Zusammenfassung
Nach unseren allgemeinen Ausführungen ist es vorweg verständlich, daß als historisch erstes Stück einer systematisch ausgeführten Logik die Aristotelische Analytik erwuchs, ein erster Anhieb einer Logik theoretischer Gebilde. Es war innerhalb dieser thematischen Einstellung eine „formale“ Logik in einem besonderen Sinne, obschon als solche doch nicht zur wesensmäßig vollen Reinheit und Weite sich spannend. In der Überschau über die jeweils sachlich bestimmten Urteile des Lebens und der Wissenschaft trat sofort die allgemeinste Urteils-typik hervor, die Formgleichheiten selbst heterogenen Gebieten angehöriger Urteile. Aristoteles zuerst stellte diejenige Formidee heraus, welche dazu berufen war, den Grundsinn einer „formalen Logik“ zu bestimmen, so wie wir sie in der Gegenwart verstehen und wie sie schon Leibniz in seiner Synthese von formaler Logik (als apophantischer) und formaler Analysis zur Einheit einer mathesis universalis verstanden hat.
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Literatur
Vgl. M. Heidegger, Die Kategorien- und Bedeutungslehre des Duns Scotus, Tübingen 1916, insbes. S. 34.
Dazu ferner: M. Grabmann, Die Entwicklung der mittelalterlichen Sprachlogik (Tractatus de modis significandi). Philosophisches Jahrbuch der Görresgesellschaft 1922, S. 121 ff., — Dasselbe erweitert und neubearbeitet in: Mittelalterliches Geistesleben. Abhandlung zur Geschichte der Scholastik und Mystik. München 1926, S. 104–146; über die bisher dem Duns Scotus zugeschriebene Grammatica speculativa als ein Werk des Thomas von Erfurt vgl. bes. S. 118–125.
M. Grabmann, Die Entwicklung der mittelalterlichen Sprachlogik (Tractatus de modis significandi). Philosophisches Jahrbuch der Görresgesellschaft 1922, 199 ff.
Für die eingehende Begründung der Idee dieser „rein-logischen Grammatik“ <vgl.> in Log. Unters. II. Bd./I. Teil, IV. Unters. S. 294 ff.
Vgl. dazu Ideen, S. 247 f.
Die Rede von einem „Grenzpunkt“ statt von einer Idee der Klarheit, die hier zunächst sich bietet, wäre nicht immer passend. Nicht immer ist an so etwas wie einen Limeszu denken. So ist vollkommene Evidenz der äußeren Erfahrung eine regulative Idee im Kantischen Sinne. Äußere Erfahrung ist apriori nie vollkommen selbstgebend, sie trägt aber, solange sie in konsequenter Einstimmigkeit verläuft, in sich als intentionale Implikation die Idee eines unendlichen, in sich geschlossenen Systems möglicher Erfahrungen, die wir von der faktischen Erfahrung aus hätten durchlaufen können oder jetzt oder in Zukunft durchlaufen könnten, derart, daß sie als einstimmige Fortführungen der faktischen Erfahrung gezeigt hätten oder zeigen würden, wie das Ding über das, was sich von ihm schon zeigte, hinaus „an und für sich selbst“ ist. Als Korrelat dieser phänomenologisch aufzuklärenden unendlichen Antizipation (die als solche eine eigene Evidenz hat) ist das an sich seiende Ding seinerseits eine Idee, die das naturwissenschaftliche Denken rechtmäßig leitet und ihm ein Fortschreiten in Approximationsstufen ermöglicht mit zugehörigen relativen Evidenzen. Für unsere Zwecke können wir uns mit einer ersten rohen Umschreibung der „Klarheit“ begnügen. (Zum Begriff des Dinges als Idee im Kantischen Sinne vgl. Ideen, S. 309 ff.)
Vgl. oben § 14.
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© 1977 Martinus Nijhoff, The Hague, Netherlands
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Husserl, E. (1977). Die Formale Logik Als Apophantische Analytik. In: Janssen, P. (eds) Formale und Transzendentale Logik. Studienausgabe, vol 1. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-010-1080-1_3
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