Zusammenfassung
Die Unterschiedlichkeit des Listenaufstellungsprozesses nicht nur zwischen den Parteien, sondern auch zwischen den verschiedenen Landesorganisationen einer Partei wird wohl nirgends deutlicher als bei den verschiedenen Lösungen, die die Parteiorganisationen für ein im Grunde einfaches Problem entwickelt haben, nämlich für den Ausgleich regionaler Interessen auf den Landeslisten. Dass auf einer Landesliste die Regionen des Landes und die Regionalverbände der Parteiorganisation angemessen berücksichtigt werden müssen, war ein in allen Landesverbänden aller Parteien — mit Ausnahme der CSU — anerkannter Grundsatz. Die Landesverbände unterschieden sich jedoch danach, in welchem Ausmass dieses Prinzip zu strikt eingehaltenen Regeln formalisiert worden war, in welchem Umfange es zu einer Verlagerung der Listenaufstellung auf Regionalorganisationen geführt hat, welche Daten der Berechnung eines regionalen Aufteilungsschlüssels oder regionaler Ansprüche zugrundgelegt wurden und inwieweit die Ungerechtigkeit vermieden wurde, die dadurch entsteht, dass wählerstarke Regionalverbände, die die meisten Wahlkreise direkt gewinnen, ihr Listenkontingent zum Erwerb zusätzlicher Mandate ausnutzen, während wählerschwache Regionalverbände ihr Listenkontingent zur Absicherung aussichtsloser Wahlkreiskandidaten benutzen müssen 8. Es gab 1965 kaum zwei Landesverbände einer Partei, die zur Regionalaufteilung der Landesliste exakt das gleiche Verfahren anwendeten. Die Regionalisierungsverfahren werden daher im folgenden für jeden Landesverband jeder Partei gesondert beschrieben. Zuvor ist es jedoch sinnvoll, die genannten Unterschiede in der Anwendung des Regionalisierungsprinzips und ihre Konsequenzen näher zu erläutern.
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© 1970 Martinus Nijhoff, The Hague, Netherlands
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Zeuner, B. (1970). Die regionale Aufteilung der Landeslisten. In: Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl 1965. Studien zur Regierungslehre und Internationalen Politik, vol 2. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-010-3203-2_9
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