Zusammenfassung
Nachdem wir nun mit Husserl den Person-Begriff analysiert und auf sein Verhältnis zum Begriff des transzendentalen Ich reflektiert haben, müssen wir zum eigentlichen Thema „Geschichte“zurückkehren. Wie sich zeigte, lassen sich die mundanen Bestimmungen zur Person mit den transzendentalen Bestimmungen zur „leistenden Subjektivität“parallelisieren, ohne daß der transzendentale Argumentationsrahmen gewaltsam gesprengt würde. Das Prinzip der Parallelisierung soll nun auch weiterhin helfen, vom Genesis- zum Geschichtsbegriff zu gelangen. Zunächst soll uns dies bei der Erörterung des Begriffs der „Geschichtlichkeit“der Person zugute kommen (§ 16). Im Anschluß daran muß untersucht werden, ob und wie die Strukturen persönlicher Geschichte im Zusammenhang mit der allgemeinen Menschengeschichte im gewöhnlichen Sinne des Wortes stehen. Hierzu ist es vonnöten, Husserls Beschreibungen1 des korrelativen Verhältnisses von interpersonaler Sozialität und geschichtlich-kultureller Umwelt in generellen Zügen zusammenzufassen (§§ 17–19) — wobei, wie hier bereits gesagt werden muß, der beschränkte Rahmen unserer Aufgabenstellung es nicht erlaubt, die sozial- oder kulturphilosophische Relevanz dieser Bestimmungen Husserls näher zu reflektieren.
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© 1988 Kluwer Academic Publishers, Dordrecht
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Lembeck, KH. (1988). Genesis, Geschichtlichkeit und geschichtliche Welt. In: Gegenstand Geschichte. Phaenomenologica, vol 111. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-009-2760-5_5
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