegen den Psychologismus. In: Husserl und Kant. Phaenomenologica, vol 16. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-010-3601-6_11
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